Frank Schaufel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Probleme in der Pflege sind enorm und seit Jahren bekannt. Die Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege liegt mittlerweile bei 28 560 Euro im ersten Jahr. Die Pflege ist kaum noch bezahlbar. Wir haben seit Jahren zu wenig Pflegekräfte. Das liegt vor allem an schlechten Arbeitsbedingungen und hohen Arbeitsbelastungen. Wie oft habe ich das hier schon gesagt? Der Großteil arbeitet nur in Teilzeit, weil physisch nicht mehr geht. Dadurch haben wir seit Jahren steigende Qualitätsdefizite in der Pflege und immer weniger freigegebene Betten, die aber dringend gebraucht werden. Als Lösung für all diese Probleme schlägt die Linksfraktion jetzt die Einsetzung eines Pflegebeauftragten als Interessenvertreter, als Berater und als Koordinator vor. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Schnapsidee! Wir von der AfD finden, dass es keine weiteren Beauftragten braucht. Worte wurden jahrelang genug gewechselt, nun zählen Taten. Schauen wir zum Beispiel einmal in den Bund; Frau Schaper hat es angesprochen. Dort gibt es ganze 45 Beauftragtenposten. Zum Beispiel gibt es Ausländerbeauftragte, Queerbeauftragte, Integrationsbeauftragte, Drogenbeauftragte, den Ostbeauftragten und den Beauftragten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Es gibt also schon reichlich Beauftragte. Es gibt sogar den Patientenbeauftragten, den Pflegebevollmächtigten und den Behindertenbeauftragten im Bund sowie den Behindertenbeauftragten im Freistaat und auch in fast jeder Kommune. Die machen das, was Ihr Pflegebeauftragter machen soll. Wir brauchen also nicht noch mehr Beauftragte, sondern wir brauchen endlich Taten. (Beifall bei der AfD) Was soll der Pflegebeauftragte eigentlich leisten? Sie sagen, er soll erstens die Beratung von Pflegebedürftigen übernehmen. Hierfür gibt es aber schon die vernetzte Pflegeberatung unter Beteiligung der Kassen und der Kommunen. Herr Gebhardt, welchen Mehrwert hat dann Ihr Pflegebeauftragter? – Sie haben es unterschrieben; ich kann auch Frau Schaper fragen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ja, ich höre zu!) Zweitens. Der Pflegebeauftragte soll die Pflegequalität sichern und Qualitätsmaßnahmen überwachen. Auch hier gibt es bereits den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht. Beide kontrollieren regelmäßig die Pflegeheime, werden bei angezeigten Mängeln tätig und überwachen deren Beseitigung. Herr Gebhardt, welchen Mehrwert hat Ihr Pflegebeauftragter? Drittens. Ihr Pflegebeauftragter soll sich um die Interessenvertretung der Pflegebedürftigen kümmern. Hier soll der Pflegebeauftragte die Interessen der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegekräfte vertreten. Wie er dies unabhängig und im Interesse der jeweiligen Einzelgruppen schaffen soll, ist fraglich. Es gibt durchaus Interessen, die kollidieren werden. Nehmen wir zum Beispiel die Pflegekräfte, die mehr Gehalt wollen. Die Pflegebedürftigen wollen für ihre Pflege möglichst wenig bezahlen. Höhere Löhne bei Pflegern führen aber unweigerlich zu höheren Pflegekosten. In diesem Falle stehen die Interessen gegenüber, die nur schwer zu vereinbaren sind. Das Aufgabenspektrum ist schlecht durchdacht. Wenn wir schon bei der Unabhängigkeit sind, frage ich mich: Warum sind Beauftragte oft ehemalige Politiker, zum Beispiel die Kinder- und Jugendbeauftragte in Sachsen, Frau Rüthrich, eine ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete? Auch der Patientenbeauftragte und der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung sind mit Bundestagsabgeordneten besetzt. Wir brauchen mit Sicherheit keinen weiteren Beauftragtenposten für womöglich gescheiterte Politiker. Wenn man es ernst meint, braucht man einen unabhängigen Beauftragten. Diese Unabhängigkeit sehen wir bei der derzeitigen Vergabepraxis aber nicht gegeben. Liebe Fraktion DIE LINKE, wir können Ihren Pflegebeauftragten in der vorgeschlagenen Form daher nicht unterstützen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist nicht schlimm!) Was brauchen wir, um die Probleme in der Pflege endlich zu lösen? Ich nenne sechs Beispiele, Herr Gebhardt: Erstens: Begrenzung der Eigenanteile bei der Pflege durch Übernahme der Investitionskosten der Heime durch den Freistaat. Zweitens: Stärkung der Angehörigenpflege durch die Zahlung eines Lohnersatzes über ein Landespflegegeld. Das wurde von der AfD mehrfach eingefordert. Drittens: Angleichung des Pflegegeldes an den Pflegesachleistungsanspruch und damit die Gleichbehandlung von professioneller und Angehörigenpflege. Viertens: Entlastung der pflegenden Angehörigen durch Schaffung eines jährlichen Anspruchs auf eine Kur sowie die Verbesserung der sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen. Fünftens: Gewinnung und Bindung der Pflegekräfte durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Senkung der Arbeitsbelastungen. Sechstens – man kann es nicht mehr hören –: Bürokratieabbau in der Pflege und Dokumentation. Fazit: Keiner braucht Ihren Pflegebeauftragten. Er ist weder unabhängig noch ist zusätzliche Sicherheit notwendig. Deshalb lehnen wir Ihren sinnfreien Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
