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Susan Leithoff

CDU 03.05.2024 Sitzungen 7/88

– Jetzt gerade nicht. Ich würde gern erst mein Zitat vollenden. Ich zitiere: „Sie haben die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019, die Listenplätze 19 bis 61 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland zu streichen, mitgetragen. Wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auf den Weg des Rechts zurückzukehren. Korrigieren Sie Ihre rechts- und verfassungswidrige Entscheidung unverzüglich, spätestens bis Montag, den 15. Juli 2019, 14 Uhr.“ Warten Sie doch mal, es wird noch spannend: „Widrigenfalls sehen wir uns gezwungen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Widrigenfalls!) Sie als Träger dieser gröblich rechts- und verfassungswidrigen Entscheidung wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung, § 339 StGB strafrechtlich zu beanzeigen. Eine Verurteilung wird Ihre Entfernung aus dem Amt zwingend nach sich ziehen.“ Das waren Ihre Worte. Die AfD hat damit versucht, auf die Entscheidung eines unabhängigen Wahlorgans Einfluss zu nehmen. (André Barth, AfD: Nö!) Das Gleiche hat man übrigens auch gegenüber dem damaligen Innenminister versucht. (André Barth, AfD: Es ging um die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen!) Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein echt starkes Stück und wohl ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Freistaates und der Bundesrepublik. (Beifall bei der CDU) Viertens. Soweit die AfD den Vorwurf erhoben hat, die Landeswahlleiterin habe Überzeugungsarbeit gegenüber den die Entscheidung tragenden Mitgliedern des Landeswahlausschusses geleistet, hat sich dies nach den Untersuchungen nicht bestätigt. Im Gegenteil, und auch hierauf hat der Vorsitzende schon ausdrücklich hingewiesen: Die Landeswahlleiterin verzichtete sogar darauf, dem Ausschuss bezüglich der AfD-Landesliste ein Votum vorzuschlagen. Der in der Sitzung des Landeswahlausschusses vorgetragene Sachvortrag enthielt die Feststellung, dass es sowohl Indizien für das Vorliegen verschiedener Aufstellungsversammlungen gab, aber eben auch Anhaltspunkte, die für eine bloße Unterbrechung der Aufstellungsversammlung sprechen. (André Barth, AfD: Genau, und da gibt es die zulassungsfreundliche Auslegung!) – Sie sind dann gleich noch dran. Ich würde sagen, das ist in Ordnung. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine unsachgemäße Information der Ausschussmitglieder durch die Landeswahlleitung oder gar der Versuch einer Einflussnahme war jedenfalls nicht festzustellen. Vielmehr wurde von mehreren Zeugen bestätigt, dass es eine breite Diskussion zur AfD-Landesliste gab und die Mitglieder eine unabhängige Entscheidung treffen konnten. Meine Damen und Herren, all diese Untersuchungsergebnisse waren hart, wirklich hart erkämpft und lagen weitestgehend bereits zum Zeitpunkt des Zwischenberichts im Sächsischen Landtag, nämlich im Dezember 2021 vor. Noch härter war allerdings das, was uns die letzten zweieinhalb Jahre, also seit dem Zwischenbericht, beschäftigt hat, oder sollte man besser sagen, was uns seitens der AfD zugemutet wurde. Die AfD hat seit Dezember 2021 zu weiteren Feststellungen in der Sache nahezu nichts mehr beigetragen. Im Gegenteil, in besonders dilettantischer Art und Weise hat sie sich fortan von Sitzung zu Sitzung gehangelt und das, ohne dass erkennbar wurde, wo sie eigentlich hinwollte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: … Verweigerung!) Wahrscheinlich wusste die AfD das selbst nicht so genau. Statt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und staatliche Einflussnahmen zu untersuchen, mussten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses Anträge und dilettantische Fragen der AfD über sich ergehen lassen. Zum Beispiel, was eine Morgenlage in einem Ministerium ist oder wer im Innenministerium mit welcher Tintenfarbe unterschreibt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hmm!) Als Höhepunkt der Absonderlichkeiten durften wir über einen Zeitraum von sage und schreibe sechs Monaten mehrere Zeugen des Landesamtes für Verfassungsschutz dazu hören, was ein Leervorgang ist. Damit sich hier phonetisch nichts Falsches einschleicht, es geht um das Wort „leer“, also das Wort mit zwei Es. Ergebnis dieser vielen Zeugenvernehmungen und schriftlicher Stellungnahmen war, dass es sich bei einem Leervorgang um einen Vorgang handelt – Überraschung –, der leer ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein?!) Meine Damen und Herren, die AfD – (André Barth, AfD: Wieso wird der dann angelegt, wenn er leer ist? Das ist die Frage!) wollte mit dem Untersuchungsausschuss die große Verschwörungsgeschichte erzählen. Doch übrig geblieben sind am Ende nur die eigenen Unzulänglichkeiten beim Einhalten von geltenden Wahlvorschriften. Wie der Ausschussvorsitzende auch, kann ich Ihnen den Mehrheitsbericht zur Lektüre sehr ans Herz legen. Man bekommt so ein wenig ein Gespür dafür, wie die AfD mit eigenen Unzulänglichkeiten umgeht. Das zieht sich übrigens wie ein roter Faden durch. Während alle anderen Mitbewerber es hinbekommen, sich an Wahlvorschriften zu halten und gültige Wahlvorschläge einzubringen, scheitert die AfD – von Landtagswahlen bis hin zu Bürgermeisterwahlen, wie letztlich in Großschirma – (Zuruf von der AfD: Das ist ja wohl eine Unverschämtheit!) und schuld sind am Ende immer die anderen. Für die Landtagswahl 2019 steht jedenfalls fest, dass es keine staatlichen Einflussnahmen gab, wohl aber den Versuch der Einflussnahme durch die AfD selbst. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susan Leithoff für die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren. Für die AfD-Fraktion Herr Hütter, bitte.

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