Jörg Markert
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Glaube und Religionsausübung genießen für uns einen hohen Stellenwert. Artikel 19 Abs. 2 unserer Sächsischen Verfassung sagt: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Der sensible Umgang mit religiösen Gefühlen, die Unterbindung von Zerstörungswut gegen Kirchen und ihre religiösen Symbole und die freie Ausübung der Religion sind wesentlich sowohl für die christliche Gemeinschaft als auch für die gesamte demokratische Gesellschaft und ihre Substanz, die auf Rücksichtnahme, Teilhabe und Toleranz aufgebaut ist. Kirchliche und religiöse Einrichtungen sind Orte, die Gläubigen eine Heimat bieten, den Schutzsuchenden Schutz, den Traurigen einen Ort des Trostes. Daher schmerzt es uns besonders, wenn diese sensiblen Orte unserer Gesellschaft Angriffen ausgesetzt sind. Wir als CDU werden daher jedweden Angriff, in welcher Art auch immer, gegen religiöse Einrichtungen auf das Schärfste verurteilen. (Beifall bei der CDU) Tatsächliche Angriffe gegen kirchliche Einrichtungen treffen unsere freie Gesellschaft ins Mark. Sobald Menschen Angst haben müssen, wegen ihres Glaubens angegriffen zu werden, oder in religiösen Einrichtungen nicht mehr sicher sind, müssen wir alle alarmiert sein und unsere Werte, insbesondere den Wert der Religionsfreiheit und der Religionsausübung, verteidigen. Es sind schließlich Freiheitsrechte. Jetzt möchte ich auf die Große Anfrage der AfD eingehen, die auch eine Vorgeschichte hat. Die AfD hatte im Vorfeld 31 Kleine Anfragen gestellt und auch einen Antrag zu Kirchen und christlichen Denkmalen, und nun eine Große Anfrage mit sage und schreibe 340 Einzelfragen. Die AfD inszeniert sich darin wieder einmal selbst und nutzt das Thema kirchliche Einrichtungen, um offenbar auf Stimmenfang zu gehen. (Lachen bei der AfD) Dabei zeigt sich deutlich schon beim Lesen der Großen Anfrage: Die AfD betreibt hier eine Umdeutung. Straftaten, die der Allgemeinkriminalität zuzuordnen sind – wie der Diebstahl von Kupferrohren, den man in sehr vielen Fragen herauslesen kann –, oder Vandalismus sollen als politisch motivierte Straftaten gegen Christen oder Kirchen wahrgenommen werden. Meine Damen und Herren, wer heute eine Kupferdachrinne klaut, der macht das nicht nur an einer Kirche, sondern einfach dort, wo Kupferdachrinnen sind. Sie machen daraus eine Straftat gegen kirchliche Einrichtungen; so sieht es nämlich aus. Sie wollen polarisieren. Sie wollen sich als Hüter des Abendlands aufschwingen. Das funktioniert so nicht, weil Sie es durch Ihre blaue Brille sehen. Ich werde Ihnen auch erklären, warum. Dass aus den Zahlen eben gerade nicht herausgelesen werden kann, man hätte es hier mit einem enormen Problem steigender Hasskriminalität gegen Christen zu tun, zeigt sich gerade in der Großen Anfrage selbst. Die wenigsten Fälle, in denen die AfD danach fragt, legen ein politisch motiviertes Tatmotiv zugrunde – das sind wirklich wenige. Die Staatsregierung hat in ihrer Antwort auch deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig ist, einen Bezug zu Hasskriminalität gegen Christen angesichts der Anzahl aller Straftaten an und in Kirchen herzustellen, da es sich bei den erfragten Taten eben gerade nicht zwingend um politisch motivierte Taten bzw. Angriffe auf kirchliche Einrichtungen handelt, sondern um Taten aus unterschiedlichen Sequenzen der Kriminalität. Die Staatsregierung hat Ihnen auch mitgeteilt, dass an zielgerichteten, politisch motivierten Straftaten gegen Kirchen jährlich weniger als zehn registriert sind. Natürlich muss man sich auch fragen: Wo sind in dieser Großen Anfrage denn Ihre Fragen zu jüdischen oder muslimischen Einrichtungen? Wie definieren Sie denn Religionsausübung? Gilt das nur für christliche Einrichtungen, oder gibt es da vielleicht im Freistaat Sachsen noch mehr? (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Doch schauen wir auf die Zahlen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 zeigt einen Anstieg im Bereich der Hasskriminalität. Das ist