Juliane Nagel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Holger Hentschel, AfD: Das ist stark! – Zuruf AfD: Guten Tag!) Ich zitiere: „Tödlicher Beziehungsstreit in Mittelsachsen“, „Tödliches Eifersuchtsdrama im Erzgebirge“, „Haftbefehl gegen Ehemann im Frankenberger Familiendrama“. Das sind Überschriften der letzten Monate aus sächsischen Zeitungen, die eines zeigen: Gewalt an Frauen wird gesellschaftlich weiterhin verharmlost und als Ergebnis persönlicher Verwerfung oder als Drama dargestellt. Dabei muss uns klar werden – ich habe eine Einmütigkeit unter den Vorrednerinnen gehört, was mich sehr überrascht hat –: Häusliche Gewalt ist eine Form der Menschenrechtsverletzung. Femizide sind Hassverbrechen. Es handelt sich nicht um ein Privatproblem betroffener Paare oder Familien, und es handelt sich auch nicht um ein importiertes Problem. Das sagen die Statistiken überhaupt nicht aus, was uns hier die extrem rechte Seite des Parlaments schon wieder angedeutet hat. Es ist ein gesellschaftliches Problem und somit auch eine gesellschaftliche und öffentliche Aufgabe, dagegen ohne Ansehen der Person, also auch der Herkunft der betroffenen Frauen, vorzugehen. Das schreibt uns auch die Istanbul-Konvention ins Stammbuch. Auch wir wollen den BÜNDNISGRÜNEN für dieses Debattenthema danken. Ich will hinzufügen, dass wir als Linke in den letzten Jahren – vor allem meine ehemalige Kollegin Sarah Buddeberg – das Thema der Gewalt gegen Frauen regelmäßig auf die Tagesordnung gesetzt haben. In den letzten fünf Jahren – auch das möchte ich sagen, Frau Katja Meier – wurde viel in diesem Bereich erreicht, haben Sie als Ministerin mit Ihrem Ministerium viel erreicht. Das erkennen wir als Linke deutlich an. Das war ein Qualitätssprung im Vergleich zu dem, was vorher passiert war. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Beratungs- und Unterstützungsstrukturen wurden deutlich ausgebaut, Schutzkapazitäten wurden geschaffen. Doch wir dürfen – und auch das ist die Botschaft von uns als Linke – in unseren Bemühungen nicht aufhören, denn wir sind lange noch nicht am Ziel. Auch das ist in der Debatte schon gefallen. Erstens. In Sachsen gibt es gerade einmal 166 Plätze in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen. Die Istanbul-Konvention verlangt mindestens 404. Zweitens. Der Opferschutz bei familiengerichtlichen Prozessen ist noch sehr defizitär. Noch immer werden in Familiengerichten regelmäßig Urteile gefällt, die das Umgangsrecht des gewaltausübenden Elternteils höher wiegen als den Schutz der Betroffenen und somit den regelmäßigen Kontakt zu den Peinigern erzwingen. Drittens – das war auch schon Thema –: Die Strukturen der Beratung und des Opferschutzes wurden in den letzten Jahren zwar deutlich ausgebaut, haben aber keine langfristige Sicherheit und können mit einem nächsten Doppelhaushalt vielleicht nicht wieder verschwinden, aber abgeschmolzen werden. Dieses Risiko sehen auch wir. Gleichzeitig müssen wir konstatieren, dass die Zahl der Betroffenen stetig steigt und die Dunkelziffer immens ist. Es ist also leider gar nicht zu erwarten, liebe Sophie Koch, dass die Zahlen sinken. Wir können eher darauf hoffen, dass wir stimulieren, damit Frauen das eher anzeigen. Damit werden wir es mit noch mehr explodierenden Zahlen zu tun haben; denn ein Grund für das geringe Anzeigeverhalten ist die Sorge, die Taten würden nicht ernst genommen. Das kommt nicht von ungefähr; ich habe die Zitate am Anfang genannt, die genau die Verharmlosung, die gesellschaftlich sehr verankert ist, beweisen. Nach wie vor wird häusliche Gewalt bis hin zur Ermordung der eigenen Partnerin verharmlost. Dass vor allem Frauen betroffen sind, ist das Ergebnis gesellschaftlich etablierter Denkweisen; auch das dürfen wir nicht vergessen. Die Leipziger Autoritarismus-Studie zeigt: 18 % der Bevölkerung haben ein geschlossenes antifeministisches und 25 % ein geschlossenes sexistisches Weltbild. In der Gesellschaft – und ich möchte mal ganz vorsichtig sagen, auch in Teilen dieses Plenarsaals – sind männliche Überlegenheitsvorstellungen weit verbreitet, besonders ausgeprägt und aggressiv in der extremen Rechten, (Gelächter AfD – Zuruf AfD: Das ist schnell gesagt, und die Beweise?) aber mit großen Schnittmengen in der Mehrheitsgesellschaft. Das heißt, antifeministische Handlungen oder Äußerungen, die vermeintlich harmlos daherkommen, müssen ebenso konsequent bekämpft und als das bezeichnet werden, was sie sind: Wegbereiter von Gewalttaten gegen Frauen. Dass das Gewaltschutzgesetz, was gerade angesprochen wurde, im Bund vermutlich nicht kommen wird, ist ein echtes Drama. Es ist wahrscheinlich die letzte Chance, die wir in den nächsten Jahren bekommen werden, diesen Rahmen auf Bundesebene zu setzen, wofür viele Vereine, Initiativen, Betroffene lange gekämpft haben. Doch sorry, auch der Blick in den sächsischen Koalitionsvertrag lässt einen ein wenig ratlos zurück. Darin finden sich viele Allgemeinplätze und wenig ambitionierte Ziele, die Maßgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Dass wir sie erfüllen müssen, das steht außer Frage. Aber genau das steht im Koalitionsvertrag. Es steht aber nicht drin – –
