Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wohnungspolitisch sind wir mit der Regierung bestehend aus CDU, GRÜNEN und SPD in dieser Legislaturperiode Das Konzept des hier debattierten Antrags ist besonders in diesen Punkten weder realisierbar noch schlüssig. In mehreren Einzelpunkten werden kostenintensive Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Grundsicherung im Alter und bei der Förderung der privaten Altersvorsorge gefordert. Weder wird die Höhe dieser Mehrbelastung beziffert noch gibt es seriöse Vorschläge zu deren Gegenfinanzierung. So kann eine nachhaltig finanzierte Stärkung der gesetzlichen Rente und Altersvorsorge nicht gelingen! Die wichtigste Aufgabe bleibt, einen starken Arbeitsmarkt mit einer hohen Erwerbsbeteiligung bei guten Löhnen zu fördern. Das ist für eine stabile Finanzierung der Rentenversicherung von entscheidender Bedeutung. Wichtig ist auch, dass die finanzielle Belastung auf viele Schultern verteilt wird, zum Beispiel durch die Einbeziehung weiterer Personengruppen – auch durch Zuwanderung – in die gesetzliche Rentenversicherung und sinnvolle Maßnahmen, um Beschäftigte länger im Arbeitsprozess zu halten. Flankierend sind Verbesserungen bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erforderlich. Viele dieser Ziele sind im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, sie sind zum Teil umgesetzt oder werden weiterhin intensiv bearbeitet und debattiert. Es wird auch in Zukunft nötig sein, dass die Bundesregierung weitere intensive Anstrengungen unternimmt, um die gesetzliche Rente nachhaltig zu gestalten. Die Sächsische Staatsregierung begleitet die Prozesse auch weiterhin aktiv im Sinne der sächsischen Rentner und Beitragszahlerinnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu endlich ausreichend Wohnraum dauerhaft schaffen – Wohnungsbaugesellschaft gründen der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung mit dem, was nötig ist, zurückgeblieben. Die Lage ist hinlänglich bekannt. Wir haben einen gespaltenen Wohnungsmarkt in Sachsen. Wir haben steigende Mieten und Bodenpreise in Leipzig, aber zunehmend in den Speckgürteln zu verzeichnen. Laut Mieterverein fehlen allein in Sachsen 48 000 Sozialwohnungen. Der Freistaat verwehrt den beiden großen Städten weiterhin die Schutzinstrumente, welche beide Städte begehrt hatten: das Umwandlungsverbot und den verlängerten Kündigungsschutz. In den meisten kleinen und Mittelstädten sowie im ländlichen Raum – das wissen wir – haben wir auf der anderen Seite mit Leerstand infolge von Abwanderung und Alterung zu tun. Es gibt jedoch auch Fragen, die sowohl für die Mieterinnen und Mieter als auch für die Wohnungsunternehmen in Sachsen überspannend von Bedeutung sind. Das ist erstens das Thema der Nebenkostensteigerungen. Sie wissen, die Nebenkosten sind für die Mieterinnen und Mieter in Sachsen, und zwar nicht nur in den Großstädten, inzwischen zur zweiten Miete geworden. Die Tendenz einer Steigerung zeichnet sich weiter ab. Es bestehen außerdem überall in Sachsen – das betrifft den ländlichen Raum, die kleinen Städte, die Mittelstädte, die Oberzentren und die Ballungsgebiete, die Großstädte – große Herausforderungen bei der energetischen und klimagerechten Ertüchtigung der Wohnungsbestände und der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Als LINKE haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Vorschläge zur Lösung der drängenden Probleme gemacht, um Wohnen bezahlbar zu halten, um Mieterinnen und Mieter zu schützen, um passgerechte Förderkulissen für das Land zu schaffen bzw. die bestehenden stärker an die Bedürfnisse anzupassen, die Wohnungsbestände fit für die Zukunft zu machen und die Menschen vor steigenden Energiepreisen zu schützen. Wir haben regionale Förderbudgets für kleine Wohnungsunternehmen und einen Altschuldenerlass gefordert. Bei einigen Punkten konnten wir erfolgreich Druck machen. Viele Punkte haben Sie als regierungstragende Fraktionen an sich abprallen lassen, obwohl auch die Stimmen der Verbände und der Kommunen deutlich hörbar sind. Wir müssen konstatieren, dass trotz richtiger Ansätze, die in den letzten vier, fünf Jahren geschaffen wurden – das will ich gar nicht verhehlen –, die Probleme größer geworden sind. Dazu gehört auch die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände. Den Irrweg des Verkaufs kommunaler Wohnungen, den Dresden im Jahr 2006 einschlug, begehen leider weitere Kommunen in Sachsen – allerdings in kleinerem