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Oliver Fritzsche

CDU 19.12.2024 Sitzungen 8/5

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nun zur dritten Debatte am heutigen Tag zum Thema Wohnen. Ich möchte aus diesem Grund versuchen, mich kurz zu halten, und nur einige Aspekte aus dem vorliegenden Antrag herausgreifen. Zu Beginn möchte ich, weil Sie, sehr geehrte Frau Nagel, es erwähnt hatten, kurz auf die vorliegende Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle „Wohnen macht arm“ eingehen. Es ist eine durchaus interessante Lektüre. Aber bei mir ist, ehrlich gesagt, zurückgeblieben, dass dieses wohnkostenbereinigte Einkommen etwas konstruiert wirkt, weil sehr individuelle Lebensentscheidungen zum Thema „Wie möchte ich eigentlich wohnen?“ nicht beachtet werden. Ich finde es schwierig, den Daten, die dort genutzt werden, eine so weitreichende Bedeutung beizumessen. Ich möchte hinter diese Studie ein methodisches Fragezeichen setzen. Das müssen wir uns noch etwas genauer anschauen. Grundsätzlich möchte ich beim Blick auf das Thema Wohnen für meine Fraktion erklären, dass uns als CDU der Blick auf das gesamte Land sehr besonders wichtig ist. Daher finden Sie auch im Koalitionsvertrag einen sehr ausgewogenen Mix unterschiedlichster Maßnahmen, auf die wir uns in einem sehr intensiven Abwägungsprozess mit unserem Koalitionspartner SPD verständigt haben. Viele dieser Maßnahmen haben Sie bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt gehört. Es geht vor allem um Fragen der Wohneigentumsförderung, Stichwort „Jung kauft alt“. Wir wollen die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen für Studierende und Auszubildende, aber auch das Thema Wohnheime für die Unterbringung von Azubis ganz besonders fördern. Wir wollen die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau gern kofinanzieren und uns beim Bund für die Beibehaltung der Kofinanzierungssätze einsetzen. Wir wollen ebenfalls, dass die Wohnraumförderung insgesamt weiter flexibilisiert und dynamisiert wird und sie für Modellprojekte öffnen. Insofern hoffen wir, dass es auch vonseiten des Bundes auf diese Art und Weise mit dem sozialen Wohnungsbau weitergeht. Wir hoffen – aufgrund unserer finanziellen Ausstattung –, dass wir in der Lage sind, diese Mittel entsprechend abnehmen zu können. Aus meiner Sicht ist es auch ein interessanter Punkt, der für das gesamte Land wichtig ist, um Wohnungsmärkte in Gänze in Sachsen zu stabilisieren. Wir wollen, wo nötig, Maßnahmen für den Teilrückbau weiterhin fördern. Dazu haben wir bereits entsprechende Schritte eingeleitet. Notwendig ist, dass es diesem Parlament möglich ist, einen Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 zügig zu verabschieden. Ich möchte mich nun konkreter Ihrem Antrag zuwenden. Sie haben ausgeführt, dass sich einige Punkte im Bereich der laufenden Debatten heute bereits erledigt haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine Vielzahl von Anträgen zu sämtlichen Richtlinien vorliegen hatten und diese sehr nachgefragt waren. Man muss konstatieren, dass es – zumindest aus meiner Sicht – keine Antragshemmnisse gab. Es gab eher das Problem, dass der Topf nicht mehr ausreichend gefüllt wurde, um alle Begehrlichkeiten bedienen zu können. Insgesamt ist festzustellen, wenn man das Thema Sozialwohnungen sieht: Die Mittel, die dafür bewilligt wurden, sind gewaltige Summen. Das muss man erst einmal bewerkstelligen, damit alles abfließen kann und in Projekte umgesetzt wird. Auf einen Punkt, den Sie zum Ende Ihrer Ausführungen herausgegriffen haben, möchte ich etwas näher eingehen. Es ist Ihre Forderung, eine Rechtsverordnung zu schaffen, die gemäß § 250 BauGB eine Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum unter Genehmigungsvorbehalt stellen möchte. Eine solche Verordnung gibt es bereits in Berlin. Der Hintergrund ist, dass im § 250 BauGB, eher mit einem temporären Ansatz geschuldet, die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt unter einen strengen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird. Wir lehnen dies ab; denn mit einem solchen Umwandlungsverbot kann es auch kein Vorkaufsrecht des Mieters dieser Wohnung geben. Man muss ganz klar konstatieren, dass dieses Vorkaufsrecht für viele Mieter letztlich die einzige Möglichkeit ist, überhaupt die Chance zu haben, zu Eigentum zu kommen. (Juliane Nagel, Die Linke: Aber wer kann sich das denn leisten?) – Wenn Sie diesen Grundsatz auflösen, fällt diese Möglichkeit komplett weg. Insofern finden wir das schwierig; denn ohne Umwandlung gibt es kein Vorkaufsrecht. Es steht ja im Raum, dass Mieter in Größenordnungen immer wieder genötigt werden, aus ihrer Wohnung auszuziehen. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Allerdings gibt es einige Studien – beispielsweise vom BBSR, dem Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung, vom November 2022 –, die nach Motiven für einen Umzug fragen. Dort geben nur 2 % der Umzugswilligen an, dass sie nach einer Kündigung des Vermieters nach einer neuen Wohnung suchen. Die Gründe sind an anderer Stelle zu suchen. Insofern kann man sagen, dass die Verdrängung durch Umwandlung quasi nicht existent ist und man sich mit diesem Umwandlungsverbot einem Problem zuwendet, das schwierig ist bzw. neue Probleme – gerade auf der Seite der Eigentumsbildung – auslöst. Klar ist: Ein Großteil der Bürger träumt von den eigenen vier Wänden; denn das eigene Heim ist ein Stück gelebte Freiheit, allerdings auch eine gute Altersvorsorge und macht letztendlich unabhängig von steigenden Mieten. (Susanne Schaper, Die Linke: Wer kann sich das leisten? – Juliane Nagel, Die Linke, steht am Mikrofon.) Leider können sich das viel zu wenige Menschen leisten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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