landtag.sachsen.de ↗

Frank Schaufel

AfD 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was sagt Ihnen die Zahl 65 000 in Zusammenhang mit der Pflege? – Genau: Wir brauchen bis 2023 65 000 Pflegekräfte mehr in der Branche, um den Pflegenotstand in Sachsen zu stoppen. Dieser Personalbedarf ist enorm. 65 000 bedeutet 21 % mehr Beschäftigte in der ambulanten Pflege sowie 31% mehr Beschäftigte in der stationären Pflege. Bei derartigem Personalmangel reichen die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen eindeutig nicht aus, um diesen zu stoppen. Warum reichen die Maßnahmen nicht aus? Erstens. Ihre Maßnahmen im Antrag fokussieren auf die Pflegehilfskräfte. Wir brauchen aber nicht nur Hilfskräfte, sondern auch Fachkräfte, die alle Tätigkeiten abdecken und den Pflegeprozess planen und steuern können. Die von Ihnen so oft beschworenen akademischen Pflegekräfte kommen im Antrag gar nicht vor. Ihr Antrag ist daher eine Mogelpackung, die uns nicht helfen wird. Zweitens. Sie wollen ein Konzept für ein kontinuierliches Personal-Monitoring zu Gesundheits- und Pflegeberufen entwickeln. Hier sollen Versorgungsbedarfe ermittelt und dann zu Beschäftigten, zum Beschäftigungsumfang usw. dargestellt werden. Dieses Monitoring ist nicht falsch, liefert aber auch keine großartig neuen Erkenntnisse. Zu dieser Einschätzung kam bereits die interministerielle Arbeitsgruppe, die sich mit den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission auseinandergesetzt hat. Ich möchte aus dem Bericht der Arbeitsgruppe zitieren: „Ein Fachkräfte-Monitoring generiert mit hoher Wahrscheinlichkeit Aussagen, die auch ohne Erhebung bzw. anhand bereits erfasster Daten greifbar sind. Ermittelt werden Momentaufnahmen, die auch aus vorhandenen Statistiken abgelesen werden können. Das Monitoring bringt jedoch keine Steuerungs- und Planungsinstrumente zur Erhebung eines erkannten oder bestehenden Fachkräftebedarfs und -mangels.“ Kurzum: Sie werden nur das herausfinden, was wir schon lange wissen, und damit werden Sie sinnlose Zeit sowie Geld verschwenden und nichts ändern. Ihr Monitoring wird keine einzige neue Pflegefachkraft zeitnah generieren. Das nennt man Versagen auf der ganzen Linie durch Alibi-Monitoring. Fällt Ihnen nichts Besseres ein? Wir wissen zum Beispiel, dass mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in der Pflege in Teilzeit arbeiten. Wir wissen auch, dass nach neun Jahren die Hälfte der Altenpflegekräfte den Beruf wieder aufgegeben haben. Wir brauchen kein Monitoring, wir brauchen Maßnahmen zur Reduktion der Teilzeitquote und zur Erhöhung des Berufsverbleibs. 300 000 Pflegekräfte – auf ganz Deutschland bezogen – können in den Beruf zurückgeholt werden, wenn es nur anständige Arbeitsbedingungen gäbe – so eine von mir öfter zitierte Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Legen Sie den Fokus in den Anträgen bitte auf anständige Arbeitsbedingungen in der Pflege und darauf, Personal zu halten, anstatt neues aus aller Herren Länder anzulocken. (Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE: Die brauchen wir!) Das ist der richtige Weg. Ihr Antrag fokussiert nur die Ausbildung immer neuen Personals, verbessert jedoch nicht die Arbeitsbedingungen in der Branche und greift dadurch viel zu kurz. Kommen wir noch einmal zu der von Ihnen favorisierten Ausbildung von Pflegehilfskräften. Hier besteht ein hoher Bedarf, wir haben es gerade gehört. Auch die Studie zum neuen Personalbemessungsverfahren zeigt das. Ein guter Grund, sich einmal die Absolventenzahlen in der Pflegehilfe genauer anzuschauen. Sehr viele der auszubildenden Pflegehelfer kommen überhaupt nicht zum Abschluss ihrer Ausbildung. Glauben Sie nicht? Ich gebe ein Beispiel: Im Jahr 2018 waren in Sachsen 1 125 Auszubildende im ersten von zwei Ausbildungsjahren. Von diesen 1 125 Auszubildenden waren dann ein Jahr später aber nur noch 816 im zweiten Ausbildungsjahr. Hiervon haben nur 627 in den Jahren 2020/2021 einen erfolgreichen Abschluss erworben. Also: Fast 50 % Hilfskraftauszubildende kommen nicht zum Abschluss. Auf eine meiner Kleinen Anfragen hierzu sagte Herr Piwarz, dass es zum kleinen Teil Abbrecher sind. Aber was ist mit dem Rest von den 50 %? Wo bleiben die Auszubildenden, die ihre Ausbildung begonnen haben, aber nicht zum Abschluss kommen? Das konnte uns die Staatsregierung nicht sagen. Gerade hier sollte Ihr Antrag aber am wenigsten darauf fokussieren, die Absolventenquote der Pflegehelfer mit weiteren Maßnahmen zu erhöhen. Das fehlt in Ihrem Antrag jedoch komplett. Weiterhin betrachten wir Ihre Forderungen nach Sonderregelungen für die Pflegehelferausbildung zum jetzigen Zeitpunkt als schwierig. Es geht beispielsweise um die Verkürzungsmöglichkeiten. Die Diskussion dreht sich seit Jahren um eine Vereinheitlichung der bislang landesrechtlich sehr unterschiedlichen Ausbildungen zur Pflegehilfskraft. Hierbei mit Sonderwegen voranzugehen, die womöglich durch eine Vereinheitlichung so nicht mehr umgesetzt werden können, macht aus unserer Sicht wenig Sinn. (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Fokussieren Sie lieber erst einmal die Vereinheitlichung der Ausbildung, sodass man darauf aufbauend weitere Maßnahmen planen kann. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Alle Reden von Frank Schaufel Protokoll ↗