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Oliver Fritzsche

CDU 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben uns in dieser Legislatur bereits mehrfach und mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Thema Wohnen ausgetauscht. Viele der Elemente und Vorschläge, die wir heute noch einmal gehört haben, finden wir bereits in älteren Anträgen – sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch in den Anträgen anderer Fraktionen. Einige der Vorschläge wurden in geänderter Art und Weise auch schon in Anträgen der Koalition behandelt. Heute nun betten Sie diese Debatte in die deutschlandweit kritische Situation im Bausektor ein und ziehen das 14- Punkte-Programm der Bundesregierung von Ende September hinzu. An dieser Stelle will ich deutlich sagen: Natürlich hat das eine Berechtigung; denn das Thema Wohnen ist zweifelsohne ein sehr wichtiges Thema. Jeder – sowohl in Sachsen als auch in ganz Deutschland, Europa und schließlich weltweit – wird davon bewegt. Wie ist nun die Situation in Deutschland? Frau Nagel, Sie haben darauf hingewiesen: Die gestiegenen Kosten für Baumaterialien – auch infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine –, die höheren Zinsen und fehlende Fachkräfte haben die Wohnungs- und – das will ich deutlich sagen – gerade die gesamte Bauwirtschaft und ihre Investitionen nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit massiv ausgebremst. Sachsen ist in gewisser Weise besonders davon betroffen; denn hier ist es noch schwieriger, bei gestiegenen Baukosten neue Wohnprojekte umzusetzen. Das liegt nicht zuletzt auch am Abstand zu bestehenden Bestandsmieten; denn die Lücke, die hierbei geschlossen werden muss, ist größer als an anderen Stellen. Die Zahl der Baugenehmigungen ist deutlich gesunken. So gingen diese im ersten Halbjahr dieses Jahres um 17,3 % zurück. Bei Einfamilienhäusern sind sie um ein Drittel, bei Doppelhäusern sogar um die Hälfte eingebrochen. Viele Bauprojekte, für die bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, werden aktuell zurückgestellt. Niemand kann sagen, wann der Bausektor wieder Schwung holt. Ende September hat nun die Bundesbauministerin, Klara Geywitz, ein Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche vorgelegt. Der darin enthaltene 14-Punkte-Katalog wird von Ihnen an bestimmten Stellen angerissen und kritisiert. Aus Ihrer Sicht soll Sachsen einen starken Beitrag für mehr Sozialwohnungen und mehr Klimaschutz im Wohnsektor leisten. Ich will es mal verkürzen: Ihre Antwort lautet: 250 Millionen Euro Landesgeld dafür, den 14-Punkte-Plan der Bundesregierung zu ergänzen und wirksam werden zu lassen. Schauen wir uns Ihren Antrag genauer an. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass ich Ihre Analyse zum Bausektor, die Sie in Teilen vorgetragen haben, teile. Das ist korrekt dargelegt. Wie man dem begegnen kann, darüber gehen die Meinungen natürlich auseinander. Auch mit Blick auf die tatsächliche Angespanntheit von Wohnungsmärkten sind wir unterschiedlicher Ansicht. Für Dresden und Leipzig ist diese amtlich bestätigt. Ich bin der Auffassung, dass sie in diesen Orten nur bestimmte Wohnungsgrößen, teilweise auch nur bestimmte Stadtviertel betrifft. Dennoch muss man ihr begegnen. Ich habe darauf hingewiesen, dass das Kernelement Ihres Antrages die Forderung nach einer Landesoffensive Sozialwohnungsraum mit einem Volumen von 250 Millionen Euro ist, womit zusätzliche bezahlbare Wohnungen gefördert werden sollen. Sie regen eine Überarbeitung der Richtlinien zum gebundenen und preisgünstigen Mietwohnraum an. Letztlich bedeutet die Überarbeitung einen höheren Zuschuss. Hierzu möchte ich sagen, dass der Freistaat in diesem Bereich bereits tätig geworden ist und in der Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus den Mietzuschuss von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter angehoben hat. Weitere Punkte, die Sie in die Diskussion einführen, sind die weitere Förderung und die Anpassung an die Notwendigkeiten der unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Sachsen, was letztendlich eine weitere Differenzierung der Richtlinien mit mehr bürokratischem Aufwand bedeuten würde. Ihr Antrag beinhaltet zudem den hier diskutierten Vorschlag, die Belegungsfrist für geförderte Mietwohnungen auf mindestens 25 Jahre zu verlängern und die Höhe der Zuwendungen anzupassen. Klar ist: Das müsste bei den Investitionen ausgeglichen werden. Wir können uns vorstellen, dass man nur zwei Möglichkeiten hat: Entweder ist das Geld, das für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung steht, schneller aufgebraucht, oder der Topf wird entsprechend erhöht. Im Moment beträgt die Bindungsfrist 15 Jahre. Insofern sehen wir, dass bei einer Erhöhung auf 25 Jahre ein gewaltiger Betrag notwendig wäre. An dieser Stelle ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Verlängerung von Belegungsbindungen automatisch zu einer Fehlbelegung von Sozialwohnungen führen würde. Das ist in der Perspektive ein großes Problem; denn wenn – und das ist etwas, was wir uns alle wünschen – sich die Einkommenssituation der im Moment sozial schwachen Mieterinnen und Mieter verbessert, können diese natürlich nicht gezwungen werden, aus ihren Wohnungen auszuziehen. Das ist auch richtig. Damit ist diese sozial gebundene Mietwohnung dennoch dem sozialen Mietwohnungsmarkt entzogen. Zudem machen Sie den Vorschlag, die Angebotsmieten