André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seinem Sonderbericht vom 7. Dezember 2023 hat der Rechnungshof ein grob rechtswidriges Vollzugsverhalten der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen im Zeitraum von 2016 bis 2023 festgestellt. Insgesamt ging es in diesen Jahren um 105 Millionen Euro – damit Sie einfach einmal sehen, dass wir hier nicht über Peanuts reden. Wir müssen feststellen, dass die entsprechende Förderrichtlinie bewusst und unkonkret offen angelegt war. Das wurde nicht nur durch den Abteilungsleiter des Rechnungshofes, sondern auch von Frau Köpping selbst im Ausschuss bestätigt. Obwohl die SAB letztendlich für Förderentscheidungen zuständig war, hat das SMS die Entscheidung selbstständig und ohne rechtliche Grundlage an sich gerissen. So wurden zum Beispiel eigene Rankingpunkte angepasst, Anweisungen zur Förderung einzelner, bereits abgelehnter Projekte – auch per E-Mail – an die SAB weitergegeben. Zur Vertuschung dieses klar rechtswidrigen Vorgehens wurden im SMF die Akten offenbar nur lückenhaft oder gar nicht geführt. Die Möglichkeit, Projekte bis zu 100 % zu fördern, verstieß – das weiß jeder Haushälter – ganz klar gegen das im Förderrecht geltende Wirtschaftlichkeitsprinzip, nach dem Mittelempfänger mindestens einen 20-prozentigen Eigenanteil erbringen müssten. Frau Ministerin Köpping hat im Ausschuss konsequent behauptet, sie sei nicht an der aktiven Umsetzung der Förderrichtlinie beteiligt gewesen. Ist das aber richtig? (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Ja!) Der Untersuchungsausschuss hat zutage gebracht, dass die Ministerin zumindest über Einzelfälle informiert war. Dies konnte durch Vorlage eines handschriftlichen Aktenvermerks des zuständigen Abteilungsleiters Herrn Vogel nachgewiesen werden. Dieser befindet sich auf dem Ausdruck einer E-Mail der SAB von November 2015 an Herrn Vogel. Inhalt dieser Mail sind zwei negative Fördervoten des CSD und der Volkssolidarität Leipziger Land. Hier hieß es: „Zur Info, Petra: mit SAB mdl. abgesprochen“ – mdl. heißt mündlich vermutlich –, „neues Vorblatt folgt, SV 3/12“. Wir haben auch Belege gefunden, dass Frau Köpping auf die Bewilligung des Förderverfahrens in Einzelfällen Einfluss genommen hat und dies zumindest für Vorzeigeprojekte auch steuerte. In einer E-Mail der Landsmannschaft der Russlanddeutschen an die SAB von Juli 2019 heißt es, dass man nach Rücksprache mit Frau Staatsministerin Köpping zu einem Bescheid in Widerspruch gegangen sei. Weiter wurde dort mitgeteilt, dass das Ursprungsprojekt nach Empfehlung von Frau Köpping in zwei Einzelprojekte gegliedert und neu eingebracht wurde. Damit ist die Aussage von Frau Köpping, sie sei nicht an der aktiven Umsetzung der Richtlinie beteiligt gewesen, aus Sicht meiner Fraktion eindeutig widerlegt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie haben aber eine komische Sicht auf die Dinge! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Leider standen dem Untersuchungsausschuss nur wenige Monate Zeit zur Verfügung, (Sören Voigt, CDU: Das haben wir Ihnen von Anfang an gesagt! – Zurufe von den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) die für eine umfassende Aufklärung des tiefen Fördersumpfes rund um die Förderung sogenannter integrativer Projekte nicht ausreichte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) So haben wir die Notwendigkeit gesehen, zehn Zuwendungsempfänger zu vernehmen und zu Ungereimtheiten und Regelbrüchen, die der Rechnungshof bei der Förderung ihrer Projekte aufgedeckt hat, zu befragen. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Weshalb wohl?!) wurde von unseren zehn eingebrachten Beweisanträgen zu Zuwendungsempfängern vom Ausschuss nur ein einziger zugelassen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein! Lüge! –
