Geert Mackenroth
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Abschlussbericht unseres 2. Untersuchungsausschusses der aus Sicht meiner Partei und auch der Ausschussmehrheit in einer Überschrift zusammenfassen müsste, wäre ich geneigt, mit Shakespeare zu sagen „Viel Lärm um nichts“ – na ja, vielleicht um so gut wie gar nichts. Um bei Shakespeare zu bleiben: Die den Ausschuss einsetzende Fraktion vermutete, „da ist was faul im Freistaat Sachsen“. Aber – vorletztes Zitat für heute – „da war der Wunsch der Vater des Gedankens“. Richtig ist: Ja, die Förderrichtlinie hatte Defizite. Ja, der Verwaltungsvollzug war fehlerbehaftet. Zuwendungen mussten zurückgefordert und diverse organisatorische, inhaltliche und personelle Maßnahmen ergriffen werden, um die Mängel zu beseitigen. All dies wussten wir nach den wichtigen Hinweisen und dank der verdienstvollen Aufklärung durch unseren Sächsischen Rechnungshof bereits lange vor dem Einsetzungsbeschluss. Die Fragestellungen des Untersuchungsauftrages waren zudem bereits vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gründlich in zwei Ausschüssen des Parlaments beraten worden und mehrfach Gegenstand der Plenarbefassung. Darüber hinausgehende Erkenntnisse im Sinne von schuldhaftem Verhalten einzelner Amtsträger oder struktureller Unzulänglichkeiten hat unsere Arbeit – und das war vorab absehbar – nicht zutage gefördert. Es ist uns trotz der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit gelungen, die im Einsetzungsbeschluss aufgeworfenen Fragen abschließend zu klären und unsere Erkenntnisse zu bewerten. Wir waren sogar in der Lage, der Staatsregierung Empfehlungen mitzugeben. Und um auch das vorwegzunehmen: An der AfD lag dies nun durchaus nicht. Eine strukturierte und zielgerichtete Arbeit hätte man zwar in Anbetracht der geringen Zeit von der einsetzenden Minderheit erwarten können und müssen, tatsächlich gab es sie jedoch nicht. Die AfD hat Tausende Dokumente beigezogen, zahlreiche Beweisanträge für Zeugenvernehmungen gestellt und sie wollte unendlich viele Sitzungstermine und Sondersitzungen. Inhalte dafür wurden jedoch nicht mitgeliefert. In ihrem Minderheitenbericht hat sich die AfD nicht einmal die Mühe gemacht, auf alle Punkte ihres Einsetzungsbeschlusses einzugehen. Dem gegenüber haben die Anträge der Koalition dafür gekommunalen Spitzenverbände zu Wort kamen und später Staatsministerin Köpping und Staatssekretär Vogel als Zeugen vernommen werden konnten. Bei deren Zeugenbefragung war es die Koalition, die den im Einsetzungsbeschluss aufgeworfenen Fragen nachging, während die AfD alle Mühe hatte, ihre Fragen zulässig zu formulieren und durch die rechtlichen Überprüfungen des gestrengen Herrn Ausschussvorsitzenden und des Ausschussdienstes zu bringen. Die Frage, ob Shakespeare nach all dem „gut gebrüllt, Löwe“ formuliert hätte oder ob ein zeit- und kostspieliger Untersuchungsausschuss überhaupt sinnvoll und nötig war, kann ich daher nur verneinen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zur wiederholenden Klarstellung: Keinerlei Anhaltspunkte für strafbares Verhalten einzelner Entscheider und/oder einen vorsätzlich rechtswidrigen Richtlinienvollzug konnte der Untersuchungsausschuss finden. Es zeigten sich keine Anhaltspunkte dafür, dass Zuwendungsempfänger gezielt in ihrer parteipolitischen Tätigkeit unterstützt worden wären. Ein gerichtsverwertbarer, faktenbasierter Zusammenhang zwischen persönlichen oder parteipolitischen Näheverhältnissen und entsprechenden Förderbewilligungen existierte nur in den Unterstellungen und unbelegten Wunschvorstellungen der Ausschussminderheit. Schließlich stellte der Untersuchungsausschuss auch nicht fest, dass Fördermittel aufgrund sachfremder Erwägungen geflossen wären oder die politische Willensbildung durch Förderentscheidungen unzulässig beeinflusst worden wäre. Dennoch – und das gehört zu den wenigen positiven Ergebnissen unserer Tätigkeit – war unsere Arbeit nicht völlig wertlos. Die Ausschussmehrheit empfiehlt der Staatsregierung, das sächsische Förderrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Die Berichte der Förderkommissionen I und II sollten dafür wieder aus der Schublade geholt werden. Sie bilden für eine Optimierung unserer Förderlandschaft eine gute Grundlage, und der Freistaat Sachsen ist damit bekanntlich bundesweit als Vorreiter unterwegs. Die im Ergebnis schon dort angeregte Entwicklung einer Gesamtförderstrategie für den Freistaat Sachsen – mit daraus abgeleiteten ressortbezogenen, dezentralen Fachförderstrategien, mit klarer Konzeptionierung und einer effektiven Erfolgskontrolle – wäre idealerweise zeitnah zu realisieren. Sie sollte genutzt werden, um die Fördermittelvergabe weiter zu systematisieren und jeweils aufgabenspezifisch zwischen eigener Leistungserbringung oder Leistungsvergabe bzw. Geschäftsbesorgung bis hin zur Zuwendung bzw. Förderung und Abrechnung stärker zu differenzieren. Schließlich empfehlen wir der Staatsregierung zu prüfen, ob Compliance-Regelungen sowie Weiterbildungskonzepte und Ausbildungsordnungen über die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen hinaus an die sich verändernden gesellschaftlichen Sensibilitäten mit all ihren medialen Reflexionen anzupassen sind. Das abschließende Urteil zum 2. UA gehört wieder Shakespeare und seinem Hamlet: „Der Rest“, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, „ist Schweigen“. Vielen Dank Ihnen für das Zuhören. Ihnen, lieber Herr Präsident, ganz persönlich von mir einen herzlichen Dank und Anerkennung für die Wegbegleitung und Ihre beeindruckende politische Lebensleistung. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
