Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Noch einmal Wohnungspolitik – ich habe schon darauf hingewiesen –, ein wichtiges Thema, das viele Menschen umtreibt. seid ihr super; ihr sagt in Sachsen: Ja, das machen wir, wenn der Bund das mitmacht. Im Bund sagt ihr aber: Dort schaffen wir die Bedingungen für die Mietpreisbremse nicht. Wir haben es heute schon einmal ausgeführt. Das ist etwas kurios, da redet ihr etwas um den heißen Brei herum. Liebe Kollegin Knebel vom BSW, zum Thema Leerstand: Man muss sich anschauen, was Leerstandsquoten bedeuten. In Dresden kenne ich die Zahl 3 % Leerstandsquote, in Leipzig sogar noch geringer, 2 oder 1 %. Wenn wir den unsanierten Bestand, der nicht auf dem Markt ist, hinzuziehen, kommen wir vielleicht auf 7 %. Ansonsten scheint mir das nicht ganz zutreffend. Fördermittel verstetigen, das ist eine politische Forderung. Diese wollten wir in unserem Antrag einbringen; das verstärke ich noch einmal. Ich freue mich, wenn das dann auch so im Vertrag vereinbart ist und dass das so im Haushalt umgesetzt wird. Ich freue mich außerordentlich, dass die Dezentrale – Sie haben es noch einmal erwähnt, Frau Staatsministerin – gesichert ist. Ich denke, das ist ein super Projekt der letzten Legislatur. Vielen Dank auch an den Minister Schmidt, der das Ganze wesentlich begleitet hat. Danke für die Diskussion. Wir hören uns wieder. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach das Schlusswort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben keine Änderungsanträge. Somit stelle ich die Drucksache 8/650 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Für-Stimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt worden. Die Drucksache ist damit nicht beschlossen worden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zu sein – Sozialwohnungen Mieterschutzinstrumente umsetzen! der Fraktion Die Linke Ich stelle an den Anfang den Befund – und würde mir wünschen, dass wir das Thema stärker aus dieser sozialpolitischen Perspektive debattieren –: Wohnen ist längst Armutsrisiko geworden. Darauf weisen Mieterverbände, Sozialverbände, aber auch wir als Linke und andere Akteure seit Langem hin. Vielleicht ist es Kolleginnen und Kollegen nicht entgangen, dass die Paritätische Forschungsstelle zum Thema Wohnarmut erst letzte Woche eine Kurzexpertise veröffentlicht hat. Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmutsgrenze ermittelt. Diese macht ein bisher unsichtbares Ausmaß an Armut sichtbar. Sichtbar wird hier, dass dort, wo das Einkommen niedrig ist, die Wohnarmut trotz niedrigem Mietniveau – und das haben wir ja teilweise in Sachsen – trotzdem größer ist. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Betroffen sind hiervon vor allem jüngere, ältere und alleinerziehende Menschen. In Sachsen – vielleicht hören Sie sich die Zahlen mal an, wenn auch die Unaufmerksamkeit groß ist – liegt die Wohnarmutsquote mit 20,3 % um 5 % höher als die reine Armutsquote. Ich möchte daran erinnern – das ist jetzt nicht Teil unseres Antrags –: Es steigen nicht nur die Kaltmieten, sondern auch die Nebenkosten für Energie, Heizung oder die Müllabfuhr. Als Linke meinen wir ganz grundsätzlich: Wohnen ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge. Das Grundrecht auf Wohnen zu sichern, darf nicht dem Markt überlassen werden. Da haben wir einen grundsätzlich anderen Ansatz als andere Fraktionen hier im Haus. Es gibt verschiedene Stellschrauben. Wir haben im Rahmen des Antrags der BÜNDNISGRÜNEN bereits ein Konglomerat an Möglichkeiten besprochen. Wir wollen uns im vorliegenden Antrag auf zunächst zwei Stellschrauben fokussieren: einerseits den sozialen Wohnungsbau, die soziale Wohnraumförderung, und andererseits die Mieterschutzinstrumente. Es ist kein Geheimnis: Das Baugeschehen ist bundesweit und auch in Sachsen besonders im Sozialwohnungssegment in den Keller gegangen. Das haben Vorredner/-innen in anderen Debatten auch schon bekundet. Um es noch einmal zu illustrieren: Die Ampel hatte große Ziele in die Welt kommuniziert. 