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Albrecht Pallas

SPD 19.12.2024 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Gelegenheit, an dieser Stelle einmal mietenpolitische Maßnahmen etwas stärker in den Fokus zu nehmen, sonst findet das immer in einem Gesamtgemenge statt. Ich möchte Folgendes vorwegsagen: Aus Sicht der SPD sind die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze kein Selbstzweck. Wir wünschten, wir bräuchten sie nicht. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in Sachsen ist es aus Notwehr oder vielmehr aus Nothilfe vor den explodierenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, leider im Augenblick notwendig. Kritiker sagen – das haben wir heute auch gehört – Folgendes: Das regelt der Markt, die Mietpreisbremse ist unzulässig und ein viel zu starker Eingriff, wir müssen nur bauen, bauen und bauen. Dem halte ich entgegen, dass das eben nicht ausreicht. Mit Blick auf die Wohnungsmärkte in Dresden und Leipzig, inzwischen auch in den Mittelstädten und in den Speckgürteln rund um diese beiden Großstädte, versagt ebenjener Markt. Der größte Anteil des privatwirtschaftlichen Neubaus erfolgte im hochpreisigen Segment, wodurch der Druck auf bezahlbare Wohnungen unverändert bleibt und sogar noch ansteigt. Das sind zusätzliche Ursachen zum Zuzug, der im Übrigen zu einem sehr viel größeren Teil aus dem nationalen Raum kommt und nicht aus dem Ausland, doch das nur am Rande. Gerade in Dresden wurden im Jahr 2022 rund 60 % der fertiggestellten Wohnungen mit gehobenen Standards angeboten. Das ist völlig am Bedarf vorbei. Ein hoher Anteil der Haushalte hat nur ein geringes Einkommen, und die können sich diese Angebotsmieten nicht leisten. Das wird mit Blick auf die Mietbelastungsquote deutlich, also den Anteil der Wohnkosten an dem Haushaltseinkommen. So lag die mittlere Mietbelastungsquote 2022 in Leipzig bei ungefähr 29 %. Das, sagen Expertinnen und Experten, ist eigentlich als Obergrenze gesund – doch es ist der Durchschnittswert. Einpersonenhaushalte und Haushalte mit geringerem Einkommen müssen häufig einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Miete bezahlen. Bei armutsgefährdeten Haushalten liegt der Anteil sogar bei bis zu 45 %, also fast der Hälfte ihres Monatseinkommens. Wir müssen also bezahlbar bauen, bauen, bauen. Das ist das Ziel. Darum war es uns als SPD wichtig, 2017 den sozialen Wohnungsbau in Sachsen wieder einzuführen. Darum haben wir dafür gesorgt, dass er kontinuierlich an die Marktbedingungen angepasst wurde, gerade infolge der Baukosten- und Energiepreiskrise. Darum haben wir nach teils harten Kämpfen dafür gesorgt, dass die Begrenzungen des Mietenwachstums in Bestandsverträgen – Kappungsgrenze – und bei Neuvermietung – Mietpreisbremse – in den angespannten sächsischen Wohnungsmärkten Dresden und Leipzig angewendet werden. Darum wurde nach einiger Überzeugungsarbeit eine Wohnraumförderung auch für solche Haushalte eingeführt, die nur knapp über den Bemessungsgrenzen für Sozialleistungen liegen und trotzdem Probleme am Wohnungsmarkt haben. (Beifall SPD) Über die Wohnraumförderung und die Bauwirtschaft reden wir heute noch. Nur so viel an der Stelle: Solange wir nicht ausreichend bezahlbare Wohnungen für diese Bedarfsgruppe haben, müssen wir Zeit gewinnen. Dafür braucht es weiterhin Mieterschutzmaßnahmen wie die Mietpreisbremse. Und im Gegensatz zu dem Vorschlag der Linken, den ich vorhin gehört habe, Deckel für den Neubau regulatorisch einzuführen, ist es aus SPD-Sicht wichtig, Mieter zu schützen, aber auch die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Ich glaube, dass eine große Gefahr Ihres Vorschlags darin liegt, dass das nicht mehr gegeben wäre. Das könnte kontraproduktiv sein; es würde zu weit gehen. Aus gutem Grund haben wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgelegt, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze über 2025 hinaus zu verlängern, Richtung Bund rechtliche Lücken bei der Mietpreisbremse zu schließen, aber auch bei der Wohnraum- und Eigentumsförderung alle Möglichkeiten auszureizen. Doch bei diesen Maßnahmen – vor allem bei der Mietpreisbremse – muss der Bundestag handeln. Die gesetzliche Grundlage – das haben wir schon gehört – sieht eine Befristung bis Ende nächsten Jahres vor. Trotz einer Verankerung im Koalitionsvertrag der Ampel wurde das durch die FDP, konkret durch den früheren Justizminister Marco Buschmann, hinausgezögert, bis die Ampel platzte. Jetzt wurde ein Gesetzentwurf von Justizminister Volker Wissing eingebracht und im Kabinett verabschiedet. Nun ist es an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ihre Verantwortung für die Mieter/-innen zu zeigen und der Verlängerung im Bundestag zuzustimmen. Wir reden hier von einer Verlängerung bis 2029, und nicht von einer Entfristung der Mietpreisbremse. Das steht im SPDWahlprogramm auf Bundesebene; darüber reden wir nach der Bundestagswahl, vermute ich mal. Ein Wegfall der Mietpreisbremse könnte zu einem rasanten Anstieg der Mieten, einer weiteren Verdrängung vulnerabler Gruppen und damit einhergehend einer steigenden sozialen Ungleichheit führen. Das sollten wir verhindern, meine Damen und Herren. Ich kann hier nur an die Kolleginnen und Kollegen der CDU appellieren, auf ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag zuzugehen, damit wir das im Sinne des Mieterlandes Sachsen noch vor der Bundestagswahl auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, Die Linke und Staatsministerin Regina Kraushaar) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Kollege Pallas. Wir kommen zu den BÜNDNISGRÜNEN. Die Möglichkeit zu sprechen erhält Herr Abg. Thomas Löser; bitte.

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