Juliane Nagel
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es war eine reduzierte Debatte. Das hätte ich mir anders gewünscht, aber wahrscheinlich warten Sie alle schon, dass wir zum Ende kommen. Zum Thema Landeswohnungsgesellschaft. Herr Schmidt, Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe eine Facette genannt, die wir uns vorstellen. Wir haben verschiedene Aufgaben der Landeswohnungsgesellschaft in unserem Antrag fixiert, und eine davon war, die Expertise bei bestimmten Bauplanungsabläufen zur Verfügung zu stellen. Ich habe gesagt, dass die Großstädte mit ihren Ämtern wohl gut ausgestattet sind. Der Mangel ist eher in den übrigen Räumen. Natürlich können wir uns vorstellen, dass so eine Landeswohnungsgesellschaft auch in den beiden Großstädten aktiv wird. Das darf nicht in Konkurrenz zu den kommunalen Unternehmen sein, aber vielleicht komplementär. Wenn Sie sagen, es gibt keine Aufgaben außerhalb der großen Städte, dann finde ich das doch ein wenig defizitär. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Wenn ich in kleinere Städte fahre und dort mit Wohnungsakteuren spreche, werden immer wieder der barrierefreie Umbau oder die energetische Ertüchtigung von Wohnungsbeständen, Quartiersentwicklung etc. als große Baustellen benannt. Es wird bemängelt, dass es dazu keine passgerechten Förderkulissen gibt. Wir stellen uns vor, dass eine Landeswohnungsgesellschaft in dieses Feld mit einsteigt. Man muss sich ernsthaft an den Tisch setzen, sich das Setting anschauen, was wo nötig ist. Diese Diskussion möchten wir gern mit diesem Antrag führen. Dazu kann man sich gut Expertise aus den anderen Bundesländern holen, in denen es damit schon eine lange Praxis gibt. Ich habe als weiteren Aspekt die Kommunen genannt, die finanziell so unter Druck sind, dass sie kommunale Bestände verkaufen müssen. Wir haben lange recherchiert: Es tritt in Sachsen immer wieder ein Konsortium aus Jena auf und kauft Hunderte von Wohnungen, kassiert Mieten, macht aber an den Wohnungsbeständen nichts. Das können wir doch als Land verhindern, wenn wir eine sinnvolle Verschränkung von Land und Kommunen für die Kommunen schaffen, die unter finanziellem Druck sind und vor so einer Entscheidung stehen. Das vielleicht dazu, um auch klarzustellen, dass wir uns solch eine Wohnungsgesellschaft groß und plural denken. Ich möchte noch etwas zur Förderrichtlinienlandschaft sagen: Es ist gut, dass die Förderrichtlinie „Preisgünstiger Wohnraum“ endlich für die beiden Großstädte geöffnet wurde, und es erweist sich durch die Antragslage als total sinnvoll. Ich frage mich, warum das nicht bereits 2021 gemacht wurde. Bei der Förderrichtlinie „Gebundener Mietwohnraum“, also Sozialwohnungsbau, müssen wir konstatieren, dass es immer noch Nachjustierungsbedarf gibt. Es hat viel zu lange gedauert, Veränderungen auf den Weg zu bringen.
