Uta Knebel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Antrags lautet: „Wohnen muss bezahlbar sein – Sozialwohnungen schaffen und Mieterschutzinstrumente umsetzen!“ Gut wäre es, wenn in der Begründung zu lesen gewesen wäre, wie viele Mittel bereitgestellt wurden und ob damit der Haushaltsrahmen ausgeschöpft wurde oder ob es sogar Ausgabenreste gegeben hat. Wurde das Förderprogramm überzeichnet, kann die Forderung nach mehr berechtigt sein. Wurde der Haushaltsansatz unterschritten, stellt sich die Frage nach dem Warum. Diese Fragen wurden im Vorfeld wahrscheinlich nicht gestellt. Ich habe eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2022 gefunden, in der es um dieses Förderprogramm ging. Aus der Antwort geht hervor, dass 104 Anträge gestellt wurden. Von diesen wurden lediglich 24 mit dem Vermerk „energetisch hochwertige Maßnahmen“ versehen. Davon war zum damaligen Zeitpunkt nur eine Maßnahme bewilligt. Es lohnt sich sicherlich, die Anfrage weiterzuführen; die Antwort darauf würde eine Entscheidung zu Ihrem Antrag erleichtern; vielleicht hätte er sich dann sogar erübrigt. Offensichtlich soll das jetzt im Rahmen einer Evaluation erfolgen. Das ist eine Möglichkeit. Nur sehen wir die Reihenfolge anders: erst eine Evaluation und dann einen Antrag stellen. Ihre weitere Forderung, die Förderquoten an Baukostenindex zu koppeln, suggeriert, dass die Mehrkosten durch den Freistaat zu tragen sind, weil sie tatsächlich unwirtschaftlich sind. Wirtschaftlichkeit ist aber ein Kriterium – wenn nicht sogar das Hauptkriterium – für eine Entscheidung. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Förderung stellt sich offenbar nicht. Sie wollen die energetische Sanierung auch für den Altbau möglich machen. Aus meiner Erfahrung in diesem Bereich ist diese Art der Sanierung ganz anders zu betrachten als bei Neubauten oder bei Bauten aus der DDR-Zeit. Es geht hier um Gebäude aus der Gründerzeit. Eine Sanierung im Außenbereich wird hier sicherlich nicht stattfinden, nämlich aufgrund der Fassaden, die man dort vorfindet. Das ist völlig verständlich. Die energetische Sanierung, zum Beispiel eine Dach- und Kellerdeckendämmung, wurde sicherlich schon beim Einbau der Heizung vorgenommen. Verbleibt also nur noch die Dämmung der Außenwände. Und genau das müsste man von innen machen. (Widerspruch Juliane Nagel, Die Linke) – Da brauchen Sie gar nicht mit dem Kopf zu schütteln. – Sie verschieben mit der Anbringung der Wärmedämmung im Innenbereich den Taupunkt nach innen. Wissen Sie, was das bedeutet? Schimmelbildung in den Wohnungen! Das will sicherlich niemand. (Vereinzelt Beifall) Das können Sie mir glauben; ich weiß, wovon ich rede. (Lachen Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, und Daniela Kuge, CDU) Zu dem Ansinnen der Verlängerung des Status als Sozialwohnung: Werden wir damit dem eigentlichen Ziel gerecht? Ich glaube nicht. Die Wohnungen wurden durch Menschen zu einem Zeitpunkt bezogen, als sie dazu berechtigt waren. Seit dem Einzug wurden die Einkommensverhältnisse überhaupt nicht mehr hinterfragt bzw. sie durften nicht hinterfragt werden. Mit welchem Ziel auch? Bei besserem Einkommen hätte es keine Kündigung gegenüber den Mietern geben dürfen. Wären die Mieter heute noch berechtigt, in solch eine Wohnung einzuziehen? Folgt man dem Antrag, wird die Miete zwar auf niedrigem Niveau gehalten; aber es wird nicht geprüft, ob die Wohnung tatsächlich Berechtigten zur Verfügung gestellt wird. Somit verfehlt dieser Weg das eigentliche Ziel. Zu dem Mieterschutzinstrument haben wir heute genug gesagt; dazu möchte ich nichts mehr ausführen. Ich bedanke mich. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Knebel sprach für das BSW. Jetzt übergebe ich das Wort Herrn Kollegen Pallas von der SPD-Fraktion. Zudem bitte ich wiederholt um Ruhe.
