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Holger Gasse

CDU 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal versucht die AfD-Fraktion mit dem heutigen Antrag, die Bildung im Freistaat Sachsen schlechtzureden und das Engagement um beste Bildungsangebote bei uns in Sachsen zu diskreditieren. Heute sollen es die Kindertageseinrichtungen und die dort beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher sein. Ihnen wird unterstellt, dass sie ihre Arbeit nicht auf die Vermittlung grundlegender Fertigkeiten und Fähigkeiten ausrichten, Wissen und Können nicht ideologiefrei vermitteln, keine zeitlichen Strukturen im Tagesablauf einhalten und nicht in festen Gruppen betreuen. Dies den vielen engagierten und hochqualifizierten Erzieherinnen und Erziehern in den sächsischen Kindertageseinrichtungen zu unterstellen, ist unangemessen und entspricht nicht der Realität. (Romy Penz, AfD: Herr Gasse, haben Sie meine Rede gehört oder eine andere?) – Selbstverständlich. Ihr Blick scheint über Flöha nicht hinauszugehen. Die bildungspolitische Irrfahrt der AfD zeigt sich einmal mehr in diesem Antrag. Die sächsischen Kindertageseinrichtungen leisten einen erheblichen Beitrag, besonders im letzten Kindergartenjahr, dem sogenannten Vorschuljahr, um unsere Jüngsten auf einen gelingenden Bildungsweg vorzubereiten. Sie vermitteln ein breites Feld an Kompetenzen, die in der frühkindlichen Bildung wichtig sind. Diese darf ich an dieser Stelle noch einmal – auch für Sie – in Erinnerung rufen: Das wären die emotionale Kompetenz, soziale Kompetenz, kognitive Kompetenz, sprachliche Kompetenz, motorische Kompetenz, Selbstständigkeit und – besonders für Sie – Werte und Ethik. Diese Kompetenzen finden sich umfassend im Sächsischen Bildungsplan wieder. Dieser bildet die Grundlage der frühkindlichen Bildung und steht den sächsischen Kitas als Handlungs- und Orientierungsrahmen zur Verfügung. Er wird selbstverständlich der gesellschaftlichen und pädagogischen Entwicklung angepasst und bildet die Grundlage der Arbeit. Aber – das ist auch gut so – grundsätzlich sind die Einrichtungen im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte frei, die für die Betreuung und frühkindliche Bildung zu organisierenden Tagesabläufe an den Bedürfnissen der betreuten Kinder auszurichten und eine Betreuung über feste Gruppen hinaus zu organisieren. Diese Vielfalt zeichnet unsere Einrichtungen aus. Grundlegende Werte und Rechtsgrundlagen für das pädagogische Handeln sind bereits im Grundgesetz sowie in der UN-Behinderten- und Kinderrechtskonvention niedergelegt. Darüber hinaus beauftragt der § 22 des SGB VIII die Kindertageseinrichtungen, die Entwicklung von Kindern zu fördern und die Familien in ihrer Erziehungs- und Bildungsarbeit zu unterstützen sowie zu begleiten. Dies geschieht in einer Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Angebot der Kindertagesbetreuung. Er beschreibt außerdem eine bedürfnisorientierte und dem Entwicklungsstand entsprechende Förderung des Kindes. Dabei arbeiten die Fachkräfte vor Ort mit allen am Bildungsprozess Beteiligten, insbesondere den Erziehungsberechtigten, zusammen. Das Sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen als entsprechendes Ausführungsgesetz auf Landesebene konkretisiert dann den Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen. So ist der Auftrag einer Kindertageseinrichtung dort als familienbegleitendes, unterstützendes und ergänzendes Angebot mit einem eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag formuliert. In ihm ist auch die Verbindlichkeit des Sächsischen Bildungsplanes niedergelegt. Damit besteht bereits ein Rahmen, der sowohl die erforderlichen Lernziele definiert und Entwicklungen für entsprechende Lerneinheiten, die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten beinhaltet. Fachkräfte werden in Sachsen auf einem hohen pädagogischen Niveau ausgebildet. Diese Ausbildung wird fortlaufend evaluiert und hinsichtlich der Lernziele und Kompetenzen weiterentwickelt. Für das Erkennen und Analysieren von Besonderheiten und Schwierigkeiten fungiert bei uns der Kinder- und Jugendärztliche Dienst in besonderer Weise. Die Untersuchungen im Vorschul- und Schulalter durch sozialpädiatrisch erfahrene Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter im Freistaat Sachsen tragen dazu bei, über die Früherkennung von Erkrankungen hinaus entwicklungs- und schulrelevante Auffälligkeiten frühzeitig zu entdecken. Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können bei Bedarf zu weiterführenden Untersuchungen, Förderungen, Abklärungen oder Therapien motiviert und beraten werden. Auch Erzieherinnen und Erzieher können im Nachgang der Untersuchung bei Bedarf und mit Zustimmung der Eltern gezielt zur Förderung des Kindes beraten werden. Ebenso kann der Schulleiter im Ergebnis der Untersuchung zu notwendigen schulischen Maßnahmen informiert werden. Insofern besteht bereits ein entsprechendes unterstützendes Angebot, welches hier von der AfD-Fraktion erneut gefordert wird. Frühkindliche Bildung im Freistaat Sachsen findet auf einem hohen pädagogischen und wissenschaftlich fundierten Niveau statt. Sie ist auf die Förderung aller notwendigen Kompetenzen der Kinder ausgerichtet und findet schon heute kindgerecht und auch ideologiefrei statt. Eines solchen Antrages bedarf es aus diesem Grund nicht. Wir lehnen diesen daher ab und wenden uns entschieden gegen eine Diskreditierung des Fachpersonals in den sächsischen Kindertageseinrichtungen. Ersparen Sie es uns bitte, solche Debatten auf dem Rücken unserer Erzieherinnen und Erzieher auszutragen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Schaper. Bitte.

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