besorgniserregend, und jeder einzelne Fall ist schlimm. Dabei wird das Spektrum der Hasskriminalität eben gerade von fremdenfeindlichen, antisemitischen oder rassistischen Motiven geprägt. Die AfD unterschlägt, dass Hassverbrechen gegen muslimische und jüdische Menschen oder Menschen anderer Herkunft weitaus stärker zugenommen haben. Sie haben in Ihrer Großen Anfrage die OSZE-Studie zitiert. Wenn man dort hineinschaut, gibt es natürlich noch mehr Angaben. Da gibt es die Angabe, dass vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 – das zitieren Sie – die Hasskriminalität gegen Christen um 147 % zugenommen hat. Aber dort steht auch, dass die antimuslimische Hasskriminalität um 395 % zugenommen hat und dass die antisemitische Hasskriminalität um sage und schreibe 761 % gestiegen ist. Man muss das dann auch ins Verhältnis setzen. Jede einzelne Straftat ist natürlich eine zu viel. Sorgen machen muss uns vor allem, dass Hass und Ausgrenzung ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben. Das ist ein gesellschaftliches Phänomen, das viele Bereiche erfasst. Warum ist das wohl so? Ja, wer Hass sät, wird Gewalt ernten. Deswegen, an die AfD gerichtet: Hören Sie auf zu polarisieren und tragen Sie dazu bei, dass diese Gesellschaft nicht weiter gespalten wird. Ich weiß nicht, inwieweit Sie in Kontakt mit unseren großen Kirchen sind. Wenn man sich dort zu dem Thema erkundigt, dann wird einem bescheinigt, dass es keine gravierenden Änderungen in Anzahl und Art der Straftaten gegenüber den Vorjahren gibt. Es handelt sich überwiegend um Beschaffungskriminalität und Sachbeschädigungen, zum Beispiel durch Graffitis. Viele Sachen werden über Versicherungen geregelt. Kunstschätze, von denen wir sehr viele in den Kirchen im Freistaat Sachsen haben, sind in der Regel gesondert gesichert. Auch der Bereich offene Kirche spielt eine wichtige Rolle. Er ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Kirchgemeinden. Trotz des Risikos von etwaigen Straftaten ist es wichtig, dass diese Kirchen offenbleiben. Also dort wird diese Zuspitzung, die Sie hier signalisieren, einfach nicht gesehen. (Zuruf von der AfD: Wie bei vielen Dingen!) Es ist nicht so. Ja, meine Damen und Herren, als CDU wissen wir, dass christliche Nächstenliebe natürlich auch bedeutet, dass der Schutz nicht nur auf die christliche Gemeinschaft zu beschränken ist, sondern allen zukommt, die Schutz bedürfen. Wir sehen, dass die Zahlen steigen, dass auch Menschen mit anderem religiösen Hintergrund, eben auch Muslime und Juden, hier schutzbedürftig sind. Wir Christen beanspruchen für uns eben gerade nicht ein Alleinstellungsmerkmal, sondern wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft in einem besonders vom Christentum geprägten Land. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Deswegen: Ja zum Schutz kirchlicher Einrichtungen, aber auch aller anderen Opfer von Hassverbrechen sowie zur Verurteilung von Straftaten gegen die Ausübung der Religionsfreiheit. Nein zu Polarisierung und zur Spaltung der Gesellschaft. (Beifall bei der CDU) Herr Präsident, ich möchte gleich noch auf den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion eingehen. Sie haben darin verschiedene Feststellungen getroffen. Es bedarf eben keiner gesonderten Feststellung, dass es nur christliche und kirchliche Einrichtungen beträfe. Ich habe Ihnen gerade auch erklärt warum. Es gibt auch einen Anstieg in anderen Bereichen. Das ist so, wie Sie es skizzieren, in Sachsen nicht darstellbar und auch nicht haltbar. Wenn kirchliche Einrichtungen betroffen sind, dann sind sie es oft eben nicht nur deshalb, weil es sich um solche handelt. Sie konstruieren einen Tatbestand. Das ist nichts anderes als eine plakative Empörung. Sie wollen auch die Einordnung der Staatsregierung nicht wahrnehmen. Sie halten an Ihrem Narrativ fest. Deshalb ist Ihre Einordnung auch nicht haltbar. Nach der Ausräumung dieser Feststellungen bleibt von Ihrem Entschließungsantrag nichts mehr übrig. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