400 000 Wohnungen jährlich im Neubau; das ist nicht erfüllt worden. Doch im Sozialwohnungsbau war die Zielmarge 100 000 Wohnungen im Jahr. Hier ist im letzten Jahr nicht einmal die Hälfte erreicht worden, und der Gesamtbestand sinkt trotz des Aufbaus, weil – wie wir wissen – Sozialwohnungen aus den Bindungen fallen. In Sachsen wurden – und das ist nun die Gegenerzählung zu dem, was die Staatsministerin vorgetragen hat, nämlich die Erfolgsgeschichte Sachsen – im Jahr 2023 nur 512 Sozialwohnungen geschaffen, der Hauptteil in Leipzig. Seit Neustart der Wohnraumförderung – wir begrüßen, dass diese neu gestartet wurde – im Jahr 2017, also innerhalb von sieben Jahren, sind in Leipzig bisher real knapp 1 300 Sozialwohnungen entstanden, also fertig gebaut worden. Es gibt natürlich noch Verträge, die gebunden werden. Es bräuchte aber im Jahr mehr als 2 000; das ist die Zahl, die die Stadt Leipzig ermittelt. Noch trüber sieht es in Dresden aus: Bis einschließlich 2023 sind hier 640 neue Sozialwohnungen real entstanden. Sie kennen vielleicht die Studie vom Pestel-Institut. Diese weist aus, dass wir in Sachsen knapp 48 000 Sozialwohnungen brauchen. Das werden wir weder mit den zur Verfügung stehenden Mitteln im Landeshaushalt noch mit den Förderrichtlinien in ihrer derzeitigen Ausgestaltung schaffen. Insbesondere die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum – hier gehe ich in unseren Antrag –, mit der der Sozialwohnungsbau in Dresden und Leipzig finanziert und gefördert wird, ist es funktional. Trotz Novellierung berücksichtigt die gMW nicht die steigenden Angebotsmieten in Leipzig, sodass ein großes Förder-Gap zwischen Landesförderung und geförderter Miete entsteht, welches die Stadt Leipzig versucht, mit einer kommunalen Förderung zu stopfen. Da der städtische Haushalt aber auch klamm ist – auch das war heute schon Thema in Debatten –, werden die Sozialwohnungsmieten in Leipzig jetzt zunächst auf 6,90 Euro steigen. Nur ein Bruchteil der neu entstehenden Sozialwohnungen – das kommt hinzu – stehen in Leipzig – in Dresden ist es, glaube ich, etwas anders – für Sozialleistungsempfänger/- innen zur Verfügung. Sie sind einfach zu teuer für Sozialleistungsempfänger/-innen. Das wollen wir dringend ändern und schlagen Ihnen nicht nur die Evaluation, sondern auch entsprechende Änderungen in der Richtlinie vor, die schnell greifen sollen. Essenziell für beide Großstädte ist zudem ein flexibler Faktor in den Förderrichtlinien, der den Baukostenindex wirklich verlässlich festschreibt und auch die Entwicklung, also die Steigerung der Angebotsmieten, die eine Basis für die Förderung sind, einbezieht. Eine händische Änderung der Richtlinien – wie es in den letzten Jahren passiert ist – dauert immer viel zu lang. Es braucht mehr Flexibilität in der Förderrichtlinie. Damit uns Sozialwohnungen nicht in ein paar Jahren verloren gehen, wollen wir die Bindungsdauern erheblich verlängern. 30 Jahre, wie es im Koalitionsvertrag steht, klingen gut. Das haben auch wir Ihnen in den letzten Jahren schon vorgeschlagen. Ich denke, wir müssen die Debatte auf Bundesebene führen, dass Sozialwohnungen dem Wohnungsmarkt nicht mehr zeitlimitiert zur Verfügung stehen, sondern wirklich dauerhaft. Das ist unser Ziel. Ich möchte ein kurzes Wort zur Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum verlieren, mit der die Modernisierung von Bestandswohnungen in ganz Sachsen gefördert wird. Was wir für fahrlässig halten – das ist zumindest mein Informationsstand –, ist, dass es im Moment einen Antragsstopp gibt – Sie können gern dementieren, wenn es nicht mehr so ist; das ist uns zu Ohren gekommen –, gerade weil der Sanierungsstau doch sehr groß ist und die Förderrichtlinie vor allem seit ihrer Öffnung für die beiden Großstädte sehr gut nachgefragt wird. Wir machen Ihnen in dem Antrag Vorschläge, zum Beispiel, dass auch denkmalgeschützte Häuser in diese Förderrichtlinien aufgenommen werden. Ich kenne diese Debatte aus Leipzig, dass es nötig wäre. Zum zweiten Antragskomplex – dazu möchte ich jetzt noch schnell kommen – ist schon viel gesagt worden. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern braucht eine breite Palette von Instrumenten; denn das sind die Menschen, die in den Wohnungen wohnen und wohnen bleiben sollen und nicht verdrängt werden dürfen. Hier möchte ich nochmals betonen: Hier hat die Ampel einfach zu wenig geleistet. Die Absenkung der Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten von derzeit 15 % Mieterhöhungsmöglichkeit in drei Jahren auf 11 % war versprochen. Das ist nicht gekommen. Die Mietpreisbremse haben wir heute früh schon diskutiert, dass es diesbezüglich eine frühere Verlängerung hätte geben müssen. Dieser Meinung sind wir auch. Ich möchte ganz kurz noch ein Wort dazu verlieren, dass wir fordern – und das steht auch im Antrag –, dass die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnraum erschwert werden muss. Es ist ein Geschäftsmodell in Leipzig, dass Wohnungen immer weiterverkauft werden und damit Profit generiert wird. Wir wollen, dass die Kommunen – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte zum Ende kommen.
