Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört und wir wissen es alle: Die kommunalen Haushalte stehen unter einem enormen Druck. Das trifft insbesondere auf die Landkreise zu. Da heute Tag des kommunalpolitischen Bekenntnisses ist: Auch ich komme aus einem armen Landkreis, in dem ich Kreisrätin bin, aus dem Landkreis Görlitz. Die Ursachen sind dort ähnlich: Wir haben steigende Kosten, wir haben zugewiesene Aufgaben ohne ausreichenden finanziellen Ausgleich. Da sei mir vielleicht, Herr Barth, gestattet: Das sind nicht alles „Gute-Laune“-Gesetze. Das Bundesteilhabegesetz ist kein Gute-Laune-Gesetz; das muss ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen. Demografische Herausforderungen, das wissen wir, eine älter werdende Landbevölkerung, das sind große Themen. Wir haben Digitalisierungserfordernisse, wir haben sehr große Personalprobleme, wir haben die Anpassung an den Klimawandel usw. usf. Wir als BÜNDNISGRÜNE sagen das seit vielen Jahren, weil wir in unseren Reihen selbstverständlich auch viele Leute haben, die kommunalpolitisch aktiv sind. Zu dem Antrag, den das BSW stellt, ist zu sagen: Wir verstehen das Anliegen, aber eigentlich hat er sich in der Forderung erledigt, in der Begründung nicht. Sie fordern, dass ein Bericht erstellt wird, wie die Übergangsfinanzierung aussehen soll, bis der neue Doppelhaushalt da ist – das ist Ihre Forderung. Das ist festgeschrieben in der Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung, über die wir gestern diskutiert haben. Ich bin damit nicht zufrieden, das habe ich, glaube ich, deutlich gemacht; das ist zu wenig. Aber es schafft zumindest schon einmal das, was Sie fordern, und zwar die 55 % des Abschlags von 2024. Problematisch ist – und da bin ich, wie es viele schon gesagt haben, auch klar dieser Meinung –: Es ist diese Fachförderung, die ein Volumen von 3,9 Milliarden Euro zusätzlich zu den Zuweisungen, die regulär im FAG kommen, ausmacht. Diese Fachförderung ist deswegen schwierig, weil es solch ein großer Betrag ist. Die Kommunen haben oftmals, gerade im ländlichen Raum, nicht einmal mehr genug Personal, um diese ganze Förderthematik und die in Sachsen besonders großzügig bürokratisierten Richtlinien zu bearbeiten. Auch ich bin für weniger Fachförderung und dafür, mehr Vertrauen und Freiheit in die Kommunen zu geben; dort also grundsätzlich in der Fachförderung wegzunehmen und zum Beispiel in die Gesamtmasse zu geben. In der Begründung geht es Ihnen um mehr. Hier tauchen Punkte auf, die in Landeshand liegen, und solche, die nicht in Landeshand liegen. Wie gesagt: Die Forderung hat sich erledigt – deshalb werden wir nicht zustimmen –, aber über die Begründung können wir gern reden. Wir müssen sie, glaube ich, noch etwas auseinandernehmen. Traditionell verhandeln Finanzministerium und Spitzenverbände das intern. Seit mittlerweile mehr als fünf Jahren gibt es dort krasse Konflikte, die nicht mehr unter der Decke bleiben, sondern nach außen kommuniziert werden. Ich habe den neuen Finanzminister, dem ich ein glückliches Händchen wünsche, in den letzten Jahren durchaus kennen- und schätzen gelernt; deshalb hat er einen Vertrauensvorschuss von unserer Seite, dass wir zu Veränderungen kommen. Die Reformkommission, die vorgeschlagen wird, gefällt uns und wir arbeiten sehr gern konstruktiv dabei mit. Im Jahr 2023 ist durch den Landtag ein kommunales Rettungspaket verabschiedet worden. Das war notwendig, aber es gab Rahmenbedingungen, was gemacht werden sollte. Darauf habe ich noch keine Antworten. Es hieß zum Beispiel, wir machen eine vergleichende Analyse der Produktgruppen, wir machen eine vergleichende Analyse der Sozialausgaben und schauen dann, dass wir daraus eine Lösung zur Finanzstabilität ab 2025 ableiten. Ich habe darauf nicht die Antwort, aber vielleicht gibt es sie. Man müsste sie einmal nachfassen; denn das ist das Relevante: Die Doppik – so schwierig sie in der Einführung war – gibt uns ein Instrument an die Hand, zu einer vergleichenden Produktgruppenanalyse zu kommen. Dann kann man schauen, wo die Zusammenhänge, die Aufwüchse sind und wo man gegebenenfalls strukturell herangehen muss. Ich hatte zu dem Antrag bereits etwas gesagt. Für die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion kann ich immer nur bekräftigen: Wir sehen eine grundsätzliche Überarbeitsnotwendigkeit des FAG. Damit haben wir eine andere Meinung als die Kollegen von der CDU; das ist auch in Ordnung. Wir würden den Weg gehen, zu schauen, ob das System noch das richtige ist oder ob man gegebenenfalls das bedarfsorientierte Modell aus anderen Bundesländern übernehmen müsste. Damit haben wir uns nicht durchgesetzt, auch nicht in der Kenia-Koalition. Wir haben aber im Jahr 2022 ein gutes Fachforum durchgeführt, das man noch einmal als Format nutzen könnte, um gemeinschaftlich zu arbeiten. Was sehen wir? – Weniger Fachförderung wäre wichtig. Eine Umstellung des Systems – kann ich mir vorstellen – halte ich angesichts der Mehrheitsverhältnisse nicht für realistisch. Ein Soziallastenansatz wäre wichtig, weil wir gerade in diesen Punkten die besonderen Aufwüchse haben. Ein Touristikfaktor – das muss ich an dieser Stelle sagen – ist nicht das, was wir meinten, Herr Barth. Es ging uns darum: Für die ökosystemaren Dienstleistungen, die die Gemeinden erbringen, die zum Beispiel Schutzgebietskategorien haben oder ausweisen, kann man mit Flächenäquivalenten rechnen; denn sie können auf diesen Schutzgebietsflächen keine Wirtschaftseinnahmen realisieren. Für die ökosystemaren Dienstleistungen braucht es meines Erachtens einen Ausgleich. Das ist das, was wir meinen. Das ist nicht der Schneekanonenfaktor, den Sie für Altenberg vorschlagen. Wir verstehen den Antrag des BSW durchaus so, dass wir in die grundsätzliche Debatte zum FAG einsteigen müssen. Das machen wir seit Jahren; das finde ich gut. Die Forderungen und die Begründungen laufen auseinander; deshalb werden wir nicht zustimmen. Wir sind aber offen, darüber zu reden – ich bin auf die neue politische Kultur gespannt –, wie wir zu einer Reform der Finanzbeziehungen, die zwischen Land und Kommunen notwendig ist, kommen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Rede von Frau Kollegin Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vor Ihnen, Herr Berger, ist zunächst die Fraktion Die Linke an der Reihe. Es sprich Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg; bitte schön.
