Daniela Kuge
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass die finanziellen Belastungen für pflegebedürftige Personen und ihre Familien hoch sind. Die Eigenanteile sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das liegt nicht nur daran, dass die Personalkosten höher geworden sind, auch haben unter anderem die Inflation und die Energiepreisentwicklung zur finanziellen Belastung beigetragen. Es ist eine Herausforderung, die wir als Gesellschaft anerkennen und der wir uns gemeinsam stellen müssen. Ich verstehe daher die Intention hinter diesem Antrag: Die betroffenen Personen sollen finanziell entlastet werden. Ich möchte jedoch auf drei Punkte eingehen, die gegen diesen Antrag sprechen. Zuerst muss konstatiert werden: Die Legislaturperiode ist fast vorbei. Es ist unrealistisch, dass es die Staatsregierung in der noch verbleibenden Zeit schafft, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Darüber hinaus muss der Landtag noch genug Zeit haben, sich mit einem solchen Entwurf zu befassen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja, bei manchen Gesetzen, die noch kommen, haben wir auch Zeit!) Es ist unprofessionell, ein Gesetz mit heißer Nadel zu stricken. Damit tun wir weder den Pflegebedürftigen noch dem Gesetz einen Gefallen. Der gute Wille allein, Frau Schaper, hilft leider nicht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Auch die finanzielle Ausstattung muss in den nächsten Haushaltsverhandlungen geklärt werden. Darüber hinaus finden auf der Bundesebene derzeit ebenfalls Diskussionen zu diesem Thema statt. Es soll eine Lösung gefunden werden, wie die finanzielle Mehrbelastung der Betroffenen begrenzt werden kann. Außerdem soll die Pflegeversicherung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nachhaltig finanziert werden. Wir müssen die Ergebnisse dieser Diskussion abwarten. Auf sächsischer Ebene können wir auch im Anschluss noch ergänzen, wenn Bedarf besteht. An dritter Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der vorliegende Antrag lediglich auf eine staatliche Verantwortung abzielt. Die Möglichkeit der privaten Vorsorge wird hierbei außer Acht gelassen. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Diese greift zwar nicht bei Menschen, die aktuell pflegebedürftig sind, ist jedoch die private Vorsorge besonders bei den nachfolgenden Generationen von zentraler Bedeutung. Wir sind es also nicht nur der Generationsgerechtigkeit schuldig, nicht vorschnell das Pflegewohngeld einzuführen, sondern auch der professionellen Arbeitsweise des Sächsischen Landtags. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir als CDU-Fraktion erkennen daher zwar die Notwendigkeit an, Pflegebedürftige zu unterstützen, aber es ist darüber hinaus wichtig, dies auf eine Weise zu tun, die langfristig tragfähig ist. Wir müssen alle Interessen in Sachsen im Blick behalten. Unser Handeln soll nachhaltig entlasten. Daher lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Herr Kollege Schaufel.
