Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf ein paar Argumente aus den vorangegangenen Redebeiträgen eingehen. Wenn Herr Wähner von der CDU die Sicherheitsaspekte hervorhebt – wir hatten gerade schon das Thema der Verkehrssicherheit –, dann möchte ich an der Stelle noch mal eindeutig formulieren: An der straßenverkehrsrechtlichen Situation ändert das Cannabisgesetz Nullkommanichts. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Man verführt die Leute trotzdem dazu!) Bereits jetzt sind Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer dazu verpflichtet, nur am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn sie fahrtüchtig sind. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Bereits seit Jahren hat die Polizei das Problem, dass es aufgrund der unterschiedlichen Wirkung zwischen Alkohol und Cannabis und der Prozesse im Körper schwieriger ist, es nachzuweisen. Auch daran ändert sich überhaupt nichts. (Susann Leithoff, CDU, steht am Mikrofon.) Insofern ist die Unterstellung, die Sie hier insinuiert haben, dass sich durch das Cannabisgesetz die Situation verschlechtert, einfach nicht zutreffend. (Beifall bei der SPD) Das zweite Argument –
