Antje Feiks
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Maßlosigkeit beenden – so fordern Sie. Doch Ihr einziger finanzwirksamer Vorschlag ist ganz schön kleinlich. Für Sie ist die Bezahlung der Intendanten, Programmdirektoren und weitere hoch bezahlten Führungskräfte zu hoch – jenseits dessen, dass man die Deckelung der Gehälter diskutieren muss. Diesen als wegweisenden Einsparungsvorschlag zu präsentieren, grenzt an Wähler(innen)täuschung. Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt es circa 200 außertarifliche Stellen. Wir nehmen einmal alle AT-Stellen. Wenn Sie deren Vergütung im Schnitt um 2 000 Euro im Monat reduzieren, könnten Sie 4,8 Millionen Euro im Jahr einsparen. Das würde den Rundfunkbeitrag um circa einen Cent senken. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist doch was!) – Ja, das ist schon was, aber das rechtfertigt die Forderung nach Beibehaltung oder gar Senkung der Rundfunkbeiträge noch lange nicht. Sie geben vor, pragmatisch Politik zu machen, und dabei sind Sie davon meilenweit entfernt. Kommen wir zum nächsten Punkt. Zum einen wollen Sie, dass die Staatsregierung mit dem sächsischen Vertreter der KEF bespricht, wie der Rundfunkbeitrag gesenkt werden kann, zum anderen misstrauen Sie dieser KEF, da die Staatsregierung deren Rechnung auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Einsparpotenzial prüfen soll. Dann kommen Sie plötzlich in Ihrer Begründung zur BBC, ohne das in den Kontext zu setzen. Sie nehmen einfach einen scheinbar nützlichen Vergleich – Zitat aus Ihrer Begründung –: „Während die britische BBC mit 5,53 Milliarden Pfund ein qualitativ hochwertiges Vollprogramm seinen Zuschauern liefern kann, reichen dem amtierenden ARD-Chef Prof. Kai Gniffke über 10 Milliarden Euro immer noch nicht aus.“ 5,53 Milliarden Pfund sind 6,4 Milliarden Euro, und das entspricht ungefähr dem Etat der ARD. Allerdings bietet die ARD mit diesem Etat wesentlich mehr Programme und Angebote als die BBC. Diesbezüglich frage ich mich: Sollen nun ZDF und Deutschlandradio abgeschafft werden? Was wird dann mit dem MDR? Oder sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio zugleich alle um 50 % reduziert werden? Angesichts dessen, dass die Ausstrahlungs-, Verbreitungs- und Rechtekosten de facto gleich blieben, geht dies im Wesentlichen zulasten des Programms, zulasten der Inhalte und des Journalismus. Offensichtlich sind Sie sich noch nicht einmal unter den Landtagsfraktionen einig, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbelangt. So bezeichnete der AfD-Fraktionschef im saarländischen Landtag, Josef Dörr, den Saarländischen Rundfunk als unverzichtbar für das Saarland: „Wir werden ihn mit Zähnen und Klauen verteidigen, wenn es so weit ist.“ Ist das Ihr medienpolitischer Ansatz, in jedem Bundesland den Erhalt der jeweiligen Landesrundfunkanstalt zu fordern und gleichzeitig die Ausgaben zu reduzieren? Sie wollen überhaupt keine Reduzierung auf die Hälfte der Ausgaben; denn in Ihrem Bundestagswahlprogramm steht: „Am Ende soll ein stark reduzierter Anbieter stehen, der circa ein Zehntel des bisherigen Umfangs haben soll.“ Was heißt das konkret für den MDR? Er hat ein Fernsehprogramm und zehn Radioprogramme. Was soll davon übrigbleiben? Was wird aus dem Saarländischen Rundfunk? Nein, das passt alles nicht zusammen. Ihnen geht es nur um schnelle und oberflächliche Zustimmung. Sie haben kein Interesse an langfristigen Lösungen. Wäre Ihnen daran gelegen, würden Sie anders agieren. Gehen wir einmal auf die Grundlagen zurück. Demokratie beruht schließlich auf Regeln und Verfahren. Wie der Rundfunkbeitrag in seiner Höhe ermittelt wird und wie man von der KEF-Empfehlung abweichen kann, ist alles geregelt. In einer ersten Stufe melden die Sender ihren Finanzbedarf an. Das machen sie auf Basis ihres bestehenden Angebotes. Das Angebot der Sender, die Fernseh- und Radioprogramme, hat der Gesetzgeber vorgegeben. Wer also weniger Fernsehkanäle und Radiosender will, der muss das konkret an der richtigen Stelle festlegen, nämlich sagen, welche gegebenenfalls gestrichen werden sollen. Ist es das Erste, das Zweite? Soll der MDR oder der RBB kein Drittes mehr anbieten? Soll der Saarländische Rundfunk Radiowellen einstellen? Die Sender haben ihren Finanzbedarf der KEF jedenfalls zum 28.04.2023 mitgeteilt. In der zweiten Stufe überprüft die KEF den Finanzbedarf. Die Sender wollten für vier Jahre circa 3 Milliarden Euro, also 750 Millionen Euro je Jahr. Die KEF hat diesen Bedarf um zwei Drittel reduziert und ihn auf 250 Millionen Euro je Jahr zusammengestrichen. Der Vorsitzende der KEF, Martin Detzel, stellt bei der Präsentation des Berichts klar: „Gleichzeitig würde jedoch ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden.“ Damit ist klar: Wer einen geringeren Beitrag möchte, muss konkret sagen, wie der Auftrag der Sender verändert werden soll. Seit der Vorlage des Berichts vom 23.02.2024 sind wir in der dritten Stufe. Hier gibt der Staatsvertrag vor, dass die Länder in Gespräche mit der KEF und den Sendern eintreten müssen, wenn sie von der Empfehlung der KEF abweichen wollen. Auch hier ein Zitat: „Beabsichtigte Abweichungen soll die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF erörtern. Die Abweichungen sind zu begründen.“ Jetzt wieder die Frage: Wo sind Ihre Vorschläge, die die Staatsregierung mit der KEF diskutieren kann? Sie liegen nicht auf dem Tisch, weil Sie keine haben. Wozu auch? Sie wollen das öffentlich-rechtliche System nicht reformieren. Das haben Sie vor 15 Monaten deutlich gemacht; denn damals forderten Sie hier im Landtag, dass die Staatsregierung alle Medienstaatsverträge kündigen soll. Damals erklärten Sie, dass die Staatsregierung mit den anderen Landesregierungen über eine Strukturreform verhandeln soll. Damals wäre es an der Zeit gewesen, klar zu sagen, wie der Auftrag geändert werden, welche Programme er noch anbieten soll. Doch dieser Arbeit entziehen Sie sich. Sie werden nicht konkret, denn dann müssten Sie sich ja auch positionieren. Dann können Sie nicht mehr nur kritisieren, Sie können vielleicht sogar keine Stimmung mehr machen. Doch das ist es, was Sie wollen: Stimmungsmache, und dabei ist Ihnen der Beitragszahler am Ende völlig egal. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt Frau Dr. Maicher.
