Uta Knebel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorwegzunehmen: Das Ziel ist klar, nur die Mittel scheinen die falschen zu sein. Das Thema Mietpreisbremse soll erhalten bleiben, obwohl die Studien zeigen, dass die Mietpreisbremse Wirkung entfaltet, allerdings äußerst gering. Das wirft natürlich Fragen auf. Es gilt, die Gründe herauszufinden, warum so eine geringe Wirksamkeit vorhanden ist. Wir haben in Sachsen die Mietpreisobergrenzenverordnung. Diese gilt bis 31. Dezember 2025. Nutzen wir also die Zeit, diese Verordnung auf ihre Wirksamkeit zu prüfen! Nutzen wir die Zeit, die festgelegten Indikatoren zu prüfen, ob diese tatsächlich dazu ausreichen, die Mietpreisbremse wirken zu lassen! Nutzen wir die Zeit, die Vertreter von Mietern und Vermietern einzuladen, um mit ihnen gemeinsam die Hemmnisse und Entwicklungspotenziale zu erörtern! (Beifall BSW) Im Miteinander kommt man oft zu Lösungen, die allseits Anerkennung finden, und eine Sanktionspolitik obsolet machen. Der Antragsteller vermisst wirkungsmächtige Regulierungsinstrumente. Diese möchte er über eine Sanktionspolitik erreichen. Genau diese sollen mit einem späteren Antrag eingeführt werden. Sanktionsmöglichkeiten wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse oder Landeskontrollstellen sollen den Mietmarkt überwachen. Wer soll das bezahlen? Das ist ein weiterer Bürokratieaufbau. Die anfallenden Mehrkosten werden nicht aufgezeigt. Übrigens sei Folgendes angemerkt: Auf kommunaler Ebene müssen die Antragsteller immer Kostendeckungsvorschläge aufzeigen. Wird das im Landtag auch einmal eingeführt? Diese Landeskontrollstellen sollen eigenständig die Wohnungsangebote auf die Einhaltung der Mietpreisbremse kontrollieren. Wie sollen sie an verlässliche Daten kommen? Das Problem besteht schon bei der Mietspiegelerstellung. Die Mietspiegel können nur dann gut sein, wenn die Datenbasis umfänglich ist. Dazu bedarf es aber der Unterstützung seitens der Vermieter. Diese Bereitschaft dürfte aber mit den avisierten Maßnahmen eher ab- als zunehmen. Es steht also folgende Frage im Raum: Welche Maßnahmen auf diesem Gebiet werden schlussendlich von den Beteiligten nicht unterwandert? Ein Vermieter wird Ihnen nicht sagen, wie hoch die Miete des Vormieters war. Somit würde Ihnen nur der Mietspiegel bleiben. Dieser bezieht sich jedoch auf die Neuvermietungen der letzten Jahre. Wenn dem Mietspiegel aber immer weniger Auskünfte aus der Vermietung zugrunde liegen, weil die Zuarbeiten fehlen, dann ist der Bezug auf ihn in der Zukunft fragwürdig. Das Ende wird sein, dass bei Mieterhöhungen nur noch die Vergleichsmietwohnungen herangezogen werden – das Gesetz lässt dies zu – und der Vermieter kann es sich dann aussuchen. Wem ist damit geholfen? Der Mietspiegel kann nicht mehr verwendet werden. Noch einen weiteren Punkt möchte ich zu bedenken geben: Die Festlegung der Miethöhe ist eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Die Obergrenze für die Miete legt der Markt fest, das ist so. Glauben Sie wirklich, dass ein Mieter, der endlich eine Wohnung gefunden hat, diese wieder infrage stellt, indem er die getroffene Vereinbarung gerichtlich revidieren lassen möchte? Erwarten Sie allen Ernstes, dass Menschen diese Eigenschaften verstärkt entwickeln? Ich glaube nicht. (Juliane Nagel, Die Linke: Haben Sie eigentlich zugehört, was Inhalt der Rede war?) Der Blick auf den gesamten Wohnungsbestand in den Städten und auf dem Land ist dankenswerterweise auch von Ihnen getätigt worden. Wir finden die derzeitige Betrachtung fokussiert auf die Kaltmieten als sehr eingeschränkt. Die Betriebskosten, die alle Mieter treffen, spielen bei dieser Betrachtung gar keine Rolle. Das sollten und müssen sie aber. Die Energiekosten sind auch für Mieter und nicht nur für die Industrie enorm gestiegen. Deshalb plädieren wir für einen sächsischen Wohnungsmarktgipfel unter Einbeziehung aller Beteiligten: Vertreter von Mietern und Verbänden, die sich für das Mietrecht einsetzen, Vermieter, private Vermieter, Gesellschaften und Genossenschaften. Lassen Sie uns diesen Weg jetzt gemeinsam gehen und eine Lösung finden, die große Wirkung entfaltet! (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Frau Abg. Knebel. Für die SPD spricht Herr Abg. Albrecht Pallas.
