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Petra Čagalj Sejdi

GRÜNE 21.03.2024 Sitzungen 7/86

Vielen Dank. Ich komme zum Thema Migration und Arbeitsmarkt zurück. Sie haben sich zu Recht vorhin dafür ausgesprochen. Es gibt seit einiger Zeit den Entwurf zum Integrationsgesetz im Kabinett. Dieser wurde dort besprochen und beschlossen. In diesem Entwurf zum Integrationsgesetz heißt es, dass sich das Gesetz nur auf die Menschen beziehen soll, die sich dauerhaft bleibeberechtigt in Sachsen aufhalten. Das würde neu zugewanderte Fachkräfte und deren Familien ausschließen. Ebenso würde es Menschen ausschließen, die geflüchtet sind und in den Arbeitsmarkt wechseln, sich im sogenannten Spurwechsel in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Ist das Gesetz an dieser Stelle nicht eher hinderlich? Wie können wir mit einem Integrationsgesetz die Arbeitsmarktzuwanderung und die Integration in den Arbeitsmarkt mit dem sogenannten Spurwechsel stärken?

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