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Daniela Kuge

CDU 13.06.2024 Sitzungen 7/90

Das Rentensystem steht vor immensen Herausforderungen. Auf der einen Seite steht ein zu kleiner Anteil an Beitragszahlern und auf der anderen Seite stehen immer mehr Rentenbezieher mit gestiegener Lebenserwartung. Die Situation verschärft sich ab 2025, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Auch für den individuellen Rentner ist die Situation herausfordernd. Wie beschrieben, sinkt die durchschnittliche Rente der Neurentner im Vergleich zu den Bestandsrentnern. Dieses Absinken liegt vor allem an unterbrochenen Erwerbsbiografien. Das ist besonders deshalb schwierig, weil die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Dazu gehören besonders die hohen Mieten in den Metropolregionen. Werfen wir nun einen Blick auf einige Punkte, die die AfD hier beantragt: Im vorliegenden Antrag heißt es, dass zukünftig auch versicherungsfremde Leistungen aus Steuern finanziert werden sollen. Wer sich jetzt fragt, was genau versicherungsfremde Leistungen sind, der stellt fest, dass es noch immer keinen definierten Katalog dazu gibt. Vielmehr gibt es lediglich eine enge und eine erweiterte Abgrenzung. Je nachdem, welche man anlegt, reichen die vom Bund jährlich gezahlten Zuschüsse aus oder nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt sich dazu bisher nicht fest; denn diese Diskussion wird häufig dazu genutzt, „um die Forderung nach höheren oder niedrigeren Bundeszuschüssen zu begründen“. Im vorliegenden Antrag heißt es, dass die Bundeszuschüsse um 31 Milliarden Euro zu niedrig sind. Die AfD geht also von der erweiterten Abgrenzung der Definition aus. Aus unserer Sicht muss also erst einmal geklärt werden, welche Leistungen nun endgültig versicherungsfremd sind. Aber die AfD findet es wichtiger, sofort nach Einsparungen zu suchen, und nimmt dabei Bereiche in den Blick, die sie „ideologische Politikmaßnahmen“ nennt. Sie erwähnt dabei explizit die Migration, das Klima und die EU. Weiterhin schlägt der vorliegende Antrag vor, dass 25 % der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Aktuell ist es so, dass nur diejenigen Grundsicherungsbezieher einen Freibetrag erhalten, die mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können. Dieser Vorschlag führt also zu einer Verteilung von Gut- zu Niedrigverdienern. Allerdings entstehen dadurch Mehrkosten für den Staat. Wie diese finanziert werden sollen, beschreibt die AfD hingegen nicht. Die Finanzierungslücke ist jedoch nicht zu unterschätzen; denn Ende 2022 gab es rund 454 000 Menschen mit Grundsicherung im Alter bei Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Rentenbezug. Und der Anteil der Menschen mit Grundsicherung im Alter wird wohl nicht geringer; denn wie bereits beschrieben, gehen Neurentner mit geringeren Renten in den Ruhestand als früher. Deshalb müssen wir auch in der Zukunft mit mehr Grundsicherungsbeziehern rechnen. Kommen wir zum nächsten beantragten Punkt: Der Antrag fordert ein steuerfreies, freiwilliges Rentendepot. Der Einzahler soll das volle Risiko tragen. Die Gesamthöhe soll gedeckelt sein. Eingriffe vor dem Rentenalter sind wegen erhaltener Steuervorteile ausgeschlossen. Derzeit soll das Bundesfinanzministerium einen Reformvorschlag zum Altersvorsorgedepot ausarbeiten. So können die Bürger Sparpläne auf selbst ausgewählte Produkte anlegen. Dazu soll es sogar noch einen Förderzuschuss und Steuervorteile geben. Im vorliegenden Antrag wird außerdem gefordert, dass Selbstständige und Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – eine Forderung, die wir gestern schon einmal besprochen haben. Wir sind dabei schon zu dem Schluss gekommen, dass diese Einbeziehung grundsätzlich sinnvoll sein könnte; denn viele Selbstständige sind nicht rentenversichert. Außerdem kommt es immer häufiger vor, dass Menschen im Laufe ihres Lebens zumindest vorübergehend selbstständig werden. Allerdings sind erst einmal genaue Modellberechnungen notwendig, ob die Einnahmen der Rentenversicherung überhaupt verbessert werden. Ohne solche Berechnungen ist eine Prognose nicht möglich. Im Antrag fordert die AfD allerdings, dass politische Mandatsträger und Beamte ebenfalls einbezogen werden sollen. Auch hierüber haben wir bereits gestern debattiert: Zunächst gäbe es zwar ein Einnahmenplus, doch langfristig würden die Ausgaben ebenfalls steigen. Hinzu kommt, dass Beamte – wie alle Gutverdiener – länger leben als Menschen mit Niedriglohn. Dementsprechend würden sie länger Renten beziehen. Daher würden die Ausgaben langfristig steigen. Erfreulich ist zwar, dass man Steuermittel für die Pensionen sparen würde. Allerdings wäre dann die monatliche Durchschnittspension der Beamten von 3 000 Euro aufgrund der Beitragsmessungsgrenze nicht zu erreichen. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Der Sozialstaat ist ein Versprechen auf Sicherheit und es ist unsere Aufgabe, dieses Versprechen mit Leben zu erfüllen. Teil dieses Versprechens muss sein: Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder andere Menschen gepflegt hat, dem muss nach diesen vielen Jahren der Arbeit eine gute und verlässliche Altersvorsorge sicher sein. Diese wichtigen Beiträge nicht nur zu unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch zur Finanzierung unserer sozialen Sicherung sollen zu einer auskömmlichen Absicherung im Alter führen. Es geht um die Anerkennung für das, was jede und jeder Einzelne im Leben geleistet hat! Besonders die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland sind dabei auf eine gute und stabile gesetzliche Rentenversicherung angewiesen. Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen in Ostdeutschland das Haupteinkommen im Ruhestand. Viele konnten in den vergangenen Jahren mit ihren kleinen Einkommen – neben der gesetzlichen Rente – kein Vermögen für das Alter aufbauen. Auch heute ist dies für viele ein Problem. Deshalb ist die im Bundeskabinett beschlossene Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % bis zum Jahr 2039 so wichtig und richtig. Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage bedeutet das ganz konkret: Die gesetzlichen Renten werden künftig stärker steigen, die gesetzliche Rente wird als wichtigste Säule der Altersvorsorge gestärkt und das Vertrauen in sie gewahrt. Mit der 2021 gestarteten Grundrente werden zudem diejenigen vor Altersarmut geschützt, die viele Jahre für geringe Löhne gearbeitet haben. Weitere Verbesserungen konnten bei den Erwerbsminderungsrenten erreicht werden. Das sind alles wichtige Bausteine für die soziale Sicherheit in der Rente. Gleichzeitig müssen wir aber auch die enormen finanziellen Herausforderungen durch den demografischen Wandel im Blick behalten. Dazu gehört eine nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung, ohne die Beitragszahlenden über Gebühr zu belasten; dies ist insbesondere eine Frage der Generationengerechtigkeit. Tagesordnungspunkt Wohnen ist Menschenrecht: bezahlbaren öffentlichen Staatliche Drucksache 7/7643, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Nagel.

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