Albrecht Pallas
Ich danke Ihnen für die Frage, Herr Kollege. Selbstverständlich habe ich mich mit verschiedenen Ärztinnen und Ärzten unterhalten, unter anderem auch mit wenigstens einem Leiter einer Suchtklinik. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Die haben alle „Toll!“ gesagt!) Natürlich hat man verschiedene Perspektiven auf dieses Thema. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Aha!) Cannabis ist ein Betäubungsmittel. Von Cannabis gehen auch weiterhin Risiken aus. Deshalb ist es nach dem neuen Gesetz auch erst für Erwachsene zugelassen. Wir ändern nichts daran – trotz Verbot, trotz Strafbarkeit von Besitz und Handel –, dass die Zahlen an Konsumentinnen und Konsumenten, die Zahlen der suchtkranken Menschen wegen Cannabis steigen. Sie verschleiern das, Herr Kollege, mit Ihrer Frage. Sie suggerieren erneut, dass mit einem weiteren Verbot alles klarginge. Um es einmal auf die Spitze zu treiben: Wenn wir bei der jetzigen Rechtslage blieben, würde das dazu führen, dass Cannabis weiterhin völlig unkontrolliert konsumiert wird und die Suchtzahlen weiter steigen. Gleichzeitig dürfte jemand, der gerne Alkohol trinkt, sich mit einer Schnapsflasche vor eine Grundschule stellen und würde dabei gegen keinerlei Strafgesetze, gegen kein Ordnungswidrigkeitengesetz verstoßen. Ist das richtig, Herr Kollege? Ich glaube nicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Zurufe von der CDU) Die CDU verbreitet hier im Plenum mit ihrer zweifelhaften Kampagne, die sie gerade fährt, Fake News. (Widerspruch bei der CDU –
