Marco Böhme
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn der rechte Teil dieses Parlamentes es nicht hören will: Zur Einhaltung der internationalen Klimaschutzkriterien ist auch der Freistaat Sachsen verpflichtet. Der angestrebte Ausbau bis zum Jahr 2030 sieht laut Ministerium 10 Terawatt erneuerbare Energien vor. Das ist nicht wenig, was ausgebaut werden soll; wenig ist allerdings, was bisher beim Ausbaufortschritt erreicht wurde. Sachsen ist immer noch Schlusslicht, wenn es um den Ausbau von Windenergieanlagen geht. Auch wenn es im Solarbereich etwas vorangegangen ist, geht es noch viel zu langsam, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei kann man sich schon die Frage stellen, woran es liegt, dass wir als ostdeutsches Bundesland, die wir auch Potenzial haben, neue Energien und Technologien hier zu nutzen oder auszuprobieren, im bundesweiten Vergleich trotzdem so weit hinten liegen und andere Länder viel schneller und innovativer sind. Nun könnte man sagen, dass es einen Mangel an Planungskapazitäten oder auch eine Verhinderungsplanung oder Verhinderungsgesetze gibt, wie es erst letztlich im Landtag bei der Bauordnung beschlossen wurde. Aber sicherlich sind auch die Bürgerproteste oder die Klagen mitverantwortlich, dass es nicht so schnell geht, wie es eigentlich müsste. Die Frage ist weiterhin: Woran liegt es, dass Menschen dagegen demonstrieren, wenn irgendwo Windräder oder Solaranlagen gebaut werden sollen? Man könnte aber auch eine Gegenfrage stellen: Warum sollten die Menschen dafür sein, dass irgendwo so etwas gebaut wird? Das ist, glaube ich, die Schlüsselfrage; denn er oder sie, also die Bürgerin oder der Bürger, haben in der Regel nichts davon, Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem so entsprochen worden und auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu des Entwurfs und Teilhabe der Einwohner:innen und Energieanlagen im Freistaat Sachsen – SächsEEBeteilG) der Fraktion DIE LINKE wenn irgendwo Anlagen für erneuerbare Energien gebaut werden. Dabei ist der Vorteil von erneuerbaren Energien, dass sie im Gegensatz zur Kernkraft oder zu Kohlekraftwerken ganz konkret vor Ort finanzielle Teilhabe ermöglichen können; denn die Gewinne landen nicht bei irgendwelchen Großkonzernen, sondern bei den Gemeinden oder sogar bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, und das ganz flächenmäßig im Bundesgebiet oder hier im Freistaat Sachsen. Das machen schon viele Betreiber von neuen Energieanlagen so, indem sie die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger beteiligen; aber es sind eben noch nicht alle, und es geschieht auch zu sehr unterschiedlichen Konditionen. Deswegen sagen wir: Es muss auch in Sachsen endlich gesetzlich geregelt werden, dass es eine Verpflichtung für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen, also insbesondere Wind und Solar, gibt und dass, wenn sie in einem Umkreis von 2 bis 3 Kilometern zu einer Gemeinde ein neues Windrad bauen, diese Kommune am Gewinn beteiligt. Das können bei einer 6-MW-Anlage im Jahr fast 70 000 Euro sein, und das ist nur ein Windrad. Daraus kann man eine Kita oder Spielplätze in der Gemeinde kofinanzieren. Man kann aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner mit günstigen Stromverträgen oder anderen Ausgleichsabgaben beteiligen. Warum sollte man das tun? Den Grund habe ich vorhin in der Eingangsfrage angesprochen: Warum sollten die Leute dafür sein, Windenergieanlagen bei sich zuzulassen? Es gibt keinen Grund. Aber ich nehme an, danach gäbe es einen Grund: weil sie an der Energiewende teilhaben könnten, mitmachen und sogar daran verdienen könnten. Deshalb wollen wir das gesetzlich regeln. Ich vernehme aus der Koalition oder aus Forderungen vom Wirtschaftsminister und vom Energieminister, dass wir so ein Beteiligungsgesetz unbedingt brauchen. Wir haben als Linksfraktion in der letzten Legislatur dazu schon ein Gesetz vorgelegt. Wir hoffen nun, dass die Koalition noch eins vorlegt. Ich habe munkeln hören, dass es bald in der Koalition kommt, vielleicht schon in der nächsten Kabinettsitzung. Wir sind sehr gespannt darauf. Im Energie- und Umweltausschuss gibt es auf jeden Fall eine Anhörung zu unserem Gesetz zur nächsten Ausschusssitzung. Ich habe gehört, dass dann vielleicht auch das Koalitionsgesetz angehört werden soll. Ich bin sehr gespannt und sehr hoffnungsvoll. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber eigentlich glaube ich, dass es nicht passiert, und das wäre sehr schade. Aber dann gibt es wenigstens unser Gesetz, dem Sie zustimmen können. Das liegt jetzt vor, und wir bitten um Überweisung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Tagesordnungspunkt Erste Beratung Sächsisches Gesetz über den deutschen Sprache (Sächsisches Drucksache 7/15580, Auch hierzu gibt es keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache. Deshalb spricht nur Herr Kirste für die einreichende Fraktion AfD. Bitte.
