Andreas Heinz
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Lieber Herr Zschocke! Unter „Schutzpatron“ verstehe ich etwas anderes. Ich möchte mich aber auch dem Begriff „Totengräber“ nicht anschließen; das wäre in der Tat überzogen. Noch einmal kurz zur Entstehungsgeschichte: Im Koalitionsvertrag können wir lesen, dass bis Ende 2021 ein Agrarstrukturgesetz beschlossen werden soll. Uns haben die ersten Vorstellungen des Hauses im Mai 2022 erreicht. Diesbezüglich wurden von uns Hinweise gegeben, was wir so nicht haben wollen. Irgendwann im Jahre 2023 hat sich das alles weiter verdichtet, sodass der gesamte zeitliche Druck, nachzubessern, nicht auf unserer Seite lag. Am Ende ist es ein Spagat zwischen freier Verfügung über das Eigentum und Besonderheiten des landwirtschaftlichen Bodens geworden. An dieser Stelle möchte ich das Wort „Wirtschaftsgrundlage“ aus dem Debattentitel aufgreifen. Am Ende muss es so sein, dass sich nur wirtschaftlich stabile Betriebe den Bodenkauf überhaupt leisten können. Dazu gehört neben den Rahmenbedingungen – es ist also nicht so, dass das Thema damit beerdigt ist, sondern wir wollen es in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen –, und zwar in dem Sinne, wie Volkmar Winkler es gesagt hat, eine Lösung, die von breiten Seiten mitgetragen wird. Das haben wir hiermit leider nicht vorliegen. Ich war bei den stabilen wirtschaftlichen Betrieben stehengeblieben. Dazu gehört, dass man die Betriebe leben lässt und – wie wir das immer verlangen – eine Eins-zu-einsUmsetzung von EU- und Bundesrecht gestaltet und nicht das Gegenteil. An dieser Stelle möchte ich die sogenannte GAP-Umsetzungsverordnung ansprechen. Der sächsische Sonderweg benachteiligt unsere Landwirtschaftsbetriebe eklatant, weil Sachsen als einziges Bundesland seinen Landwirten verwehrt, bei Inanspruchnahme sächsischer Kulturlandschaftsprogramme vom Bund angebotene Förderprogramme in Richtung Ökomaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Konkret heißt das für Sachsen: Für 27 700 Hektar wurden durch sächsische Landwirte Kulturlandschaftsprogramme beantragt, bei denen das entsprechende Bundesprogramm – ÖR 5 nennt sich das –, mit 320 Euro pro Hektar dotiert, nicht in Anspruch genommen werden kann. Wenn man es ausrechnet, liegt man bei 8,6 Millionen Euro, die unseren Landwirten hier vorenthalten werden. Man kann das noch etwas größer einordnen. Insgesamt standen im Jahr 2023 zur Unterstützung der Landwirtschaft in der Bundesrepublik von der EU 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung. 325 Millionen Euro davon wurden nicht abgerufen. Nur durch eine nachträgliche Prämienerhöhung um 30 % blieben noch 32 Millionen Euro übrig, bei denen die Gefahr besteht, dass sie vielleicht nächstes Jahr wieder an die EU zurückgegeben werden müssen. Das heißt im Klartext: Knapp 9 Millionen Euro hätten sich sächsische Landwirte dazuverdienen können. Von dieser Stelle aus die Aufforderung: Benachteiligung beenden, Wettbewerbsgleichheit wiederherstellen und weg von kleinteiligen Naturschutzregelungen hin zu für Landwirte praktikablen Regelungen! Zur nächsten großen Sorge. Es geht um den Obst-, Gemüse- und Weinbau und die vor Kurzem aufgetretenen Spätfrostschäden. Hierzu möchte ich die Bitte an den Staatsminister und das gesamte Kabinett äußern, die Rechtsgrundlage für die Hilfen in Kraft zu setzen. Das heißt im konkreten Fall, dass das Kabinett die Richtlinie „Hilfen Land- und Forstwirtschaft“ durch Beschließen des Krisenfalles in Kraft setzen müsste, um das entsprechende Prozedere einleiten zu können. Wir wissen, dass im Moment die Schäden nicht zu beziffern sind, weil noch keiner weiß, ob nicht doch noch etwas aufgeht oder sich wieder entwickelt bzw. wie sich die Preise entwickeln werden. Insofern bitte ich darum, zumindest den Landwirten das Signal zu geben, dass das entsprechende Krisenszenario aufgerufen ist. Wenn es dann so weit ist, kann gehandelt werden. Meine Redezeit geht zu Ende, deshalb möchte ich zum Schluss kommen und herzlich bitten, mit dem Boden weiterhin sorgsam umzugehen. Das betrifft zum einen die Versiegelung, natürlich auch den Entzug für Ausgleichsleistungen und sonstige Stilllegung und das Inaussichtstellen, dass das Thema in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt wird. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf? – Herr Dornau. Die AfD-Fraktion hat noch knapp 4 Minuten Redezeit. Bitte schön, Herr Kollege.
