Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir zur dritten Debatte zur Wohnungspolitik. Es ist schön, sich einem Thema so intensiv zu widmen. Doch es doppelt sich eben auch einiges. Es ist trotzdem gut, dass wir das machen. Ich möchte mit einer kleinen Replik einsteigen. Frau Kollegin Nagel, Sie haben einige richtige Dinge gesagt. Doch Sie haben auch die Tatsache angesprochen, dass die Ziele der Bundesregierung, die den Wohnungsbau betreffen, nicht erfüllt wurden. Das machen nicht nur Sie, das machen viele, und häufig geschieht das unter dem Duktus, als wäre es eine politische Entscheidung, das nicht zu machen. Aber „Kleinigkeiten“ wie ein völkerrechtswidriger Krieg in der Ukraine und die Energiepreiskrise in der Folge sind wichtige Ursachen dafür gewesen, weshalb die Bauwirtschaft insgesamt und überhaupt in den letzten zwei Jahren so eingebrochen ist. Es ist mir wichtig, das im Zusammenhang darzustellen, damit kein falscher Eindruck vermittelt wird. Das wollen Sie bestimmt auch nicht. Als SPD sind wir – wie bereits formuliert – davon überzeugt, dass Wohnen ein Grundrecht ist und der Staat zumindest dafür in der Verantwortung steht, für sozialen Frieden zu sorgen sowie Rahmenbedingungen dafür herzustellen, dass bezahlbarer Wohnraum verfügbar ist. Sie benennen viele zentrale Probleme und haben auch einige Vorschläge, die wir inhaltlich durchaus teilen. Das kam heute heraus. Dennoch – ich muss kurz spoilern – werden wir heute den Antrag ablehnen, und das möchte ich kurz begründen. Zunächst möchte ich klarstellen: Sie greifen einige Themen auf, die wir als SPD in den letzten Jahren durchaus in den politischen Prozess in Sachsen oder auch auf Bundesebene eingebracht haben bzw. bereits verfolgen. Doch die konkrete Umsetzung erfordert leider, gerade bei solchen Infrastrukturthemen, realistische und tragfähige Konzepte, die mit den finanziellen und politischen Rahmenbedingungen irgendwie zusammenpassen müssen. Ich denke, das ist in der Praxis häufig das Problem. Darauf hauen Sie immer, das ist auch in Ordnung, aber das gehört zur Wahrheit mit dazu. Vielleicht zu einigen konkreten Punkten. Zur Verbesserung der Wohnraumförderung möchte ich zunächst Ihre Forderung nach einer Anpassung der Förderquoten an den Baukostenindex ansprechen. Diese finde ich durchaus riskant, wenn ich ehrlich bin. Denn was könnte die Folge sein – so nachvollziehbar das auch ist? Aus Sicht des Marktes ist es doch wunderbar, wenn der Staat immer nachschießt, wenn die Baukosten aufgrund der stetig weiter steigenden Material- und Baustoffpreise selbst immer weiter steigen. Diese Spirale sollten wir vermeiden. Im Übrigen haben wir dabei das Problem, dass wir als Staat im Nachteil sind; denn die Fördermittel, die man dort hineinstecken müsste, können nicht im gleichen Maße steigen, wie es diese Spirale vermag. Deswegen wäre ich hier etwas vorsichtig. Zum zweiten Vorschlag, der Entfristung der Bindungsfristen. Bei der Verlängerung sind wir völlig bei Ihnen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass einer Entfristung dieser Belegungsbindungsfristen ein höchstrichterliches Urteil entgegensteht, das dieses im deutschen Recht ausschließt. