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Martin Modschiedler

CDU 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Vielen Dank für die Möglichkeit, Ihnen die Frage zu stellen. Es ist diese juristische Frage: Sie reden von einem Generalstaatsanwalt nach Landesrecht. Wir reden hier von der Vorführung beim Bundesgerichtshof, davon, dass der Generalbundesanwalt dort die Ermittlungen führt. Hat das etwas mit dem Generalstaatsanwalt im Freistaat Sachsen zu tun und warum sitzt er in Untersuchungshaft über den Bundesgerichtshof? Das müssten Sie erklären. Das ist ein Wertungswiderspruch. Unser höchstes Gericht im Freistaat Sachsen ist das Oberlandesgericht und der Generalstaatsanwalt ist auch der des Freistaates Sachsen. Und hier reden wir über den Generalbundesanwalt. Dieses Missverständnis müssten Sie uns kurz aufklären, wo sie hinwollen. (Zuruf von der AfD: Das ist doch chinesisch!)

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