Frank Schaufel
Behandlung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bundesrat (Frage Nr. 2) Im Verlauf der Bundesratsbehandlung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften ergaben sich im Bundesrat Fragen darüber, inwieweit es sich um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt. In der Ausschussempfehlung des Bundesrates (Drucksache 367/1/23) wurde vom Ausschuss für Innere Angelegenheiten die Zustimmungsbedürftigkeit angemerkt. In der Beschlussdrucksache [Drucksache Beantwortung der Fragen 367/23(B)] wurde die Zustimmungsbedürftigkeit in der Stellungnahme nicht mehr angeführt. Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit wurde seitens des Bundesrates die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes gegenüber dem Bund vertreten und inwieweit wird das Gesetz aktuell als Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz behandelt? 2. Welche Position hat der Freistaat Sachsen in Bezug auf die Fragestellung nach der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes durch den Bundesrat im Verfahren aus welchen Gründen vertreten?
