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Antje Feiks

Die Linke 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Informationsgesellschaft und sind über deren Anfänge weit hinaus. Die Durchdigitalisierung aller Lebensbereiche ist an vielen Stellen schon Realität. Schlagworte wie hybride Kriegsführung, also Angriffe auf Daten- und IT-Systeme, sowie Cyberkriminalität hören wir in großer Regelmäßigkeit. Die Reihe der Betroffenen wächst: Institutionen, Verwaltungen, Unternehmen. Man hört in den Medien immer wieder davon. Das sind dann sehr konkrete Fälle. Beide Schlagworte bergen enormes Gefahrenpotenzial in sich. Dennoch sind sie gleichzeitig für die Mehrheit eine große Unbekannte. Gestern haben wir über Sachsen als KI-Standort in all seinen Facetten gesprochen. Wir haben über Schule und den Einsatz von KI an Schulen usw. gesprochen. Auf der einen Seite haben wir Alltagsrealitäten, ein rasantes Wachstum, das auch gefördert wird und tatsächlich nicht aufzuhalten ist. Auf der anderen Seite haben wir die sächsische Datenschutz- und Transparenzbehörde mit 41 Stellen und ein weit weniger rasantes Wachstum dieser Behörde bei doch immer vielfältiger werdenden Aufgaben. Zudem wächst bei fortschreitender Digitalisierung die Unsicherheit hinsichtlich Chancen und Risiken, die immer weniger begreifbar sind und schlichtweg nicht mehr verstanden werden; und das meine ich überhaupt nicht despektierlich. Schließlich gibt es gegenüber dem Datenschutz den Vorwurf, ein Entwicklungs-Hemmschuh zu sein oder er wird schlicht als „halb so wild“, „geht schon alles“ abgetan. Der Bericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten macht einmal mehr deutlich, welche vielfältigen Aufgaben die Behörde zu meistern hat und mit welcher Mammutaufgabe die Datenschützer konfrontiert sind. Herr Wähner hat die Anzahl an Fällen genannt. Es ist hinreichend bekannt, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt; das ist halt so. Herr Schreyer, ganz ehrlich, wenn Sie die Zahlen ins Verhältnis zu den Mitarbeiterzahlen setzen, dann muss ich sagen: Jeder einzelne Fall eines Datenschutzverstoßes ist besorgniserregend und einer zu viel. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Im Rahmen der Ausschussbehandlung des Berichts haben wir absichtlich noch einmal nachgefragt, welche gesetzlich vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Kontrollpflichten die Behörde als Aufgabe hat. An der Antwort wird die enorme Bandbreite deutlich und auch die Struktur der Aufgabenfelder. Diese Antwort zum Bericht einberechnet lässt uns zu dem Schluss kommen, dass der Bericht trotz aller Ausführlichkeit ein Understatement ist – leider. Wir thematisieren das hier sehr bewusst im Rahmen der Aussprache zum Bericht, weil es der Landtag ist, der im Rahmen der Haushaltsdebatte über Stellen und Ausstattung im Einzelplan 13 entscheidet. An dieser Stelle wäre es fatal, wenn der Glaube entstünde, dass der Bericht alle Aufgaben der Datenschutzbehörde umfassend beschreibe. Ich möchte jetzt schon festhalten, dass die Gewährleistung der Ressourcen ein Muss ist und dringend Wege gefunden werden müssen, die Ausstattung der Behörde zu verbessern. Wo sehen wir im Bericht konkret Unwuchten bzw. Verbesserungsbedarf? Wir schlagen vor, die im Bericht eher summarisch benannten Aufgabenerfüllungen, zum Beispiel bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde oder beim grenzüberschreitenden Datenverkehr, konkreter darzustellen. Weiterhin wäre es aufschlussreich, wenn über Zuarbeiten und Verpflichtungen gegenüber dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder in Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei in ähnlicher Detailliertheit wie zum Datenschutz im privaten und wirtschaftlichen Bereich zu lesen wäre. Eine weitere hilfreiche Ergänzung des Berichts wäre, rechtliche Vorgaben und Entwicklungstrends in den Datenmärkten, neue Technologien und auch Bedrohungslagen der Cyber-Sicherheit gewissermaßen als qualitatives Element zu erfassen. Das halten wir für aufschlussreicher als eine rein quantitative Betrachtung. Wir wollen nicht falsch verstanden werden: Unsere Kritik soll nicht zur Folge haben, dass sinnlos Ressourcen in den regelmäßigen Bericht der Datenschutzbeauftragten gesteckt werden, sondern es sollen alle etwas davon haben; deswegen genau diese Vorschläge. Nichtsdestotrotz geht es uns um ein vollständiges Bild, welches die aktuellen Entwicklungen in den vielen Bereichen umfasst. Dieses Bild ist notwendig, um das Aufgabenvolumen und die Pflichten der Behörde, letztlich das Verständnis für die Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten vollumfänglich zu begreifen, und damit entsprechend gehandelt werden kann, wenn es um die Höhe der Mittel geht. Fragezeichen im Kopf haben wir beim Lesen des Berichts in den Teilen, in denen es um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung oder der Justizrichtlinie geht. Im Rahmen des 5. Jahrestages der Einführung des neuen EUDatenschutzrechts stellten der Jurist Schrems und die NGO „none of your business“ nach Auswertung Hunderter herausgehobener Datenschutzbeschwerden fest, dass die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung besonders in Deutschland immer noch mangelhaft ist. Mir und meiner Fraktion fällt es ehrlich gesagt schwer zu glauben, dass das, was für die Bundesrepublik insgesamt gilt, in Sachsen anders sein sollte. Liest man allerdings den Bericht der Datenschutzbeauftragten, scheinen die Probleme bei der Durchsetzung des Datenschutzes in Sachsen eher am Einzelfall zu hängen und mit individuellem Versagen verbunden zu sein. Systematische oder strukturelle Schwächen sind zumindest aus dem Bericht nicht erkennbar. Das waren einige Punkte, die uns wichtig und beim Lesen des Berichts aufgefallen sind. Es gibt noch ein paar andere Punkte; aber die Zeit ist knapp und es ist schon spät. Bei aller kritischer Betrachtung möchten wir dennoch die Behandlung des Berichts dafür nutzen, uns bei der Datenschutzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, und deren Team ausdrücklich für den Datenschutzbericht und vor allem für all die Arbeit und die Bemühungen zu bedanken. Ich hoffe, dass man uns die Kritik nachsieht. Wir meinen, dass uns mehr öffentliche Debatten zu diesem Thema gesellschaftlich eher nützen als schaden. Wir wünschen uns, dass Datenschutz nicht als Bürde oder als Hemmnis betrachtet wird, sondern als Grundrechtsschutz und als Teil einer grundrechtswahrenden Kultur und Organisation von Digitalisierung behandelt wird. Wenn wir eine erfolgreiche Informationsgesellschaft gestalten wollen, braucht es neben einem rasanten Wachstum der Branche genauso ein rasantes Wachstum von Aufklärung und Bildung sowie der notwendigen Schutzstrukturen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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