Frank Schaufel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sachsen müssen auch im Jahr 2024 für die stationäre Pflege im Pflegeheim immer tiefer in die Tasche greifen. Mittlerweile sind es fast 2 400 Euro im ersten Aufenthaltsjahr, wie es meine Vorredner schon festgestellt haben. Der durchschnittliche sächsische Rentner bekommt jedoch nur 1 300 Euro monatlich. Das ist ein Skandal, und das muss sofort aufhören. (Beifall bei der AfD) Wir müssen unsere Pflegebedürftigen endlich besser finanziell unterstützen. Wir dürfen sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein lassen. Fakt ist, dass sich der Großteil unserer Alten ihren Heimplatz nicht mehr leisten kann. Ihr Geld oder die Leistungen der Pflegeversicherung reichen nicht. Erhebliche Eigenanteile sind in allen Bereichen der Pflege zu bezahlen. Angehörige müssen, wenn möglich, einspringen oder es muss Sozialhilfe beantragt werden. Welch eine Entwürdigung nach einem arbeitsreichen Leben? Anspruchsrecht im Sozialstaat hin oder her, Frau Friedel. Wir müssen endlich die Pflegekosten pro Pflegeplatz senken, wir brauchen endlich eine Pflegereform. Ein Pflegebedürftiger zahlt derzeit, um es noch einmal mit Zahlen zu untermauern, exakt 1 401 Euro monatlich für seinen Pflegeplatz. Dazu kommen die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung in Höhe von 745 Euro monatlich und die Investitionskosten in Höhe von 445 Euro monatlich. Das macht insgesamt 2 591 Euro an Pflegeplatzkosten für den Rentner – wohlgemerkt monatlich. Die Pflegeversicherung muss hier einen größeren Anteil als bisher übernehmen. Überlegungen hierzu gibt es auf Bundesebene, aber die bisherige Erhöhung fällt zu gering aus, sodass unsere Hilfsbedürftigen nicht ausreichend entlastet werden. Liebe Staatsregierung, ich fordere Sie deshalb auf, sich auf Bundesebene mit all Ihrer Kraft einzusetzen, eine Pflegereform zu erreichen, die spürbare Kostenentlastungen unserer Rentner zum Ziel hat. Was ist zu tun? Wir als Land können zum Beispiel die Investitionskosten senken. Die Bundesländer sind in der gesetzlichen Verantwortung, eine leistungsfähige pflegerische Versorgungsstruktur vorzuhalten. Hierzu können die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen durch das Land übernommen werden. Sachsen ist eines von zwei Bundesländern, die kein Geld hierfür aufwendet. Folglich muss der sächsische Pflegebedürftige seine Investitionskosten, wie schon erwähnt, für seinen Heimplatz in Höhe von durchschnittlich 445 Euro pro Monat in voller Höhe selbst tragen. Warum ändern wir das nicht sofort und bezuschussen als Land diesen Kostenpunkt? Für andere Dinge haben wir auch genug Geld. Sind unsere Pflegebedürftigen das nicht wert? Was können wir noch tun, um unsere Rentner endlich bei den Eigenkosten für ihren Heimplatz zu entlasten? Wir brauchen endlich das im Jahr 2005 von der CDU gestrichene und seit dem Jahr 2019 von der CDU wieder versprochene Pflegewohngeld für unsere Alten. Oder war das im Jahr 2019 nur Ihr Wahlkampfversprecher, Herr Voigt? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ganz ehrlich: Die richtige Idee existiert schon lange in Ihren Reihen, aber Sie setzen sie einfach nicht um. Warum nicht? Die parlamentarische Mehrheit für die Wiedereinführung des Pflegewohngeldes in diesem Haus wäre jetzt schon gegeben. Zum Schluss möchte ich noch einige inhaltliche Aspekte des Antrags beleuchten und gleich unseren Änderungsantrag einbringen. Die LINKE möchte nur, so habe ich es zumindest verstanden, Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen von den Investitionskostenpauschale entlasten. Die Investitionskosten fallen aber auch in anderen Bereichen an. Auch hier sind Pflegebedürftige mit hohen Kosten konfrontiert. Beispiel: in der Kurzzeitpflege sind es rund 350 Euro monatlich, in der Tagespflege rund 230 Euro monatlich. Auch ambulante Pflegedienste erheben Investitionskosten. Alle Menschen, die in diesen Einrichtungen gepflegt werden, wollen Sie offenbar vernachlässigen, werte Linksfraktion. Oder sehe ich das falsch? Sie wollen doch sonst immer Geld für alles und jeden verteilen. Warum hier nicht? Wir finden, dass die Beschränkung des Pflegewohngeldes auf Pflegeheime entfallen muss und wollen dies mit unserem Änderungsantrag berücksichtigt wissen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ferner geht es mir um die Bedürftigkeitsprüfung, die das Pflegewohngeld nach Ihren Vorstellungen haben soll. Wir finden, dass die Förderung angesichts der Landesverantwortung zur Vorhaltung der pflegerischen Infrastruktur nicht an der Bedürftigkeit festgemacht werden darf. Stellen Sie sich einmal vor, dass Krankenhauspatienten anteilig die Investitionskosten für ihre Behandlung in Rechnung gestellt bekommen, anstatt dass diese vom Land gefördert werden. Nur Bedürftige würden diese Kosten ersetzt bekommen. Das wäre sicherlich nicht das, was Sie von den LINKEN wollen, oder? Daher soll die Bedürftigkeitsprüfung durch unseren Änderungsantrag entfallen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass wir unsere Rentner dringend entlasten müssen (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und das mit den folgenden Punkten schaffen können: Erstens, kämpfen Sie, liebe Staatsregierung, im Bund dringend für die Umsetzung einer Pflegereform, die die Eigenanteile für einen Heimplatz deutlich senkt! Zweitens, übernehmen Sie umgehend die monatlichen 445 Euro an Investitionskosten (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) für jeden Pflegeheimplatz unserer sächsischen Alten! Das entlastet unsere Rentner im Heim sofort und spürbar. Drittens, ermöglichen Sie, werte CDU, so schnell wie möglich die Wiedereinführung des Pflegewohngeldes! Dies ist seit dem Jahr 2019 von Ihnen versprochen und somit längst überfällig. Damit diese Wiedereinführung ein Erfolg wird, bitte ich um Berücksichtigung unserer Vorschläge in unserem Änderungsantrag und um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollege Scholz; bitte schön.