Maßstab. Als Beispiel nenne ich Königswartha im Landkreis Bautzen, wo ich mir selbst ein Bild von der Lage verschafft habe. Dort sind im Jahr 2020 über 400 kommunale Wohnungen an einen privaten Investor verkauft worden. Oder das Beispiel Klingenthal im Vogtland – das ist Ihnen sicherlich bekannt –, wo im Jahr 2021 350 kommunale Wohnungen an ein privates Immobilienkonsortium verkauft wurden. Über das Land verteilt passieren solche Verkäufe in kleinem Maßstab regelmäßig. Die Wohnungen werden in der Regel danach aber nicht abgerissen, sie bleiben stehen, sind weiterhin vermietet und vegetieren vor sich hin. Ich habe es mir auch in Crimmitschau angeschaut. Dort ist es noch krasser. Im Jahr 2006 wurde der gesamte kommunale Wohnungsbestand verkauft – es waren circa 2 000 Wohnungen –, und an den Wohnungen wird nichts mehr gemacht. Wir wollen – ich komme zum Antrag – die Kommunen unterstützen. Wir wollen das Land wohnungspolitisch handlungsfähiger machen und schlagen Ihnen mit diesem Antrag die Schaffung einer Landeswohnungsbaugesellschaft vor. Diese Landeswohnungsbaugesellschaft soll kommunalen Gesellschaften in Schieflagen unter die Arme greifen und den Kommunen Expertise für die Planung, für die Sanierung oder für den Neubau von Wohnungen zur Verfügung stellen. Wir wissen, dass es in Dresden, in Leipzig und in Chemnitz nicht nötig ist, aber in den kleineren Städten ist die Expertise teilweise nicht vorhanden. Die Wohnungsbaugesellschaft soll Grundstücksbevorratung und Entwicklung betreiben und ein Laboratorium für innovative Ideen rund um das Bauen und Sanieren sein. Mit dem Vorschlag einer Landeswohnungsgesellschaft wollen wir die öffentliche Hand stärken. Es geht beim Wohnen – das möchte ich hier grundsätzlich noch einmal in den Raum stellen; ich habe das in den letzten Jahren immer wieder gemacht – um einen essenziellen Baustein der Daseinsvorsorge, den der Markt eben nicht richtet. Der Markt richtet das im Bereich des Wohnens nicht. Im Gegenteil, die Marktlogik versagt ganz und gar, wenn es um die Versorgung von Menschen mit leistbarem und gutem Wohnraum geht – und aktuell um die Stabilisierung des Wohnungssektors und der Bauwirtschaft. Mit einer Landeswohnungsgesellschaft würde Sachsen keinen Sonderweg einschlagen. Vielleicht verfolgen die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker die Debatten in vielen Bundesländern: Sachsen-Anhalt diskutiert, Hessen diskutiert, Nordrhein-Westfalen diskutiert. Es gibt auch schon gute Beispiele, und zwar eigentlich für jede politische Couleur in diesem Landtag. In Bayern gibt es sogar drei Landeswohnungsgesellschaften, oder in Niedersachsen, das sich gerade erst 2023 – rot-grün regiert – auf den Weg gemacht hat, mit der WohnRaum Niedersachsen GmbH, in der das Land der alleinige Gesellschafter ist. Diese Wohnungsgesellschaft wurde jetzt aus der Taufe gehoben. Auch in Thüringen gab es den Versuch der Etablierung eines landeseigenen Wohnungsunternehmens. Der Anlass war ein Rückkauf; es war sozusagen die Einsicht, dass Privatisierung ein Irrweg ist. Anlass war der Rückkauf von Wohnungsbeständen der ehemaligen kommunalen Wohnungsgesellschaft Gera. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen! Wir haben seit geraumer Zeit veritable Probleme im Baubereich: steigende Baukosten, Lieferprobleme, steigende Zinsen, Fachkräfte in der Bauwirtschaft drohen abzuwandern. Wir haben massive Herausforderungen, um Wohnen an die klimapolitischen Anforderungen und die Bedürfnisse einer sich verändernden Gesellschaft – Stichwort: Menschen mit Beeinträchtigungen, Seniorinnen und Senioren – anzupassen. Wir müssen handeln und als Land verschränkter mit den Bedarfen der Kommunen denken und handeln. Eine Landeswohnungsbaugesellschaft kann ein Beitrag zur Lösung der Probleme und ein verlässlicher Partner für die Kommunen sein, die diese Hilfe brauchen. Wir hatten Ihnen – vielleicht erinnern sich manche im Saal daran – im Haushalt quasi schon einen konkreten Vorschlag vorgelegt zu einer Anschubfinanzierung für eine solche Landeswohnungsgesellschaft oder Wohnungsbaugesellschaft – darüber kann man ja diskutieren, wie sie heißen soll. Wir haben also schon intensiver vorgedacht. Hier und heute geht es um den Grundsatzbeschluss. Fassen Sie sich also ein Herz und stimmen Sie unserem Ansinnen zu – für einen starken öffentlichen Akteur, dessen Herz die Gewährleistung des Rechts auf Wohnen überall in Sachsen ist. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den LINKEN)