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Sie regen an, die Fördermittel zu verdoppeln. Als realistisches Ziel haben wir uns vorgenommen – das klang bereits an –, die Fördermittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung zu kofinanzieren, damit sie vollständig abgerufen werden können. So sehr ich es politisch möchte, dass wir die Mittel erhöhen können, müssen wir dennoch feststellen, dass die Mittel konstant seit 2017 durch die beiden Kommunen Dresden und Leipzig sowie die Projektträger nie vollständig abgerufen wurden. Das ist schwierig – auch wenn es in den letzten Monaten durch die Öffnung der Fördersätze eine Dynamik gegeben hat. Das sehe ich ebenso, und das ist auch gut. Man muss sich ehrlich machen: Hätten wir diese Förderung nicht, dann würde die Bautätigkeit zurzeit noch schlimmer aussehen – also: bloß gut. Trotzdem werden die Mittel nicht abgerufen. An dieser Stelle möchte ich wiederholen, dass wir – die Staatsregierung –, aber auch zusammen im Dialog mit den Fachpolitikern der letzten Koalition in den letzten Monaten einiges an den Förderrichtlinien getan haben, um sie an die Markt- und Krisensituation anzupassen sowie funktionsfähig zu halten. Ich finde, das ist gelungen. Ich denke aber über eine Sache nach, die Sie nicht im Antrag stehen haben. Wenn wir diese Förderinstrumente weiterentwickeln wollen, dann müssen wir vielleicht Liebgewonnenes noch einmal überdenken. Wir haben vor einigen Jahren Wert darauf gelegt, dass wir diese Darlehenskomponenten bei der Wohnraumförderung abgeschafft und Zuschussförderungen eingeführt haben. Das ist zum damaligen Zeitpunkt auch richtig gewesen. Wir merken aktuell nur – das können Sie sicherlich auch aus Leipzig bestätigen –, dass es zunehmend Schwierigkeiten bei der Finanzierung der über Kredit zu finanzierenden Teile der Projektkosten gibt. Wir haben einen solchen Bedarf, den wir bei all den hehren Zielen einer Koalition, einer Staatsregierung niemals als Staat insgesamt mit Zuschüssen finanzieren werden können – zumindest, wenn ich an die ganze Infrastruktur denke, die wir in Sachsen anfassen müssen. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass wir darüber nachdenken, auch in der gebundenen Mietwohnraumförderung – sprich: dem sozialen Wohnungsbau – die Darlehenskomponenten einzuführen. Es ist auch wichtig, dass wir dies für die Unternehmen – so wie es bei der Sanierung bereits passierte; das wird auch gelobt und gut angenommen – als eine zusätzliche Möglichkeit, solche Projekte zu unterstützen und wieder anzukurbeln, einführen. Das finde ich sehr wesentlich. Zum Mieterschutz möchte ich nichts mehr sagen; das haben wir heute bereits mehrfach miteinander diskutiert. Ich möchte jedoch noch etwas zur langfristigen Perspektive sagen, die Sie auch aufführen bzw. einfordern. Zur umfassenden Wohngemeinnützigkeit. Ich empfinde es als sehr sinnvoll, darüber als langfristiges Ziel nachzudenken. Allerdings stehen wir vor der Problematik, dass wir aktuelle Probleme haben, die wir lösen müssen. Dann nützt es uns nichts. Wir müssen erst einmal sehen, wie die durch die Ampelregierung gefundene Lösung wirkt. Kurzum: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Nicht, weil Ihre Forderung verkehrt ist; das habe ich eben genügend ausgeführt. Sie treffen den richtigen Nerv. Doch ich glaube, die Forderungen sind nicht zu Ende gedacht und passen nicht zur aktuellen Situation. Wir haben, denke ich, jedoch alle Interesse daran, dass die Dinge, die wir jetzt machen, auch funktionieren. Deswegen freue ich mich auf die kommende Zeit. Wir versuchen, diesen Dialogmechanismus, diese Konsultation – wie auch immer – auszugestalten und im Rahmen der Wohnungspolitik zu schauen, wie wir das kommunizieren können. Lassen Sie uns bitte auf jeden Fall dazu im Gespräch bleiben. Aber sehen Sie es uns nach, dass wir heute am ersten Tag der neuen Koalition auch diesen Antrag nicht annehmen werden. Ich danke Ihnen. (Beifall SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Kollege Löser spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Er tut dies gleich an Mikrofon 3; sehr gern. Herr Kollege, bitte schön.
