Markus Scholz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei 246 Fragen zum Regierungs- und Behördenhandeln während der Coronapandemie stellt sich mir die Frage: Warum diese Große Anfrage, wenn für Ihren Abg. Herrn Kuhnert, wie wir aus der Presse entnehmen konnten, bereits feststeht, dass die Bevölkerung mit der „Coronadiktatur“ und „ominösen Spritzen drangsaliert und ihrer Gesundheit beraubt worden ist“? (Roberto Kuhnert, AfD: Natürlich!) – Na sicher. – Warum diese Große Anfrage, wenn Sie die für Sie passende Antwort bereits gefunden haben? Im Titel der Großen Anfrage ist die Rede von der Coronakrise. Rein medizinisch betrachtet war das SARS-CoV-2- Virus eine Pandemie, und das nicht nur in Sachsen oder Deutschland, sondern weltweit. Es war keine Krise, sondern eine Pandemie. Schauen wir zurück auf diese Zeit, als uns ein neuartiges Virus mit vielen schwer Erkrankten konfrontierte. Handlungsleitend war der Gesundheitsschutz aller. Daher wurden die Coronaschutzmaßnahmen immer zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend der pandemischen Lage und der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung ergriffen. Die Maßnahmen wurden auf Verhältnismäßigkeit geprüft und bei veränderter Lage entsprechend angepasst. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns während der gesamten Pandemie dafür eingesetzt, einen Ausgleich zwischen den notwendigen Schutzmaßnahmen auf der einen und der Sicherstellung von Bürgerinnen- und Bürgerrechten auf der anderen Seite zu finden. In Sachsen hatten wir im Bundesvergleich oft die höchste Zahl von Infizierten. Die Krankenhausbetten und insbesondere die Intensivbetten waren von Überlastung bedroht. Zeitweise kam es sogar zu einer Überlastung, sodass Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegt werden mussten. Ein weiterer Fakt war und ist, dass die Impfquote der Coronaschutzimpfung in Sachsen im Bundesvergleich am niedrigsten ist. Dies wurde bei den jeweiligen CoronaSchutzverordnungen berücksichtigt. Wie mehrfach in den Antworten der Staatsregierung deutlich wird, kann die Feststellung der Verhältnismäßigkeit nicht im Nachhinein erfolgen, sondern sie muss sich an den Entwicklungen und Erkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt messen lassen. Insgesamt gab es in Sachsen vergleichsweise kurze Zeiten mit vollständigen Kita- und Schulschließungen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben stets aufs Neue zwischen dem Infektions- und Gesundheitsschutz auf der einen und dem Recht auf Bildung und Teilhabe auf der anderen Seite, zwischen Schutz- und Hygienemaßnahmen auf der einen und der Ermöglichung von sicherer Präsenzlehre und sozialer Interaktion auf der anderen Seite abgewogen. Wichtig war uns dabei, die in den Fokus zu nehmen, für die die Situation besonders schwer war, beispielsweise Kinder und Jugendliche und nicht Masken- und Impfgegner. Ich denke an Familien mit vorerkrankten Angehörigen, an Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an junge Menschen, die keinen Zugang zum eilig eingerichtete Online-Unterricht hatten, weil sie kein eigenes Zimmer, keinen eigenen Schreibtisch und erst recht nicht pro Kind einen eigenen Laptop oder ein eigenes Smartphone hatten. Zur Lage dieser Familien hat die AfD jedoch keine weiteren Fragen gestellt. Stattdessen werden lieber weiterhin Test- und Maskenpflichten skandalisiert. Was war aus unserer Sicht gut? Das Coronaaufholprogramm war ein guter Ansatz zur richtigen Zeit, die stärkere Berücksichtigung der Belange vor Ort sowohl bei der Entscheidung zum Infektionsschutz während der Pandemie als auch danach bei der Wahl von schulischen und außerschulischen Angeboten für die Schülerinnen und Schüler; die Servicestelle für besondere Bildungsangebote im Landesamt für Schule und Bildung; das flexible Lernbudget; die Ausweitung der Schulpsychologie. Auch der Digitalisierungsschub war ein Ergebnis der Coronazeit – dringend notwendig und für gut befunden. Die Pandemie hat nicht nur die Lebenssituation und das Wohlergehen vieler Kinder und Jugendlicher beeinträchtigt, sondern auch deutlich gemacht, dass viele von ihnen bereits vor der Pandemie bessere Unterstützungsangebote gebraucht hätten. Die sozialen Systeme waren bereits vor der Pandemie kaum in der Lage, zeitnah auf psychosoziale Beeinträchtigungen junger Menschen zu reagieren. Diese Erkenntnisse gilt es konstruktiv zu nutzen. Unser Ziel muss es sein, Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwachsen und eine gute Zukunft, auch in krisenhaften Zeiten zu ermöglichen. Dazu müssen wir präventive Maßnahmen und psychosoziale Unterstützungsangebote in Sachsen nachhaltig stärken. Unterstützungsangebote müssen für Kinder und Jugendliche schneller und einfacher zugänglich sein, zum Beispiel durch die Schaffung zusätzlicher Beratungsstellen und die Erweiterung bestehender Onlineangebote. Im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde während der Pandemie mit der Aufnahme der Infektionsmeldung, über die Kontaktverfolgung bis zu Quarantänebzw. Absonderungsbescheiden viel geleistet. Hier wurde deutlich sichtbar, welche Defizite in Personal- aber vor allem auch in Technikausstattung im öffentlichen Gesundheitsdienst bestehen. Durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst wurde die Personalbesetzung in den Gesundheitsämtern erhöht und die Digitalisierung durch die technische Ausstattung und digitale Arbeitsprozesse weiterentwickelt. Das war gut. Im Zuge der Coronapandemie ist die Zahl von häuslicher Gewalt hingegen gestiegen. Ursachen: Isolation zu Hause, wenig soziale Kontakte, Frustration. Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist aber eine Daueraufgabe, nicht nur im Rahmen einer Pandemie. Wir wollen die Beratungs- und Hilfsangebote kontinuierlich ausbauen und verbessern. Deshalb fordern wir ein Landesgewaltschutzgesetz. Auf eine Pandemie von diesem Ausmaß waren wir nicht vorbereitet. So fehlte Personal in medizinischen Einrichtungen, um Erkrankte zu versorgen, ebenso in den Gesundheitsämtern, um Infektionsketten nachzuverfolgen, oder das Personal, um Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu bearbeiten. Die hohe Anzahl von Anträgen auf Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz wurde von der Landesdirektion Sachsen versucht, zeitnah abzuarbeiten. Daher ist es gut, dass Anträge noch bis 2025 gestellt werden können. Ein Rückblick und eine Reflexion dieser Ausnahmesituation ist erforderlich, damit wir für die Zukunft, im Falle von weiteren Pandemien und anderen Extremereignissen, so aufgestellt sind, dass Erfahrungen einfließen können. Der Blick von Expertinnen und Experten wie auch die Kenntnisse in den bereits erwähnten Studien zu Kindern und Jugendlichen und Erfahrungen aus dem Bürgerrat Forum Corona sind hierbei sinnvoll und geben Empfehlungen für einen künftigen Umgang mit Ausnahmesituationen wie der Coronapandemie. Skandalisieren, Faktenresistenz und Schlechtreden werden uns hingegen nicht weiterhelfen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Scholz. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
