Geert Mackenroth
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresbericht des Petitionsausschusses möchte ich zunächst ebenfalls danken. Es war auch für unseren Ausschuss ein durchaus schwieriges letztes Jahr mit neuen Herausforderungen. Corona etwa brachte nicht nur quantitativ eine Vielzahl von Eingaben, sondern auch bisher unbekannte Herausforderungen in der Bearbeitung. Wir erlebten Veränderungen in der Inanspruchnahme des Petitionsrechts. Ich danke dem Petitionsdienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Juristischen Dienst, aber auch den Ministerien, die in der Regel zuverlässig, fristgerecht und kompetent ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Schließlich danke ich auch den Kolleginnen und Kollegen und unserer Ausschussvorsitzenden für die gute Zusammenarbeit. In der Sache lassen Sie mich bitte kurz auf drei Schwerpunkte eingehen: die Zukunftssicherung des Petitionsverfahrens, die Abwehr von querulatorischen Petitionen durch Mehrfachpetenten und den Trend, dass immer mehr Menschen versuchen, Probleme, die eigentlich hierher zu uns ins Plenum gehören, in den Petitionsausschuss zu verlagern. Erstens: Zukunftssicherung des Petitionsverfahrens. Das Petitionsrecht – Frau Kollegin Lang hat es gerade gesagt – ist ein fundamentales demokratisches Recht, was niemand infrage stellt. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, sich direkt an ihre Volksvertreter zu wenden. Um dieses Recht auch für zukünftige Generationen zu bewahren, müssen wir das Verfahren modernisieren und digitalisieren. Wir setzen uns für eine Onlineplattform ein, die es jedem ermöglicht, Petitionen einfach und unkompliziert einzureichen und zu verfolgen. Gleichzeitig soll diese Plattform Transparenz schaffen und den Status von Petitionen nachvollziehbar machen. Der Petitionsdienst und der Ausschuss sind dazu im Gespräch mit Modellen, die sich bundesweit bewährt haben. Zweitens: Abwehr von querulatorischen Petitionen. Wir beobachten durchaus eine Zunahme an solchen Petitionen, die von Mehrfach- oder Berufspetenten eingereicht werden. Wenn wir in der letzten Ausschusssitzung eine Vorlage von 350 Seiten zu bearbeiten hatten und von diesen 350 Seiten etwas mehr als die Hälfte von zwei offensichtlich älteren, alleinstehenden Herren eingereicht wurden, die möglicherweise ansonsten nicht so furchtbar viel Lebensinhalt haben, dann hat dieses Verfahren zwar dafür gesorgt, dass diese Menschen möglicherweise ihre Antworten bekommen haben auf allgemeine Fragen, aber es hat unglaublich viele Ressourcen gebunden. Solche Petitionen belasten unser System, kosten Ressourcen etwa auch in den Ministerien. Jede Petition geht in den einzelnen Ministerien die ganze Leiter rauf und runter, kostet mindestens 20 Stunden in der Endbearbeitung. Es wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau, wenn wir uns da etwas einfallen ließen. Wir müssen Mechanismen einführen, die es uns ermöglichen, solche Massenpetenten effizient zu identifizieren und abzuwehren, ohne dabei das Recht auf Petition in seinem Kern zu untergraben. Drittens: dem Trend entgegenwirken. Es ist vielleicht sogar besorgniserregend, dass immer mehr Menschen versuchen, Probleme in den Ausschuss zu verlagern, die eigentlich hierher ins Plenum gehören, etwa große Anliegen. Frau Ausschussvorsitzende Lang hat die Fluglärmgeschichte aus Leipzig angesprochen. Das Petitionsrecht kann vielleicht flankieren, aber dieses politische Problem nicht lösen. Im Gegenteil, dies untergräbt die Bedeutung des Plenums als Ort der politischen Debatte und Entscheidungsfindung. Es schafft Parallelstrukturen mit der Gefahr widerstreitender Verfahren und widerstreitender Ergebnisse. Wir müssen klarstellen, dass der Petitionsausschuss zudem nicht als Plattform für Pressearbeit missbraucht werden kann und auch nicht als Ersatz für parlamentarische Prozesse dient. Stattdessen müssen wir die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich mit ihren Anliegen, auch und gerade den großen Anliegen, an die entscheidenden Stellen zu wenden und dort mitzuarbeiten. Abschließend sei gesagt: Der Petitionsausschuss ist ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung, und es liegt in unserer Verantwortung, dieses Instrument effektiv und effizient zu gestalten, damit es seinen Zweck erfüllt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere demokratischen Prozesse stärkt. Ich wünsche dafür in der nächsten Legislatur ebenfalls gutes Gelingen. Glück auf! (Beifall bei der CDU und der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Mackenroth für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt Herr Mayer, bitte schön.
