Daniela Kuge
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Linksfraktion für diesen Antrag. Das Thema rund um die Pflege hat zwar spätestens durch die Covid-Pandemie viel Aufmerksamkeit erfahren, doch bietet dieser Antrag die Gelegenheit, sich noch einmal genauer mit der Idee eines Pflegebeauftragten bzw. einer Pflegebeauftragten auseinanderzusetzen. Betrachten wir die Situation gern noch einmal genauer und genereller. Im Jahr 2021 gab es bundesweit um die 5 Millionen Pflegebedürftige. Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird diese Zahl in den kommenden Jahren ansteigen. Demnach soll es im Jahr 2035 auf Bundesebene 14 % mehr Pflegebedürftige geben als 2021. Für das Jahr 2055 wird sogar ein Anstieg von 37 % vorhergesagt. In Sachsen soll der Anstieg mit 5 bzw. 11 % moderater ausfallen. Eine Zunahme erfolgt auch im Bereich des pflegenden Personals. Zum Jahresende 2021 waren in Deutschland 442 900 Personen bei ambulanten Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Das waren 134 % mehr als im Jahr 2001. Aber die Zahl der Pflegebedürftigen, die von einem solchen Dienst zu Hause versorgt werden, ist im selben Zeitraum um 141 % gestiegen. Auch die Zahl der Beschäftigten im Pflegeheim nahm binnen 20 Jahren zu, wenn auch nicht so deutlich. Sie stieg von 2001 bis 2021 um 71 %. Im selben Zeitraum stieg auch die Zahl der hier zu betreuenden Pflegebedürftigen. Dabei nahm die Zahl der vollstationär versorgten Personen um 31 % zu. Die Zahl der teilstationär versorgten Pflegebedürftigen hat sich in diesem Zeitraum allerdings verzehnfacht, das bedeutet ein Plus von über 1 000 %. Ich nenne Ihnen diese Zahlen nicht grundlos. Sie sollen verdeutlichen, wie groß und komplex die Herausforderungen sind, die wir zu bewältigen haben. Mit dem vorliegenden Antrag soll nun ein Pflegebeauftragter eingesetzt werden, um auf die Entwicklungen reagieren zu können. Da es gute Argumente dafür, aber auch gute Argumente dagegen gibt, kann man sich dem Anliegen auf unterschiedliche Art und Weise nähern. Als Erstes möchte ich voranstellen, dass ich die hohe Anzahl von Beauftragten generell kritisch sehe. Allerdings wurde im Bereich Pflege auf Bundesebene 2018 mit Andreas Westerfellhaus ein Bevollmächtiger der Bundesregierung für die Pflege berufen, der diese Aufgabe damals sehr engagiert wahrgenommen hat. Dasselbe gilt auch für seine Nachfolgerin, Frau Moll. Vor diesem Hintergrund gibt es andere gute Beispiele, wie Susanne Schaper es gesagt hat. In Bayern gibt es auch einen Pflegebeauftragten. Daher begrüße ich die Diskussion um die Einführung eines Pflegebeauftragten sehr, aber es muss zuvor geklärt werden, welche Erwartungen gegenüber einer solchen Stelle bestehen. Es muss klar sein, welche Zuständigkeiten bestehen sollen, um doppelte Strukturen zu vermeiden. Eine Einschätzung über die realistischen Möglichkeiten ist ebenfalls notwendig. Ich bin mir nicht sicher, ob die angezeigten Aufgaben nicht eine Erwartungshaltung schaffen, welcher die Person im Konkreten nicht gerecht werden kann. Weiterhin bestehen Überschneidungen zu anderen Institutionen und Gremien. Es muss zuerst geprüft werden, inwieweit diese Aufgaben von den bisherigen Ansprechpartnern erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise die Pflegekassen, die Verbraucherzentralen, Pflegekoordinatoren, aber auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege. Sehr geehrte Frau Schaper, fragen Sie doch einfach einmal beim bpa nach! Herr Gebhardt war in der letzten Woche mit mir vor Ort und kann Ihnen vielleicht darüber berichten. Oft sind die Aufgabenbeschreibungen von solchen Beauftragten zu unbestimmt. Das erweckt dann Erwartungshaltungen, denen in der Realität nicht nachgekommen werden kann. Beispielhaft ist hierbei der Punkt des unverzüglichen Abstellens von Missständen zu nennen. Das ist so weit gefasst, dass die Zuständigkeit deutlich überschritten werden kann. Fazit: Eine stärkere Würdigung der Pflege und ihrer Beteiligten ist zu begrüßen und sollte in der Diskussion weiterhin stattfinden. Ein Beauftragter kann ein Gegenstand einer solchen Diskussion sein. Die vorliegende Herangehensweise sehen wir jedoch kritisch und lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)
