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Juliane Pfeil

SPD 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Kollegen Pallas heute vertreten. Er kam zwar gerade herein, aber wir machen das jetzt trotzdem so. Ähnliche Diskussionen wie heute – Kollege Fritzsche hat es schon gesagt – hatten wir schon mit Aktuellen Debatten in diesem Jahr im Mai oder auch im Juni, beantragt von den LINKEN und den GRÜNEN. Wir sehen auch heute wieder: Es läuft in eine ähnliche Richtung. Wir haben auf der einen Seite einen Antrag, der eine kaum erfüllbare staatliche Maximallösung aufruft, und auf der anderen Seite – gerade auch mit den Kollegen von CDU und AfD – diejenigen, die eher auf den Markt setzen, der die Probleme aber auch nicht alleine löst, wie wir seinerzeit schon festgestellt haben. Ob wir in Sachsen bei der Wohnungspolitik tatsächlich so schlecht dastehen, wie DIE LINKE uns mit ihrem Antrag weismachen möchte, dahinter würde ich ein Fragezeichen setzen. Fakt ist: Die Baukrise ist real und schon seit einiger Zeit auf dem Wohnungsmarkt angekommen. Das lässt sich hier auch nicht wegdiskutieren. Förderprogramme – das sehen wir – laufen derzeit schleppend und werden nicht in dem Maße abgerufen, wie wir uns das wünschen. Immerhin wurden in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern zuletzt überhaupt noch Sozialwohnungen gebaut; das sollte man auch bei bescheidenen Zahlen festhalten. Fakt ist aber: Wir haben in Sachsen differenzierte Wohnungsmärkte mit entsprechend differenzierten Förderprogrammen sowohl für die Großstädte mit angespannten Wohnungsmärkten als auch für die ländlichen Räume. Wir haben Programme zur Begrenzung der Mieten, aber auch die Wohneigentumsförderung und eine Sanierungsförderung. Auch wenn die Programme zuletzt – wie eben schon gesagt – schleppend liefen, gibt es bereits ein Gegensteuern seitens des SMR. Das haben wir als SPD-Fraktion immer wieder eingefordert. Die Richtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ wurde für die Städte Dresden und Leipzig geöffnet und ist damit auch für die Sanierungsförderung mit anschließender Mietpreisbindung für die Wohnungsgenossenschaften in den Ballungsräumen zugänglich. Die Richtlinie „gebundener Mietwohnraum“ wird voraussichtlich Anfang 2024 einen Neustart mit angepassten Konditionen erleben. Zukünftig werden nicht mehr die entgangenen Mieteinnahmen subventioniert, sondern es wird vielmehr auf die Baukosten abgestellt und eine Dynamisierung der Förderung eingeführt, die sich an einer durchschnittlichen Inflation orientiert. Mit einer Änderung der EinkommensgrenzenVerordnung wird ebenso der von den LINKEN geforderte zweite Förderweg für Haushalte mit unteren oder mittleren Einkommen eingeführt. Das ist ebenfalls ein Anliegen der SPD-Fraktion, welches wir in den Koalitionsvertrag eingebracht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen: Weder die Koalition noch die Staatsregierung bleiben untätig, auch wenn der Antrag dies vielleicht ein Stück weit suggerieren möchte. Ich weiß, dass das Ihnen manchmal alles etwas zu wenig ist, zu lange dauert und zu bürokratisch ist. Aber an der Stelle müssen wir auch sagen: Wir stehen für eine Politik des Machens und nicht nur des Wünschens. Wir Sozialdemokraten wollen gern mehr herausholen, und Sie wissen auch, dass wir dabei vor allem von einem Koalitionspartner gern ausgebremst werden. Das ist ja auch kein Geheimnis. Zur Wahrheit gehört auch, dass Politik nicht alles so einfach regeln kann; beispielsweise die Zinssätze am Bau- oder Immobilienmarkt. Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt ein schnelles Handeln bei der Umsetzung der Ergebnisse des Wohnungsgipfels und auch der MPK-Beschlüsse vor wenigen Tagen. Aber auch der Freistaat und somit die Staatsregierung sind aufgerufen, Regelungen umzusetzen, bei denen die Länder tätig werden müssen, beispielsweise bei der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren oder der ebenfalls im Antrag der LINKEN enthaltenen neuen Wohngemeinnützigkeit. Kollege Löser hat gerade schon gesagt, dass das Haus von Klara Geywitz dafür bereits ein Eckpunkte-Papier mit drei Modellen vorgelegt hat, welches von Finanzminister Lindner bislang ausgebremst wird. Auch die MPK-Beschlüsse vor einigen Tagen lassen ein Stück weit hoffen. Ich würde beispielhaft das nennen, was wir gerade diskutieren: Gebäudetiefebenen, das serielle Bauen, was wir hier auch schon in der Bauordnung diskutiert haben, aber auch die Sonderregelung, dass bis zum Jahr 2026 auf Bauleitpläne verzichtet werden kann. Noch zwei abschließende Dinge, die wir als SPD im Freistaat etablieren wollen, wozu wir aber in dieser Legislatur leider nicht mehr kommen werden. Das ist zum einen ein Investitionsfonds, über den unter anderem der bezahlbare Wohnungsbau angekurbelt werden soll, und zum anderen die Errichtung einer Landeswohnungsbaugesellschaft, die sich dieser Aufgabe annimmt. Der Antrag der LINKEN ist gut gemeint. Als SPD-Fraktion stimmen wir mit einigen Punkten darin generell überein. Wir sehen jedoch die maximale Forderung als nicht realistisch an. Wir lehnen daher den Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde eintreten. – Diesen Wunsch sehe ich nicht. Dann hat Herr Staatsminister Piwarz das Wort, vermutlich in Vertretung für Herrn Staatsminister Thomas Schmidt.

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