Doreen Voigt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalttaten gegenüber Frauen und Mädchen sind in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Das Landeskriminalamt Sachsen berichtet, dass in 2023 eine Zunahme der geschlechterspezifischen Gewalt um 10 % festgestellt werden konnte. Es ist an der Zeit, dass dieses Thema enttabuisiert und der breiten Öffentlichkeit gegenüber thematisiert wird. Ein erster wichtiger Schritt hierfür war die Verabschiedung des neuen Landesaktionsplans für Gewaltschutz im Juni 2024. Leider verkommt dieser aktuell zu einem zahnlosen Tiger; denn durch die ausgerufene Haushaltssperre kann die so dringend notwendige Ausweitung der Platzkapazitäten nicht realisiert werden. Wir weisen daher Frauen faktisch weiterhin ab, die in Beratungsstellen um Hilfe bitten. Damit lassen wir in vielen Fällen nicht nur die Frauen ohne adäquate Unterstützung zurück, sondern wir lassen auch deren Kinder weiterhin zu Opfern sekundärer Gewalt werden. Es braucht hier und heute ein klares Bekenntnis; denn die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt darf nicht an die finanzielle Haushaltslage des Landes geknüpft werden. Opfer von Gewalt sind kein Projekt. Sie sind zu schützen (Beifall BSW) und ihnen muss die Unterstützung zuteilwerden, die sie benötigen und die ihnen mit der Annahme der Istanbul-Konvention garantiert wurde. Wir als BSW-Fraktion machen uns stark für ein flächendeckendes, barrierefreies und niederschwelliges Beratungsangebot sowie eine bedarfsgerechte Vorhaltung von Plätzen in Schutzhäusern. Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2025/2026 fordern wir die Kostenzusicherung für alle im Landesaktionsplan verankerten Maßnahmen; denn nur damit kann er auch seine Wirkung entfalten. Zudem müssen wir in der Übergangszeit bis zur Verabschiedung des neuen Haushaltes einen unkonventionellen Plan erarbeiten, um diese so notwendigen Angebote vorzuhalten. Träger müssen in die Lage versetzt werden, in kurzer Zeit und ohne bürokratische Hürden Schutzräume zu gewähren. Notfalls muss auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, ein Hotelzimmer oder eine andere möblierte Unterkunft ad hoc anzumieten. (Beifall BSW) Aber es kann und darf nicht sein, dass wir Frauen und Kinder abweisen. Wir können uns gar nicht vorstellen, was wir ihnen damit antun. Daher sagen wir: Weg mit der bisherigen Projektfinanzierung, hin zu einer institutionellen Förderung. Damit würden wir ein klares und so zwingend gebrauchtes Zeichen setzen. (Beifall BSW) Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, den Eigenanteil bei Frauenschutzhäusern und Beratungsstellen zu streichen. Dies ist häufig der Grund, weshalb Betroffene diese Hilfsangebote nicht nutzen. Was ungesagt bleibt, ist, dass häusliche Gewalt auch mit finanzieller Kontrolle und Abhängigkeit einhergeht. Vor allem kann es nicht sein, dass sich Frauen in dieser Situation noch um finanzielle Aspekte und Formalitäten kümmern müssen. Es braucht zeitnahe und unbürokratische Unterstützung, um Opfern von Gewalt den ersten Schritt in ein wirklich angstfreies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Danke. (Beifall BSW)
