Dirk Panter
Ja, dann mache ich es noch mal klar. Ich kann ja nur mit den seriösen Daten arbeiten, die ich habe, und die sind erst mal auf die gesamte Bundesrepublik bezogen. Dann haben wir noch sächsische Zahlen – Sie haben das richtig gesagt – im Sachsen-Monitor. Es ist gar keine Frage, aber da ist eine Mehrheit der Bevölkerung immer noch der Meinung, (André Barth, AfD: Aber keine übergroße Mehrheit!) dass sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vertraut, und das trotz Ihrer ständigen Hetze. Ich komme zum Schluss. Sie haben eine ganz andere Intention als das, was Sie hier versuchen zu kaschieren. (Torsten Gahler, AfD: Kaschieren!) Sie wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen. Wir wollen ihn reformieren. Wir wollen weiter darüber diskutieren. Wir sprechen auch über den Auftrag, solange der Auftrag so ist, wie er ist. Solange eine unabhängige Kommission wie die KEF zum Schluss kommt, dass diese Erhöhung kommen muss, werden wir einer solchen, sofern wir in diesem Parlament danach gefragt werden, als SPDFraktion zustimmen. Wenn es einen anderen Auftrag gibt und eine andere Empfehlung, dann werden wir uns damit auseinandersetzen. Das vielleicht noch zum Abschluss. Ansonsten lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich Herrn Staatsminister Schenk für die Staatsregierung das Wort. Bitte schön. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung eine wichtige Funktion in unserer Demokratie. Nach wie vor bietet er in den weitaus meisten Fällen qualitativ hochwertige Angebote, die als Insel der Verlässlichkeit einen Kontrapunkt zu den vielen mit Hass und Hetze erfüllten Filterblasen in den sozialen Medien bilden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt besonderen Anforderungen an die inhaltliche Vielfalt und Breite seines Angebotes. Um diese Aufgabe ohne vielfaltsverengende kommerzielle Zwänge ausüben zu können, ist seine Haupteinnahmequelle der Rundfunkbeitrag. Dieser wurde – wie auch das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten – vom Bundesverfassungsgericht immer wieder als verfassungsmäßig bestätigt. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen. Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, Kritik an Missständen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Maßnahmen münden zu lassen, die die Aufgabenteilung der Institutionen unseres Rechtsstaates infrage stellen. Das unterscheidet verantwortungsvolle Regierungsarbeit von Populismus. Wenn beispielsweise der Staatsregierung ihr Stimmverhalten in der Rundfunkkommission vorgegeben werden soll oder sie aufgefordert wird, sich mit dem Vertreter des Freistaates Sachsen in der KEF ins Benehmen zu setzen, wie eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages verhindert werden kann, zeugt dies von einem fundamentalen Unverständnis des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung und von Unkenntnis über die Aufgaben der unabhängigen Sachverständigen der KEF. Diese haben nach fachlichen Maßstäben die Bedarfsanmeldung der Anstalten zu überprüfen und dürfen nicht die Absenkung des Rundfunkbeitrages als eigenständige Zielsetzung verfolgen. So können und so werden wir nicht arbeiten. Nicht erst seit den RBB-Vorfällen sind die Länder bemüht, einen nachhaltigen Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzuschieben. Es ist kein Geheimnis, dass unterschiedliche Interessen diesen Prozess nicht unbedingt vereinfachen. Manchen, wozu ich auch mich zähle, geht der Prozess oft nicht schnell genug. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir die Spielregeln des politischen Diskurses verlassen und die Rollenverteilung in unseren Institutionen über den Haufen werfen. Das gebietet der Respekt vor unserem Rechtsstaat und seinen Einrichtungen. Der Rundfunkkommission der Länder ist es in der Vergangenheit unter Beachtung der Spielregeln der politischen Entscheidungsprozesse in unserem Land gelungen, wichtige Weichenstellungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzunehmen. Erinnert sei hier an den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag mit seiner Möglichkeit zur Flexibilisierung beziehungsweise Einstellung einzelner Angebote oder an die erweiterten ComplianceRegelungen des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages als unmittelbare Reaktion auf die Vorfälle beim RBB. Die Rundfunkkommission weiß um die unterschiedlichen Interessen in ihren Reihen. Es gibt Länder, für deren Landtage eine Erhöhung gut vorstellbar ist. In anderen Ländern sieht die Situation anders aus. Die Rundfunkkommission muss mit dieser Situation umgehen. Parolen helfen hier nicht weiter. Am Ende hat sich die Rundfunkkommission immer darauf verständigt, zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Maßnahmen zu ergreifen, die mehrere Handlungsstränge verfolgen. Durch die Beauftragung des Zukunftsrates gelang es, externe Impulse ohne Standortinteressen zu bekommen. Parallel wurden auf Fachebene Reformansätze entwickelt. Es hat begleitend auch Gespräche mit den Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegeben. Aktuell arbeiten wir daran, die verschiedenen Stränge in einem Reformstaatsvertrag zusammenzuführen. Parallel dazu wurde die KEF gebeten, in einem Sondergutachten die finanziellen Auswirkungen ausgewählter Reformansätze zu prüfen. Die Rundfunkkommission will dann auf der Basis des fertiggestellten Reformstaatsvertrages und des KEF-Gutachtens im Herbst über den weiteren Umgang mit der KEF-Empfehlung beraten. Die Anstalten wären durch die Nutzung der von der KEF freigegebenen Sonderrücklage III in den Jahren 2025 bis 2026 bedarfsgerecht finanziert. Dieses Zeitfenster wollen wir für Reformen nutzen, damit die KEF für 2027 eine Neuberechnung des Beitrages vornehmen kann. Das ist, meine Damen und Herren, ein durchaus anspruchsvolles Ziel, bei dem alle Beteiligten miteinander kooperieren müssen; aber die rechtsstaatlichen Vorgaben werden eingehalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter vorankommen werden. Der Druck ist groß, und die Anstalten wissen das. Jeder, der Regierungsverantwortung trägt, weiß, dass Dinge manchmal in komplexen Prozessen entschieden werden müssen. Das ist nicht immer einfach und manchmal auch zeitraubend. Aber es darf nie dazu führen, die vom Grundgesetz vorgegebenen Spielregeln für unsere Arbeit zu verlassen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk für die Staatsregierung. Die AfD-Fraktion hätte jetzt das Schlusswort. – Bitte schön, Herr Gahler.
