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Markus Scholz

GRÜNE 01.02.2024 Sitzungen 7/83

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir brauchen eine größere Aufmerksamkeit für unsere sächsischen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen und eine Interessenvertretung, eine Stimme für unsere beruflich Pflegenden in Sachsen. In Sachsen leben aktuell etwa 311 000 Pflegebedürftige, und durch den demografischen Wandel werden es bis 2035 etwa 326 000 Menschen sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in Sachsen kontinuierlich. Der überwiegende Teil, und zwar 82 %, wird von Angehörigen teilweise mit Unterstützung durch Pflegedienste oder ganz zu Hause gepflegt. Knapp 18 % werden in vollstationären Einrichtungen versorgt. Ein breites Versorgungsangebot mit vollstationären Einrichtungen, Kurzzeitpflege, teilstationären Einrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten steht in Sachsen zur Verfügung. Dies ist nur durch den unermüdlichen Einsatz von Pflegekräften, Pflegehelferinnen und Pflegehelfern möglich. Danke an dieser Stelle für diese wichtige und anstrengende Arbeit. In Sachsen sind dies 75 000 Beschäftige. Sie zählen damit zur größten Berufsgruppe im Gesundheits- und Pflegebereich. Allein diese Zahlen von Pflegebedürftigen und Beschäftigten in diesem Bereich machen deutlich, dass das Thema Pflege in Sachsen einen hohen Stellenwert haben muss. Daher sind wir der Fraktion DIE LINKE für diesen Antrag dankbar. Allerdings sehen wir BÜNDNISGRÜNE die Aufgabe der Interessenvertretung nicht als Aufgabe einer Person, einer oder eines Pflegebeauftragten zentral in Dresden, sondern gerade in Bezug auf Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten Anlaufstellen für Beratung, Aufklärung und Vernetzung dezentral in den Landkreisen und kreisfreien Städten geschaffen werden. Wir favorisieren Pflegestützpunkte. Schaut man sich das Angebot an, welches von der telefonischen oder persönlichen Pflegeberatung, Onlineangeboten der Pflegekassen über die Internetplattform PflegeNetz Sachsen, bis hin zur Pflege bzw. dem Beratungseinsatz von ambulanten Pflegediensten reicht, ist diese Vielfalt für Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht leicht überschaubar. Viele Leistungen werden dadurch nicht in Anspruch genommen, obwohl sie zu einer Entlastung der Pflegesituation beitragen könnten. So wissen Angehörige, die die Pflege erbringen, oft nicht, dass sie Urlaub machen können und durch Verhinderungspflege die Versorgung ihres pflegebedürftigen Familienmitgliedes für diese Zeit absichern können. Auch die Unterstützungsangebote im Alltag können zu einer Entlastung beitragen. Aber: Wie finde ich entsprechende Angebote oder Anbieter? Von der ersten Frage, wie ein Pflegeantrag gestellt wird, über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Pflege bis zu den Leistungsansprüchen gibt es sehr viele Beratungsbedarfe. Für uns BÜNDNISGRÜNE sind Pflegestützpunkte vor Ort gefragt. Hier kann unabhängige und vertrauensvolle Beratung erfolgen. Vor allem können regionale Versorgungsangebote damit angeboten werden. Außer Sachsen und Sachsen-Anhalt haben alle anderen Bundesländer bereits Pflegestützpunkte geschaffen und bieten damit Hilfesuchenden alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen an. Für die beruflich Pflegenden sehen wir BÜNDNISGRÜNE eine Selbstverwaltung in Form einer sächsischen Pflegekammer als geeignet an. Analog beispielsweise zur Sächsischen Ärztekammer kann die Pflegekammer die Interessen der Pflegenden gegenüber der Landesregierung, Verbänden und Behörden vertreten. Die Berufsgruppe kann gestärkt werden, indem sie über Weiterbildung und Qualifikation mitentscheidet und diese durch die Pflegekammer organisiert werden. Die Pflegenden verdienen mehr Anerkennung und Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit. Dies kann durch eine Pflegekammer als Berufsberatung und aktives Sprachrohr gelingen. Um künftig die pflegerische Versorgung in Sachsen sicherzustellen, müssen wir die Kompetenz der beruflich Pflegenden und die Gestaltung zukunftsweisender pflegerischer Konzepte einbinden. Diese Prozesse müssen von einer Selbstverwaltung der beruflich Pflegenden, in unserem Fall eine Pflegekammer, mitentschieden und begleitet werden. Die Pflegequote, der Anteil pflegebedürftiger Menschen in Sachsen, beträgt 7,7 %. Damit stehen wir im Ländervergleich an zweiter Stelle, gemeinsam mit Sachsen-Anhalt, und liegen 1,7 % über dem gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies sind Zahlen, die uns in Sachsen zum Handeln auffordern. Wir sehen unter anderem in Pflegestützpunkten und in einer sächsischen Pflegekammer Lösungsmöglichkeiten, um den künftigen Herausforderungen mit der zunehmenden Zahl an Pflegebedürftigen und dem grassierenden Fachkräftemangel im Pflegebereich zu begegnen. Eine einzelne beauftragte Person könnte diese Lücke nicht ausfüllen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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