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Tom Unger

CDU 12.02.2025 Sitzungen 8/7

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatsministerin, zuständig für die Tierseuchenbekämpfung sind die Bundesländer. Das haben Sie gerade unterstrichen. Wahrgenommen wird das durch die Landkreise und die kreisfreien Städte. Die Grundlage bilden europarechtliche und bundesrechtliche Vorschriften. Die Erfahrungen beim Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest, ASP, zeigen – wie Sie sie gerade vorgetragen haben, nicht zuletzt der Fall, der am 26.01.2025 bei einem Wildschwein in Königswartha diagnostiziert wurde –, dass es Verbesserungsbedarf beim Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Bundesländern, aber auch mit der Bundesebene gibt. Dies betrifft neben den Fragen der finanziellen Unterstützung auch die Prüfung von konkreten Maßnahmen. Welche Anstrengungen werden unternommen, um die Erfahrungen vor Ort in die weiteren Überlegungen einfließen zu lassen und um das Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen und Akteure in Bezug auf die Solidarität untereinander zu verstärken? Das wäre meine konkrete Frage an die Staatsregierung. Vielen Dank.

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