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Markus Scholz

GRÜNE 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Eigenanteile für die vollstationäre Pflege sind seit dem Jahr 2022 stark gestiegen. Hintergrund sind die Tariftreueregelungen – dass unsere Pflegekräfte endlich adäquat entlohnt werden; das ist gut so – und außerdem die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten durch die Inflation. (Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Diese Kostensteigerungen wirken sich jedoch nicht nur bei unseren Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeheimen aus, sondern bei allen Pflegeleistungen. So sind die Eigenanteile in der ambulanten Pflege ebenfalls stark gestiegen. Das von den LINKEN geforderte Pflegewohngeld würde jedoch nur die Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen finanziell entlasten. Im Jahr 2021 wurden in Sachsen über 48 000 Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege versorgt. Das waren circa 18 % der Pflegebedürftigen in Sachsen. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen, also circa 82 %, wird ganz oder teilweise von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Wir würden mit dem Pflegewohngeld also eine kleine Personengruppe finanziell unterstützen, während der Großteil der Pflegebedürftigen ebenfalls mit gestiegenen Kosten umgehen muss. Ja, es ist dramatisch, wenn die Rente nicht ausreicht, um den Pflegeplatz zu finanzieren. Genau für diese Fälle gibt es die Hilfe zur Pflege, um sozial aufgefangen zu werden. Diese haben im Jahr 2021 über 18 000 Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten; das war circa ein Drittel der Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege. Mit dem Pflegewohngeld würden wir weit mehr als die Bedarfe, die es scheinbar gibt, unterstützen. Es ist sicherlich nicht leicht, nach einem Erwerbsleben, in dem man für sich und seine Familie gesorgt hat, zum Sozialamt gehen zu müssen und einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Ob dies im Einklang mit der Anerkennung von Lebensleistungen steht, finde ich ebenso fraglich. Aber das von den LINKEN gebrachte Beispiel-Bundesland Nordrhein-Westfalen macht auch beim Pflegewohngeld nichts anderes. Der Sozialhilfeträger ist für die Prüfung des Anspruches zuständig und auch hier wird den Pflegebedürftigen nur ein Taschengeld zugestanden. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Neben Thüringen und Sachsen-Anhalt sind wir das Bundesland mit dem größten Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung. Selbstverständlich würde die vollständige Übernahme der Investitionskosten die Kommunen massiv entlasten, zugleich aber auch den Freistaat finanziell stark fordern. Damit scheidet für uns auch die von der AfD-Fraktion geforderte Übernahme der Investitionskosten für alle Pflegeeinrichtungen der voll- und teilstationären Pflege aus. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Gerade im Bereich der vollstationären Pflege hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2021 mit dem Leistungszuschlag eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen geschaffen. Seit Januar 2022 wird, je nachdem, wie lange die Pflegebedürftigen im Pflegeheim leben, ein Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten gewährt. Diese Zuschläge wurden zuletzt zum Januar 2024 nochmals erhöht. Die soziale Pflegeversicherung steht aufgrund der finanziellen Mehrbelastungen für die Pflegebedürftigen und der Finanzierbarkeit in Anbetracht des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Diese müssen jedoch vonseiten des Bundes angegangen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Aufgabe, bis Ende Mai Vorschläge für eine stabile Pflegeversicherung auszuarbeiten. Als BÜNDNISGRÜNE sehen wir eine Bürgerversicherung und die Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Einnahmen als Grundstock für eine stabile Finanzierungsgrundlage zur sozialen Pflegeversicherung. Wir setzen uns für eine solidarische Pflegeversicherung ein, die finanzielle Entlastung – unabhängig, ob ambulant oder stationär gepflegt wird – schafft. Wir können daher dem Antrag der LINKEN leider nicht zustimmen und lehnen auch den Änderungsantrag der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. (Unruhe) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es gleich geschafft; es ist wirklich unruhig im Plenarsaal. Ich bitte um etwas Ruhe; die Glocke wirkt offenbar nicht mehr, also muss ich das Wort ergreifen. Ich bitte um etwas Ruhe. Frau Kollegin Lang von der SPD-Fraktion spricht nun in dieser ersten Rederunde.

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