André Barth
Das mache ich die ganze Zeit. – Und dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, liegt Ihnen heute als Drucksache vor. (Beifall bei der AfD) Die Frage ist: Was passiert im Freistaat Sachsen, wenn die Konjunktur weltweit einbricht? Wir stellen uns vor, dass unsere Wirtschaft von China abgekoppelt wird. Die Chinesen greifen womöglich Taiwan an. Wir haben einen Schiffsmangel. Wir haben eine sehr multiple Krise, in der noch drei oder vier Akzente dazukommen könnten, die auch unsere Volkswirtschaft schwer in Mitleidenschaft ziehen. Was passiert, wenn unsere Steuereinnahmen zurückgehen? Was passiert, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, alle gesetzlichen Aufgaben wirklich gegenfinanziert auszuführen? Dazu lese ich Ihnen Artikel 95 Abs. 4 unserer Verfassung vor. Dort steht: „Bei einer von den durchschnittlichen Steuereinnahmen der vorangegangenen vier Jahre (Normallage) um mindestens drei vom Hundert abweichenden konjunkturellen Entwicklung kann von Absatz 2 abgewichen werden.“ Abs. 2 ist die Schuldenbremse. Herr Lippmann, ich zitiere jetzt aus einer Rede Ihrer Fraktionsvorsitzenden. Die hat das schon einmal wunderbar herausgearbeitet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herausgearbeitet?) Das Ergebnis in Form eines Gesetzentwurfs hat Ihre Fraktion aber nicht auf die Reihe gebracht. Das liefern wir jetzt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) – Herr Lippmann, wir brauchen dafür eine Mehrheit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wann denn?) Um die werbe ich hier schon seit der ersten Minute ganz intensiv und ganz freundlich. Wenn Sie mich ausreden lassen würden, wüssten Sie auch, worum es wirklich geht. Wir haben Steuereinnahmen von 21 Milliarden Euro. Wir haben eine Normallage von 17 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2023. Wenn im Haushaltsjahr 2023 ab Morgen plötzlich alle Steuern abrupt infolge eines Konjunktureinbruches ausfallen würden, könnten wir erst unter der Normallage, also ab 97 % bis 99 % – oder mit einer Zweidrittelmehrheit auch über 99 % hinaus –, Kredite aufnehmen. Was brauchen wir dazu, um die Regelung überhaupt durchzuführen? Wir brauchen eine ordentliche Rücklage, damit wir von 21 Milliarden bis 17 Milliarden Euro – – Man kann nicht alles sofort im Haushalt einsparen, man muss es in irgendeiner Art und Weise kompensieren. Unsere gesetzliche Regelung – um es Ihnen, Herr Lippmann, einfach zu erklären – wäre, dass wir eine Art Haushaltsausgleichsrücklage, die genau definiert ist und die die Differenz zwischen Steuereinnahmen und Normallage darstellt und die jedes Jahr veränderlich ist, in die Verfassung nach Artikel 95 Abs. 4 neu hineinschreiben. Jetzt habe ich es Ihnen erklärt. Auf diesen guten Einfall sind Sie in den letzten vier Jahren hier nicht gekommen. Wir haben in unserem Arbeitskreis gewartet – gewartet, ob mal einer den Vorschlag macht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie zitieren noch meine Fraktionsvorsitzende?) Dann haben wir gesagt, gut – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist Unsinn, was Sie vorschlagen!) – Herr Gebhardt, von Haushaltspolitik versteht Ihre Fraktion wenig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mehr als Ihre Fraktion!) – Sie sind auch in dem Arbeitskreis überhaupt nicht vertreten. Wissen Sie überhaupt, wovon ich rede? (Beifall bei der AfD) Schauen wir uns einmal aktuell unsere Rücklagen an. Die Rücklagen zum 31.08.2023 betrugen 3,672 Milliarden Euro. Damit könnten wir, wenn jetzt alle Steuern einbrächen, tatsächlich zwischen Steuereinnahmen und Normallage alles aus der Rücklage kompensieren. Weil Sie aber so einen voluminösen Doppelhaushalt aufgestellt haben, wird unsere Haushaltsausgleichsrücklage bis zum Ende des Jahres 2024 auf 1,276 Milliarden Euro minimiert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das reicht doch!) Sie wird geplündert werden. Wenn dann alle Steuereinnahmen ausfallen sollten, hätten wir keine Möglichkeit, von dem Artikel 95 Abs. 4 Satz 4 wirklich Gebrauch zu machen. Wir wollen also mit unserer Regelung dem Artikel 95 Abs. 4 wieder diese wirkliche Geltung verschaffen, die der ursprüngliche Haushaltsgesetzgeber wollte, als Herr Prof. Unland noch Finanzminister war und die CDU immer eine fette Rücklage in der Hinterhand hatte. Da war das kein Problem. Heute aber, da die Kassen leer sind, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Kassen sind überhaupt nicht leer!) funktioniert dieser Artikel unserer Verfassung nicht mehr. Deshalb bitte ich Sie, dass wir diesen Gesetzentwurf federführend in den Finanz- und Haushaltsausschuss und mitberatend in den Rechtsausschuss überweisen dürfen. Tagesordnungspunkt Einigkeit und Recht und Freiheit an sächsischen Schulen ab dem Drucksache 7/14324, Antrag der Fraktion Die Stellungnahme der Staatsregierung liegt Ihnen vor. Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung. Ich erteile jetzt Herrn Dr. Weigand von der AfD-Fraktion das Wort.
