Jens Hentschel-Thöricht
Sehr geehrte Damen und Herren! Aus ehrlichem Herzen danke ich Ihnen – von allen Fraktionen – dafür, dass wir über das Anliegen debattiert haben, dass wir uns Hinweise gegeben haben und dass wir das Anliegen teilen. Ich habe in der letzten Kreistagssitzung im Landkreis Görlitz nach dem entsprechenden Bericht gefragt. Wenn das festgestellte Basiskapital des Landkreises Görlitz demnächst unterschritten wird – und dazu wird es kommen –, dann handeln wir nicht mehr auf Grundlage der bestehenden Gesetze. Sprich: Der Landkreis Görlitz hält sich nicht an rechtliche Grundlagen. (Zuruf AfD: Das stimmt!) Wie gehen wir damit um? Auf diese Frage konnte mir weder der Landrat – übrigens von der CDU – noch der Kämmerer eine Antwort geben. Sie sagten: Wir wissen es nicht. So in etwa habe ich unseren Antrag verstanden; es ist ein Hilferuf. Das ist ein Hilferuf aus dem Landkreis Görlitz, und wir haben es gehört: Nordsachsen betrifft es genauso. Wir wissen vor Ort einfach nicht, wie wir weitermachen sollen. Das ist unsere Forderung: Geben Sie uns einen Hinweis! Es gab mit der gestrigen Beschlussfassung den Fingerzeig, doch das reicht uns im Landkreis Görlitz noch nicht. Deswegen stehen wir vor der Herausforderung der finanziellen Sicherung unserer Kommunen. Wenn der Kreiskämmerer sagt, sie hätten von Januar bis September 1,7 Millionen Euro nur Zinsen gezahlt, dann ist das doch einfach nur irre. Das hätte er vor fünf oder zehn Jahren – damals war er auch schon Kämmerer – nie für möglich gehalten. Das ist aber kein individuelles Problem des Landkreises Görlitz, sondern es ist symptomatisch für die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommunen im Freistaat Sachsen. Ich muss das gerade an die CDU ganz deutlich sagen – und das haben wir ja an den Zahlen gesehen –: Sie lassen in den letzten Jahren ganz deutlich die kommunalen Strukturen im Stich. (Peter Wilhelm Patt, CDU: In der Verfassung steht es anders!) Gesetzliche Verpflichtungen werden übertragen, ohne dass die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Das ist nicht nur unverantwortlich, sondern gefährdet auch die Grundpfeiler unserer kommunalen Selbstverwaltung. Die Folgen für die Menschen vor Ort sind dramatisch. Ich sagte bereits: Das bedeutet weniger öffentlicher Nahverkehr, Kultur und Bildungsangebote. Deswegen sagen wir: Lassen Sie uns debattieren; denn ich denke, wir sind uns darin einig, dass es so nicht weitergehen kann. Daher fordern wir bereits jetzt und mit Blick auf die kommenden Verhandlungen im Rahmen der Aufstellung des Finanzausgleichsgesetzes 2027/2028, dass die Ergebnisse der Evaluation der letzten Anpassung der Hauptansatzstaffel berücksichtigt werden. Für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten FAGs finden wir eine geeignete Übergangslösung. Hierbei wollen wir insbesondere für die Jahre 2025 und 2026 rechtsaufsichtliche Ermessenspielräume im kommunalen Haushaltsrecht ausschöpfen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege.