dieser geförderten Wohnungen an die gesetzlichen Grundlagen aus dem SGB II bzw. SGB XII anzugleichen. Ich nehme stark an, Sie nehmen hier vor allem Bezug auf die in Leipzig deutlich niedrigeren KdU-Sätze. Das würde eine nochmalige Erhöhung der Förderung um mindestens 90 Cent bis 1 Euro pro Quadratmeter bedeuten. Hieße, wir müssten nicht mit 4,80 Euro pro Quadratmeter, sondern mit 5,80 Euro pro Quadratmeter fördern. Insofern wären die finanziellen Anstrengungen, die hier unternommen werden müssten, gewaltig. An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf eingehen, dass Sie in Ihrer Rede auf einen zweiten Förderweg hingewiesen haben. Sie haben zwar von „Mittelschichtshaushalten“ gesprochen, aber ich nehme an, Sie meinen Haushalte, die knapp über den Grenzen, die einen Wohnberechtigungsschein ermöglichen, liegen. Wenn ich die Förderung auf diese Haushalte ausdehnen wollte, hieße das ja nichts weiter, als dass ich einen weiteren Wohnberechtigungsschein einführen müsste. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Insofern bedeutete das einen erhöhten, nicht zuletzt bürokratischen Aufwand. Zu unserer CDU-Position möchte ich feststellen: Uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass wir weiterhin die soziale Wohnraumförderung in ihrer ganzen Breite gestalten. Das heißt auch, dass wir die Eigentumsförderung im Blick behalten wollen. Eigentumsförderung ist für uns ein zentrales Element, gerade mit Blick auf die Altersvorsorge, aber auch mit Blick auf die Entlastung von Familien. Entsprechende Programme haben wir aufgelegt. Sie haben in der Begründung zu Ihrem Antrag einen Satz drin, der uns eine Zweckentfremdung von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahren unterstellt. Das möchte ich entschieden zurückweisen; (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) denn der Bund hatte ganz klar geregelt, dass diese Mittel für die soziale Wohnraumförderung in ihrer ganzen Breite zur Verfügung standen. Mittlerweile haben sich die Regularien geändert; aber da Sie auf die letzten 30 Jahre Bezug nehmen, möchte ich klarstellen, dass eine Zweckentfremdung von Fördermitteln an keiner Stelle stattgefunden hat. Für den sozialen Wohnungsbau stehen in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 170 Millionen Euro zur Verfügung. Wir merken, dass es gar nicht so einfach ist, dieses Geld auf die Straße zu bringen. Sie benötigen Baukapazitäten, Sie benötigen die entsprechenden Projekte. Die Städte – insbesondere Dresden und Leipzig – sind besonders gefordert. Kurz möchte ich noch auf den 14-Punkte-Plan eingehen, den Sie in Ihrer Rede thematisiert haben. Wie gesagt: Am 25. September hat dazu ein großer Gipfel im Bundeskanzleramt stattgefunden. Dabei wurde ein Maßnahmenpaket vereinbart, das man – aus meiner Sicht – durchaus als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnen kann. Es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen, damit sie ihre Wirksamkeit entfalten können. Was mir bei der Durchsicht dieser 14 Punkte noch mal deutlich wurde: Es geht dort nicht nur – diesem Eindruck ist entgegenzutreten – um eine höhere Bezuschussung, sondern es geht vor allem darum, über weitere Maßnahmen zu diskutieren. Es geht darum, beispielsweise die Standards für Neubauten abzusenken; denn der bisher geforderte und in der Diskussion befindliche EH40-Standard ist einfach viel zu hoch. Die Rückkehr zu EH55 ist ein erster Schritt, auch wenn ich mir diesbezüglich noch mehr hätte vorstellen können. Wichtig ist auch das Thema Planungsbeschleunigung. Doch auch kleinere Themen, wie der vereinfachte Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken, könnten an dieser oder jener Stelle für Entlastung sorgen. Ein wichtiger Punkt aus Sicht der CDU-Fraktion ist es, weitere steuerliche Anreize zu setzen, um den Bausektor in Gänze wieder in Schwung zu bringen. Die degressiven Sonderabschreibungen – AfA –, die hier im Papier, im 14- Punkte-Plan benannt sind, sind sicher ein Weg. Vielleicht fällt der Bundesregierung beim Thema steuerliche Anreize noch mehr ein; denn wir sehen, wenn wir auf die letzten 30 Jahre schauen, dass es im Bausektor immer gut funktioniert hat, steuerliche Anreize zu setzen. Wir werden sehen, ob wir dort noch mehr zu erwarten haben. Ein wichtiger Punkt ist sicher auch das Thema Grunderwerbsteuer. Eine Länderöffnungsklausel soll zumindest den Ersterwerb von Immobilien zu steuerlich vergünstigten Konditionen ermöglichen. Mein Fazit zum Schluss: Es ist insgesamt wichtig, die Attraktivität der Wohnungsmärkte auch für Investoren herzustellen; denn für mich steht vollkommen fest, dass eine signifikante Verbesserung der Wohnsituation nur über mehr Bauen funktionieren kann. Und für dieses Bauen ist es notwendig, privates Kapital zu aktivieren. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die Stoppschilder, die gerade von der LINKEN an vielen Stellen im Bereich der Marktregulierung aufgestellt werden – seien es Themen wie die Mietpreisbremse, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Notwendig!) die Zweckentfremdung oder auch die Milieuschutzsatzungen –, sorgen nur dafür, dass die Attraktivität des Wohnungsmarktes weiter abnimmt und es Investoren schwerer haben. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Hanka Kliese und Juliane Pfeil, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD folgt Herr Hentschel, bitte.

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