Andreas Nowak
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Sehr geehrten Damen und Herren! Heute müssen wir einmal über die Bedeutung von Drucksachennummern für die Arbeit des Sächsischen Landtags sprechen. Der Antrag, den wir hier diskutieren, trägt die Nummer 7/15949, und die Drucksache ist vom 4. März 2024. Es lohnt sich immer auch, das Kleingedruckte zu lesen. In diesem Fall sind das die Fußnoten in der Begründung. Unter Fußnote 11 wird eine weitere Drucksache genannt, diese trägt die Nummer 7/14095 und ist vom 2. August 2023. Wenn man beide Drucksachen nacheinander liest, dann macht man eine erstaunliche Feststellung. Es steht nämlich in beiden das Gleiche drin, und das auch noch in quasi identischen Worten, teilweise sogar wortgleich. Die Nummerierung ist etwas verändert, aber am Ende legen Sie hier einen Antrag vor, der genau so schon einmal gestellt wurde und vor nur 99 Tagen hier im Plenum bereits abgelehnt wurde. Seit 13. Dezember 2023 hat sich an der Entscheidungsgrundlage für unser Parlament nichts geändert. Nach den letzten Anmeldungen der Rundfunkanstalten gibt es nach dem Vorbericht den abschließenden Bericht der KEF und einen Abschlussbericht zum öffentlich-rechtlichen Zukunftsrat. Was es nicht gibt, das ist ein aus dem einen oder dem anderen oder aus beiden Papieren hervorgegangener Medienänderungs- oder Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag. Dafür sind zunächst die Rundfunkkommissionen der Länder und die Ministerpräsidentenkonferenz zuständig. Insofern hat sich bis zum heutigen Tag bei diesem in Teilen wortgleichen Antrag von vor drei Monaten überhaupt nichts verändert. Das ist am Ende auch die Antwort auf die Frage von Herrn Gahler, die mein Fraktionsvorsitzender umfänglich beantwortet hat. Es gibt zwei Positionen in Ihrem Antrag, die neu sind: II.2.b und II.2.c. In der Begründung haben Sie noch etwas Ergänzendes hineingeschrieben, nämlich die Benennung von ungekennzeichneten Parteipolitikern und einer Mitarbeiterin des ÖRR in Umfragen. Zu II. b ist zu sagen, dass es nicht Aufgabe der KEF ist, sich von der Sächsischen Staatsregierung Ansagen machen zu lassen. Die KEF ist nachgerade der Teil der Festsetzung des Rundfunkbeitrages, der staatsfern organisiert ist. Zu II. c ist zu sagen, dass die Rechtsaufsicht subsidiär arbeitet. Das bedeutet, sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn offenkundig im Raum steht, dass es Rechtsverstöße gibt oder Rechtsverstöße passiert sein könnten. Bisher ist an keiner Stelle eine rechtlich saubere Arbeit der KEF im aktuellen Beitragsfestsetzungsverfahren in Zweifel gezogen worden, auch nicht von Ihnen. Zudem wäre für einen solchen Fall zunächst zu klären, welches Bundesland zurzeit die Rechtsaufsicht führt – das ist möglicherweise nicht der Freistaat Sachsen –, aber das ist – Stand jetzt – mangels Verdacht auf Rechtsverstöße überhaupt nicht notwendig. Die in der Begründung angeführten handwerklichen Mängel bei den Umfragen der ÖRR-Anstalten sind hingegen keine Angelegenheit des Beitragsfestsetzungsverfahrens. Sie sind von den staatsfernen Aufsichtsgremien der Anstalten zu rügen. Dass es dort bisweilen Luft nach oben gibt, will ich aus eigener Erfahrung überhaupt nicht in Zweifel ziehen. Das Parlament hat die Voraussetzungen dafür bereits im 4. Medienänderungsstaatsvertrag geschaffen. Jetzt sind die Rundfunk- und Fernsehräte an der Reihe, diese Stärkung zu nutzen, umzusetzen und solche handwerklichen Mängel in der Berichterstattung durch die Intendanten und Direktoren abstellen zu lassen. Da der Rest dieses Antrages mit der Drucksache 7/15949 de facto mit dem vor drei Monaten abgelehnten Antrag mit der Drucksachennummer 7/14095 identisch ist, mache ich es mir jetzt genauso einfach wie Sie – nur mit weniger Ressourcenverbrauch bei Strom, Speicherplatz, Papier und Lebenszeit. Ich verweise inhaltlich auf die Wortprotokolle der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus – kurz AWK – vom 23. Oktober 2023 sowie der abschließenden Behandlung im AWK am 27. November 2023, dem dann die Ablehnung hier im Plenum folgte. Die abschließenden Behandlungen fanden alle im öffentlichen Teil statt. Deshalb gibt es von beiden Sitzungen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten Wortprotokolle, welche vollständig öffentlich zugänglich sind, nämlich über unser gutes Parlamentsdokumentationssystem unter https://edas.landtag.sachsen.de. Wir lehnen den Antrag aus den gleichen Gründen ab wie vor 99 Tagen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt bitte Antje Feiks.
