Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst in der vergangenen Woche durfte ich noch in meiner alten Funktion an der Eröffnungsfeier der Fach- und Koordinierungsstelle der LAG für sexualisierte Gewaltprävention und -intervention in Sachsen teilnehmen. Dort waren sehr viele engagierte Frauen, engagierte Menschen, die das Rückgrat unseres Hilfesystems und Beratungssystems für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen sind. Alle, die dort zu Wort gekommen sind und mit denen ich auch im Nachgang ins Gespräch gekommen bin, haben eindringlich einen Rechtsanspruch auf Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt gefordert; denn Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben das Recht, ohne weitere Hürden Schutz und Unterstützung zu erhalten. Mit dem Gewaltschutzgesetz gäbe es genau diesen Rechtsanspruch für Frauen, der eine schnelle und unbürokratische Hilfe zusichert – egal wo sie leben, egal, in welchem sozialem Umfeld sie sich befinden. Dieser Anspruch darf nicht vom Geldbeutel oder von bürokratischen Prozessen abhängen. Es ist an der Zeit, den Weg zu einem flächendeckenden und verlässlichen Schutznetz in ganz Deutschland für alle Frauen zu ebnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechtsanspruch auf Schutz ist kein Luxus, kein Nice-to-Have, sondern eine fundamentale Frage der Menschenrechte. In Sachsen wie auch in vielen anderen Teilen Deutschlands müssen Frauen in akuten Gewaltsituationen das Gefühl haben können, dass der Staat hinter ihnen steht, dass die Polizei ihnen zur Seite steht und dass sie Schutz bekommen, der schnell, nachhaltig und vor allem verlässlich ist. Es geht um einen Rechtsanspruch. Das mag für manche vielleicht ein bisschen abstrakt und technisch klingen. Es geht um nicht weniger als die Rettung von Leben. Es geht um die Menschenwürde jeder Frau. Die noch im Amt befindliche Bundesregierung hat das Gewalthilfegesetz vor drei Wochen im Kabinett beschlossen; morgen stimmt der Bundesrat darüber ab. Die Sächsische Staatsregierung wird diesem Gesetz morgen zustimmen, zumindest ist das meine Kenntnis vom gestrigen Tag. Ich hoffe nicht nur inständig, sondern ich bitte und fordere, dass es bei genau diesem Abstimmungsverhalten auch bleibt. Uns allen ist bewusst, dass das Gesetz nicht ganz perfekt ist, aber ein ganz entscheidender Schritt nach vorne für den Ausbau des Gewaltschutzes. Eine weitere Verzögerung können wir uns vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen nicht leisten. Ein solches Gesetz kann die vorhandenen Lücken schließen und die nötigen Schutz- und Beratungsangebote sichern. Ein solches Gesetz kann den Betroffenen genauso helfen wie ihren Familien und dem Umfeld. Ein solches Gesetz kann Leben retten. Lassen Sie mich noch einmal sehr klar formulieren: Im Bundestag darf es – nachdem der Bundesrat das morgen hoffentlich beschließt –, wenn es in die zweite und dritte Lesung geht, nicht aus partei- oder wahlkampftaktischen Überlegungen Blockaden geben. Jede Verzögerung bedeutet, dass eine Frau möglicherweise in ihrer Gewaltsituation bleibt, dass sie erneut Opfer wird, weil sie nicht schnell genug Schutz erhält. Dieses Thema eignet sich nicht für Ränkespiele, sondern sollte fraktionsübergreifend Unterstützung erfahren. Noch ein weiterer Punkt, der mir wichtig ist: Wenn der Rechtsanspruch auf Bundesebene kommt, bedeutet das zweierlei. Erstens: Der Freistaat Sachsen braucht dann ein Landesausführungsgesetz. Zweitens: Der Bund wird die Strukturen in den Ländern mitfinanzieren müssen. Die Erstfinanzierung wird den Ländern sehr dabei helfen, das Gewalthilfesystem auszubauen. Es muss uns hier im Freistaat Sachsen aber klar sein, dass Sachsen auch weiterhin Kosten tragen muss und dass auch über die jährlich aktuell gut 12 Millionen Euro hinaus ein weiterer Aufwuchs notwendig ist. Deshalb braucht es weiterhin eine umfassende, langfristige und gut finanzierte Strategie, die in allen Bereichen von der Prävention bis hin zur Unterstützung von Gewaltschutzeinrichtungen ansetzt. Hier müssen wir als Land unsere Verantwortung ernst nehmen und mehr sowie vor allem langfristig Mittel bereitstellen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Rechtsanspruch auf Schutz nicht nur ein schönes, aber leeres Versprechen bleibt, sondern Realität wird, und dass wir auch die notwendigen finanziellen Mittel hier im Freistaat Sachsen zur Verfügung stellen! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt SPD und Die Linke)
