Sandra Gockel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser Debatte, „Alleinerziehende nicht allein lassen!“, spricht ein wichtiges Thema an, impliziert allerdings grundlegenden Handlungsbedarf und lässt die vielen Maßnahmen im Freistaat außer Acht. Alleinerziehende sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft und unserer Lebenswirklichkeit. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Dabei müssen wir aber auch die verschiedenen Partnerschafts- und Sorgerechtsmodelle im Blick haben. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Müssen wir gar nicht!) Für uns als CDU-Fraktion gilt – wie es im Übrigen in unserer sozialen Marktwirtschaft dafür vorgesehen ist –: Der Staat hilft dort, wo Hilfe benötigt wird, und jenseits von Angebot und Nachfrage. Wir wissen, dass dieses Thema ein Querschnittsthema ist und Ressourcen übergreifend betrachtet werden müssen, vor allem, weil die Biografien so vielfältig und nicht uniform sind. Bei den Eltern geht es vor allem um Möglichkeiten, zu Bildungsabschlüssen zu kommen, um Arbeits- und Versorgungsmodelle und um Kinderbetreuung, bei den Kindern vor allem um die Themen Kita, Schule und Ausbildung – und dies mit allen dazugehörigen Querverbindungen auch im gesellschaftlichen Bereich. Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalition im März 2022 den Antrag „Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt stärken, Aktionsplan vorlegen!“ eingebracht und beschlossen. Ziel war es, die verschiedenen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen einer Bestands- und Effektivitätsanalyse insgesamt zu überblicken, um Handlungs- und Verbesserungspotenzial herauszuarbeiten, gegebenenfalls anzupassen. Kernelement dieser Vorgehensweise ist es, Alleinerziehende mit ihren Kindern dabei zu unterstützen, ein gutes Leben in und mit Arbeit zu führen. Bevor wir zur staatlichen Unterstützung kommen, möchte ich der einen oder anderen theoretischen Überlegung gegebenenfalls doch noch einmal eine weitere Perspektive aufzeigen. Ich möchte Ihnen keinen Vortrag über die demografische Entwicklung in Sachsen halten, denn wir alle kennen die Grundlinie. Bezogen auf das Thema dieser Debatte gilt aber Folgendes: Der Wettlauf der Unternehmen nicht um die klügsten Köpfe mit den besten Noten und den höchsten Abschlüssen allein, sondern ganz allgemein um die Arbeitskräfte hat längst volle Fahrt aufgenommen. In dem Wahlkreis, in dem ich verortet bin, besuche ich regelmäßig verschiedene Unternehmen und tausche mich mit diesen zu den verschiedensten Themen aus. Dabei ist branchenübergreifend ein Thema ganz besonders präsent: schlicht und einfach die Arbeitskräfte bzw. deren Mangel. Ich kenne unterdessen Unternehmen, bei denen ganze Kataloge zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten inklusive Homeoffice-Rahmen und Gleitzeiten erarbeitet wurden, um die wichtige Ressource Arbeitskraft zu binden und Alleinerziehende zu unterstützen. Dabei steht ein bestimmter Grund noch nicht einmal im Vordergrund. Dies gilt für die Wiedereingliederung nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit für jüngere und ältere Arbeitnehmer gleichermaßen bzw. aus ganz verschiedenen individuellen Gründen. Selbstverständlich, wie bereits erwähnt, gilt dies auch für Alleinerziehende; im Übrigen auch ergänzt um Angebote zur Kinderbetreuung und anderes. Zum Beispiel übernehmen einige Unternehmen die Kosten für das Wäschewaschen oder haben ähnliche Benefits. An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir eines nicht tun sollten: Wir sollten den Staat nicht als Konkurrent zu unseren Unternehmen in Stellung bringen, sondern es gilt: Hilfe dort, wo sie notwendig ist für diejenigen, die sie benötigen. Eines ist damit aber von zentraler Bedeutung: Die staatlichen Informations- und Hilfeangebote können noch so gut sein, sie müssen auch genutzt werden und hierfür tragen die Eltern eine besondere Verantwortung. Dies kann der Staat nicht allein ersetzen. Wer die Debatte um den angesprochenen Antrag der Koalition verfolgt und die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand gelesen hat, dem ist nicht entgangen, dass der Freistaat hier ein gutes Unterstützungsangebot vorweisen kann und dieses fortentwickelt bzw. den Änderungen anpasst. Dabei sind Alleinerziehende nicht explizit aufgeführt, aber in den verschiedenen Angeboten natürlich enthalten. Dies gilt beispielsweise für den Familienpass oder in der Landesverwaltung, bei den Teilzeitausbildungen, zum Beispiel beim Vorbereitungsdienst der Lehrerausbildung oder im juristischen Referendariat. Eine weitere konkrete Maßnahme ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der mehr als verdoppelt wurde, und das großzügige Angebot zu Rahmenzeiten und Arbeitszeitkonten. Im Ergebnis gilt es festzuhalten: Alleinerziehende sind ein Teil unserer Gesellschaft und werden als Arbeitnehmer geschätzt und dort unterstützt, wo es notwendig ist. Wenn sich die Bedingungen und Gegebenheiten verändern, müssen die Maßnahmen angepasst werden. Alleinerziehende werden unterstützt, müssen ihrer Verantwortung aber auch nachkommen. Der Staat kann diese Verpflichtung – ich kann es nur wiederholen – nicht allein übernehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfD Frau Abg. Schwietzer.
