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André Barth

AfD 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Zwei haben gefehlt!) – Die sind schon gar nicht dabei. – Die damals absehbare AfD-freundliche Wahlentscheidung der Sachsen sollte also nicht zu einer entsprechend großen Vertretung im sächsischen Parlament führen. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) „Qualifiziert rechtswidrig“ – so bezeichnete der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Rechtsgeschichte schreibenden Urteil vom 16. August 2019 diese Listenstreichung. Wie es zu dieser klar rechtswidrigen Streichung kommen konnte, ob und wie die damalige Staatsregierung in diesem Vorfall verstrickt war, sollte der Untersuchungsausschuss aufklären. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Folgenden einige Erkenntnisse, die wir dabei sammeln konnten. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Ersichtlich wurde, dass sich das sächsische Innenministerium vor den Landtagswahlen im Sommer 2019 intensiv mit den Wahlchancen, vor allem der CDU, und deren mögliche Beeinträchtigung durch AfD-Erfolge beschäftigte. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein!) – Doch! – Das ging bis zur konkreten Betrachtung der einzelnen Wahlkreiskandidaten. Auch das Verhalten und die Aussagen der Zeugen des sächsischen Verfassungsschutzes waren bemerkenswert. Erst nach jahrelanger Verzögerung tauchte eine Akte des Verfassungsschutzes zum Thema auf, (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) angelegt bereits am 27. Juni 2019. Man könnte erwarten, dass der Verfassungsschutz hier seiner Hauptaufgabe nachkommen wollte: das Recht des Volkes, sein Parlament in freier, gleicher und geheimer Wahl selbst zu bestimmen, zu verteidigen und Bestrebungen gegen dieses Freiheitsrecht zu verfolgen. (Zurufe von den LINKEN und der CDU) – Das ist die Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes, können Sie gern nachlesen. Drei Zeugen des Verfassungsschutzes erzählten uns, die Akte sei nur ein leerer Vorgang gewesen. Sie wurde zwar vom Ersteller an andere delegiert, von diesen auch bestätigt, dann noch einmal weitergeleitet, erhalten, eingeheftet, delegiert und akzeptiert. (Sabine Friedel, SPD: Das betraf nicht die Wahl!) Die Akte sei stets und immer – wirklich – ganz leer gewesen. Klingt das nicht unglaublich? (Susan Leithoff, CDU: Dafür wurden Belege vorgelegt!) Der vierte Zeuge vom Verfassungsschutz, immerhin ein ehemaliger Abteilungsleiter dieser Behörde, sagte dann sinngemäß: Leervorgänge oder Leerakten beim Verfassungsschutz und auch anderswo seien ihm völlig unbekannt. So etwas gebe es gar nicht. (Susan Leithoff, CDU: Es liegen auch keine Leervorgänge herum, Herr Mayer!) – Leervorgänge seien dem Abteilungsleiter im Verfassungsschutz völlig unbekannt. Was soll man dazu noch sagen? (Zurufe von der CDU) Meine Vorstellung von den Hütern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat hier schon schwer gelitten. Die Beantwortung der wichtigsten Frage fehlt jedoch noch. Was geschah in der Landeswahlleitung mit den von der AfD eingereichten Wahlvorschlägen? Nun, die Landeswahlleiterin hatte die Bearbeitung der Wahlvorschläge dem dort tätigen Referatsleiter Dr. Wolf übertragen. Seine Einschätzungen wurden weitestgehend ungeprüft übernommen. Er sei schließlich dort der Experte für Wahlrecht. Dr. Wolf, vom Gesetz her als Beamter zur Neutralität verpflichtet, erkannte wohl in den zunächst eingereichten Entwürfen der AfD seine Chance, die Wahl der ihm offenbar verhassten Partei in den Sächsischen Landtag zu verhindern. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das waren keine Entwürfe!) Er bereitete die später vom Verfassungsgericht als qualifiziert rechtswidrig beurteilte Streichungsentscheidung vor. Aufkommende Zweifel des stellvertretenden Landeswahlleiters wurden lediglich per Information an das Innenministerium weitergegeben. Dessen Beamte – Frau Friedel, Sie haben es gesagt – bestätigten die Zweifel und verwiesen auf den Grundsatz der zulassungsfreundlichen Auslegung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war Ihnen jetzt auch nicht recht!) Die Beamten des Innenministeriums verwiesen auch auf eine unter ähnlichen Voraussetzungen vom Bundeswahlleiter zur Bundestagswahl zugelassene Liste. Es wurde dann sogar beim Bundeswahlleiter angefragt, der per E-Mail die Anwendung einer auf Zulassung gerichteten Auslegung bestätigte. Offenbar passte die Auskunft des Bundeswahlleiters jedoch nicht in den AfD-Streichungsplan von Dr. Wolf. Die E-Mail des Bundeswahlleiters wurde den Beisitzern im Landeswahlausschuss jedenfalls vorsätzlich nicht vorgelegt. (Sabine Friedel, SPD: Weil es um was anderes ging!) Auch über die Rechtsauffassung des Innenministeriums wurden sie nicht in Kenntnis gesetzt. Sie fragen sicher, wie denn die Landeswahlleiterin auf den Streichungsplan reagierte. Sie überließ Dr. Wolf weitestgehend Vortrag und Argumentation. Nun konnte der Beamte seinen Plan zur Bekämpfung der AfD in der Sitzung des Landeswahlausschusses an jenem denkwürdigen 05.07.2019 ungestört umsetzen. (Sabine Friedel, SPD: Bitte?) Zu seiner als Sachvortrag getarnten Streichungsrede sagte ein beteiligter Zeuge aus: „Er“ – Dr. Wolf – „hat fast 43 Minuten den Sachverhalt dargestellt, wobei er von Hölzchen auf Stöckchen gekommen ist und lauter Dinge mitgeteilt hat, die eigentlich längst erledigt waren. Er hat uns Tausende Zahlen mitgeteilt.“ Das alles führte zu einer negativen Grundstimmung und dazu, dass die Beisitzer völlig verwirrt dieser Streichung der Landesliste zustimmten. (Lachen des Abg. Andreas Nowak, CDU) Ich möchte den Verfassungsgerichtshof noch mal zitieren. Der Landeswahlausschuss hat seiner Bewertung nicht das erforderliche Gewicht beigemessen und zudem nicht beachtet, dass bei den hier gegebenen besonderen Zweifeln am Bestehen dieses Grundsatzes und den daraus folgenden Antworten eine auf Zulassung gerichtete Würdigung geboten war. Das hat der Verfassungsgerichtshof dann vorgehalten. Diese Wahlmanipulation darf nie wieder passieren. Meine Fraktion Alternative für Deutschland hatte daher einen Gesetzentwurf zur Verankerung einer Überprüfungsmöglichkeit noch vor der Wahl – –

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