Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, diesen Antrag der AfD kennen wir schon. Ein fast gleicher Antrag ist im letzten Jahr im Ausschuss durchgefallen. Die Debatte hat damals sehr intensiv stattgefunden und es steht alles in der Beschlussempfehlung vom 7. Dezember 2023. Nur weil jetzt der neue KEF-Vorschlag vorliegt, ändert sich also an der Bewertung der Forderung gar nichts. Deswegen ist es klar: Der einzige Zweck des Antrags ist, den Landtag wieder als billige Bühne für das Bashing des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu missbrauchen und Ihre verfassungsfeindlichen Ideen und Positionen zu verbreiten. Die AfD liefert Initiativen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Fließband, nur ist Ihr Qualitätsmanagement eine Farce; denn sonst hätten Sie den Antrag ein Stück anpassen können. Dann hätten Sie dieselben rechtlichen Fehler vermieden, die Sie schon in Ihren vorhergehenden Anträgen gemacht haben. Um Qualität geht es Ihnen aber nicht. Worum es der AfD geht, zeigt der Blick weiter zurück in die Produktlinie. So gab es den Prioritätenantrag im Plenum im Dezember 2022. Antje Feiks hat gerade darauf hingewiesen. Er hatte den Titel: „Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen“. Das war dann wenigstens ehrlich. Wohin die AfD will, ist klar. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der seinen Auftrag erfüllt, steht Ihnen im Weg. Zu diesem Auftrag gehört es nämlich, über umstürzlerische Pläne hinter bürgerlichen Fassaden zu informieren. Frau Weidel hält das alles für „Grütze“ und „dummes Zeug“. Anlass für diesen schlecht gespielten Ausbruch war die Recherche des Bayerischen Rundfunks über das Ausmaß, in dem die AfD im Bundestag Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Lager beschäftigt. Ist das Diffamierung? Nein. Oder wie kommentierte es Friedbert Meurer im Deutschlandfunk? „Journalisten haben nicht den Auftrag die AfD zu bekämpfen, sie müssen nur genau beschreiben, wie gefährlich die Partei ist.“ Der Sachlage nach wird die AfD zum parlamentarischen Arm von Identitärer Bewegung und Neonazis. Entsprechend will sie die Stütze demokratischer Meinungsbildung kurz und klein schlagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund müssen wir den Antrag bewerten. Was darin nicht fehlen darf, sind Falschinformationen und Verzerrungen, wie die Nähe der Intendantinnen und Intendanten zu staatlichen Strukturen oder die Missstände, die aus den Rechnungshofberichten interpretiert werden. In den Rechnungshofberichten steht das aber gar nicht drin. Die AfD pickt sich vielmehr kleinste Krümel heraus, hält die Lupe darauf, stellt das dann als Gesamtbild dar und verzerrt so die Realität bis ins Groteske. Dieser Antrag ist eines von unzähligen Beispielen, wie Fragen der Wirtschaftlichkeit mit Beschwerden über die ach so links-grünen Tendenzen vermengt werden. Er missachtet völlig die verfassungsgemäße Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der formale Versuch, nach den rechtlichen Regeln zu spielen, mündet in wirren und widersprüchlichen Forderungen. Beispiele dafür: In Punkt II.2.c soll die Bedarfsanmeldung der Anstalten bei der unabhängigen KEF durch die Staatsregierung selbst geprüft werden – und dann? Soll die Staatsregierung die Arbeit der unabhängigen Kommission machen und den Beitrag selbst festlegen? Oder soll sie die KEF intern unter Druck setzen? Dann sagen Sie doch gleich, dass Sie die KEF abschaffen und alles staatlich vorschreiben wollen! Oder ein weiteres Beispiel Ihrer widersprüchlichen Forderungen in Buchstabe e: Wozu braucht es denn erst ein Moratorium, wenn die Beitragsreduzierung schon feststeht? Dies soll dann aber noch durch ein Gutachten abgesichert werden. Schräger geht es nicht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird übergangen, als sei diese nur eine Meinung von vielen. Die indirekten Verstaatlichungspläne können Sie sich ersparen. Tun Sie nicht so, als wollten Sie zum System gehören! Wir Demokratinnen und Demokraten wissen auch so, woran wir sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir BÜNDNISGRÜNE plädieren für eine Modernisierung und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das umfasst eine effiziente Verwaltung und nachhaltiges Wirtschaften ebenso wie eine finanzielle Planungssicherheit. Die Debatte um die Finanzierung muss versachlicht werden. Ich will auch sagen, dass dabei politische Blockaden nur schaden. Wir schlagen einen indexierten Inflationsausgleich vor, der durch einen durch die KEF fundiert erarbeiteten Rationalisierungsabschlag ergänzt werden kann. Anhand des vorliegenden Antrags können seriöse Lösungen nicht diskutiert werden. Wir lehnen diesen Antrag wie schon die vielen vorherigen Anträge ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion bitte Dirk Panter.
