Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ab Januar 2025 befindet sich Sachsen in einer haushaltslosen Zeit mit vorläufiger Haushaltsführung. Diese dient primär der Sicherstellung der Grundfunktionen des Staates. Unser Antrag beleuchtet die unverantwortliche Ausgestaltung durch das Finanzministerium und fordert eine umgehende Nachbesserung. Während das Finanzministerium Millionenverluste aus defizitären Beteiligungen, wie zum Beispiel der Mitteldeutschen Flughafen AG, abdeckt, fehlen Mittel für Schutz, Unterstützung und Bildungsstrukturen in Größenordnung ab Januar. Für die Menschen scheint also kein Geld da zu sein, und das ist ein allarmierendes Signal über die Prioritäten des Finanzministers und so nicht vermittelbar. 2015 hat uns doch gezeigt, dass schon wenige Monate ohne Haushaltsgesetz verheerende Folgen haben: zerstörte Strukturen, verlorene Fachkräfte. Ähnliches droht erneut, da die gesellschaftlichen Kosten wieder einmal nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushaltsführung, erstellt vom Finanzministerium, ist unzureichend. Sie nennt lediglich Zahlen und ignoriert Konsequenzen. Die Unsicherheit bei Trägern, Gemeinden und Einrichtungen ist groß. Sie wissen nicht, wie sie Personal bezahlen oder Aufgaben erfüllen sollen. Entlassungen und der Verlust wertvoller Strukturen sind absehbar, etwa in der sozialen Arbeit, der Kultur, dem Gewaltschutz, bei der Integration oder der Kinder- und Jugendhilfe. Das gefährdet Arbeitsplätze und Fachkräfte, Schulsozialarbeit oder auch Beratungsstellen. Angesichts des Fachkräftemangels benötigt Sachsen aber eine verantwortungsvolle vorläufige Haushaltsführung, die unverzichtbare Strukturen sichert. Die öffentliche Verwaltung trägt eine enorme Verantwortung, und fehlt das Geld, können Staatsaufgaben nicht mehr erledigt werden. Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Familien werden damit durchaus weiter belastet. Das Finanzministerium wirft mit Zahlen um sich, etwa einer angeblichen Lücke von 4 Milliarden Euro. Diese resultiert aus eigenen Annahmen und mangelnder Transparenz. Es wird nämlich nicht gesagt, dass diese Lücke errechnet wird aus Sollzahlen, kompletten Stellenansätzen, hinter denen gar keine vollständigen Stellenbesetzungen stehen, und auch nicht, dass die Ausgabereste nicht mitgerechnet werden. Das ist Intransparenz, das ist typisch, und es ist nicht richtig. Hinzu kommt, dass den Kommunen lediglich 55 % ihres Finanzansatzes von 2024 gewährt werden sollen. Das sind 55 % von 4,3 Milliarden Euro. Die Kommunen erhalten aber darüber hinaus weitere 3,9 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt für die Erfüllung ihrer Aufgaben – normalerweise. Dieser Teil sind eben auch Fachförderprogramme. Dort wird in der haushaltslosen Zeit sehr viel fehlen, wenn es so bleibt, wie es jetzt ist. Es ist schon spannend, dass aus den Kommunen die Mails kommen, die uns auffordern, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Das leiten wir doch direkt einmal weiter an die zukünftige Koalition; denn dort braucht es ja den Willen, dies zu beheben. Wir wären dabei an Bord. Wir fordern klare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung und Planungssicherheit für Träger und Verwaltungen, und wir wollen eine Überarbeitung dieser Verwaltungsvorschrift. Bisher fehlt es an Informationen, Transparenz und geeigneter Kommunikation seitens des Finanzministeriums. Es darf nicht sein, dass wichtige Staatsaufgaben aufgrund von Förderlücken scheitern. Wir als BÜNDNISGRÜNE haben Vorschläge gemacht, die ignoriert wurden. So haben wir unter anderem vorgeschlagen, die Verwaltungsvorschrift aus 2021 auf Basis von 2024 zu übernehmen. CDU und SPD haben der mangelhaften Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Das ist nicht hinnehmbar. Wir zweifeln die verfassungsrechtliche Anwendung an, denn eine vorläufige Haushaltsführung ist nicht auszunutzen für eine Konsolidierung des gesamten Haushalts. Das wäre nicht verfassungskonform. Es braucht dringend Nachbesserung und daher werben wir um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke, Frau Schubert. Als Nächstes spricht der Vertreter der CDUFraktion, Herr Patt. Ich erteile Ihnen das Wort.
