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Ingo Flemming

CDU 19.12.2024 Sitzungen 8/5

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Welch Wunder: Wir werden den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, weil alle Punkte, die darin aufgeführt sind, in drei Kategorien eingeordnet werden können. (Zuruf AfD) Zum Ersten sind sie im Koalitionsvertrag vorgesehen – und da werden wir uns nicht zum Jagen tragen lassen – bzw. befinden sich schon in der Umsetzung. Zum Zweiten gibt es in Ihrem Antrag Punkte – ich komme darauf noch zu sprechen –, die wir als CDU inhaltlich ablehnen. Drittens stehen sehr viele Dinge, die im Antrag enthalten sind, unter dem Haushaltsvorbehalt und greifen den Haushaltsverhandlungen vor, die als Nächstes unmittelbar auf uns zukommen. Der Antrag der GRÜNEN zeigt, dass sie vor allem auf staatliche Eingriffe und immer mehr Regulierungen setzen – ein Einsatz, der in der Praxis zu mehr Bürokratie und weniger Wohnraum führt. Unsere Position ist klar: Wohnungsbau muss durch Marktanreize, weniger Bürokratie, private Investoren gefördert werden und nicht durch staatlichen Dirigismus. Im Teil I Ihres Antrags wollen Sie in den Ballungsräumen die Rahmenbedingungen für Sanierung und Neubau verbessern. Auch wir als CDU wollen den Wohnungsbau unterstützen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir lehnen es allerdings ab, dass der Staat oder die öffentliche Hand zum Bauherrn wird. Wir werden uns aber beim Bund dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für den Bau neuer Wohnungen verbessert werden. Steuerliche Maßnahmen im Interesse der Unternehmen und zur Senkung der Kosten wurden genannt. Fördermaßnahmen von Bund und Ländern können verbessert werden. Die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren kann dazu beitragen, und – auch schon zitiert – Bauvorschriften und Standards können abgebaut und Baunebenkosten gesenkt werden. Ich sage nur: Rückbau des Gebäudeenergiegesetzes. Auf einzelne Punkte komme ich noch zu sprechen. In den Regionen soll der Antrag im Teil II dazu beitragen, die Lebensbedingungen zu verbessern, insbesondere im ländlichen Raum. Gerade die CDU hat sich in den letzten Jahren für eine steigende Finanzausstattung zur Verbesserung der Attraktivität des ländlichen Raumes und die Sanierung von Bestandsgebäuden eingesetzt. Es ist schon kurios, dass sich die BÜNDNISGRÜNEN, die während der letzten fünf Jahren die Gelder zur Förderung des ländlichen Raumes infrage gestellt haben oder sogar kürzen wollten, in ihrem ersten Antrag nun eine Förderung nach Mehrausgaben aufmachen. Man kann das auch als Doppelzüngigkeit bezeichnen. Die Teile III und IV des Antrages führen zu einzelnen Punkten, zu einzelnen Instrumenten. Zu einigen, die genau diese Ziele umsetzen wollen, werde ich Stellung nehmen. Sie wollen finanzielle und genehmigungsrechtliche Anreize schaffen. Kollege Löser hat es ausgeführt; Stichwort: Pkw-Stellplätze, Brandschutz etc. Dazu kann ich nur sagen: Wir haben diesbezüglich schon die Musterbauordnung umgesetzt und in die Sächsische Bauordnung übernommen. Etliche Punkte sind schon enthalten, und auch im Koalitionsvertrag ist ausgeführt, dass wir weiterhin die Sächsische Bauordnung durchforsten und auch Erleichterungen und Regelungsabbau betreiben werden. Sie haben angeführt – auch in Ihrem Redebeitrag, Herr Löser –, dass die Förderungen im gebundenen Mietwohnraum in gleicher Höhe im Doppelhaushalt stehen sollen. Ja, das Ziel haben wir auch, aber es ist ein ganz klarer Vorgriff auf die Haushaltsverhandlungen. Im Koalitionsvertrag ist formuliert – ich zitiere –: „Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau wollen wir kofinanzieren.“ Das heißt, das alles ist von uns schon vorgesehen und vereinbart. Es muss auch mal gesagt werden, dass der Freistaat in den letzten fünf Jahren seinen Kofinanzierungsanteil dieses Bundesprogramms von 7 auf 21 Millionen Euro angehoben hat. Das heißt, es kann uns keiner vorwerfen, an dieser Stelle untätig zu bleiben. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es geht um die Anpassung der Fördersätze für den gebundenen Mietwohnraum und die Steigerung des Baupreisindexes; das geschieht regelmäßig. Wir sollen uns im Bundesrat für die Verlängerung der Mietpreisbremse einsetzen: Das tun wir auch, und das ist heute bereits behandelt worden; darüber gehe ich hinweg. Zur Regulierung von Indexmieten: Auch das ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass wir im Bund darauf hinwirken, dass das umgesetzt werden kann. Die Wohnungsgemeinnützigkeit ist benannt. Sie ist aber vom Bund in einer solchen Schmalspurregelung umgesetzt worden, dass wir davor warnen, dass jetzt jedes Land mit anderen Anreizen versucht, diese Regelung zum Leben zu erwecken. Das ist kein sinnvoller Weg. Sie haben das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten aufgeführt: Milieuschutzsatzungen lehnen wir als CDU ab, weil wir das für kein geeignetes städtebauliches Instrument halten. Auch bei den Vorkaufsrechten sollte man sehr vorsichtig agieren. Das kann punktuell sinnvoll sein, allerdings kann es auch dazu führen, dass man in den Markt eingreift, dass man höhere Kaufpreise beim Bauland produziert. Marktteilnehmer werden unter Umständen ausgebotet, auch hierbei sind wir sehr skeptisch. Die Kappungsgrenzenverordnung will ich nicht benennen. Sie hat die gleiche Stoßrichtung wie die Mietpreisbremse. Dazu sind schon Ausführungen erfolgt. Die Grundsteuer C haben Sie erwähnt: Um Eigentümer zu bewegen, auf ihren Grundstücksgrenzen Wohnraum zu schaffen, ist die Einführung eines Hebesatzes, Grundsteuer C, ein potenziell geeignetes Mittel, aber es unterliegt doch ganz klar der Autonomie der Kommunen, das umzusetzen. Es ist aus meiner Sicht geradezu übergriffig, den Kommunen vorschreiben zu wollen, dass sie die Grundsteuer C einführen sollen. Das ist eine Angelegenheit der Kommunen. Ich könnte jetzt noch auf weitere Punkte eingehen, möchte aber ein Fazit ziehen: Mehr Wohnraum kann nur durch gezielte Anreize, weniger Bürokratie und private Investoren entstehen. Wir als CDU setzen auf marktwirtschaftliche Regelungen anstatt auf staatliche Eingriffe. Immer neue Regulierungen sind keine Problemlösungen. Es liegt doch nicht daran, dass wir zu wenig Regulierung haben, sondern wir haben zu wenig Wohnraum. Das wird durch die Forderung im Antrag von BÜNDNISGRÜNE nicht geändert. Unser Ziel als CDU bleibt ganz klar: bezahlbarer Wohnraum durch bessere Rahmenbedingungen, Innovationen und eine solide Haushaltspolitik. Ich bedanke mich. (Beifall CDU und Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Hentschel; bitte schön, Sie haben das Wort.

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