Markus Scholz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle kennen die Herausforderungen im Bereich der Pflege, weil der demografische Wandel in Sachsen besonders spürbar ist. Eine alternde Bevölkerung steht weniger jungen Menschen gegenüber. Das Statistische Landesamt hat vorgerechnet, dass 2035 etwa 326 000 Menschen in Sachsen pflegebedürftig sein werden. Dies ist nochmals ein enormer Anstieg im Vergleich zu 2021 mit 311 000 Pflegebedürftigen. Ziel von Politik muss es sein, anhand dieser Zahlen konkrete Bedarfe abzuleiten. Wie viele Pflegefachkräfte und wie viele Assistenzkräfte benötigen wir? In welcher Region ist welche Qualifizierung erforderlich? Um hierzu Aussagen zu treffen und Lösungskonzepte bei Versorgungslücken zu entwickeln, brauchen wir ein PersonalMonitoring, welches fortlaufend die Bedarfe ermittelt. Bereits die Enquete-Kommission Pflege des Sächsischen Landtags hat eine größere Datenbasis und ein Strategiekonzept für Gesundheits- und Pflegeberufe empfohlen. Mit diesem Antrag ersuchen wir nun die Sächsische Staatsregierung, dieses Konzept zu entwickeln und die Versorgungsbedarfe in Sachsen zu ermitteln, um eine mittelfristige Gesundheits- und Pflegepolitik zu gewährleisten. Wir möchten unsere ältere Bevölkerung, die Pflegeleistungen benötigt, auch in Zukunft in guten und qualifizierten Händen wissen und mit dem Monitoring eine verlässliche Versorgung unterstützen. Aus der steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat das Statistische Landesamt auch ermittelt, dass 2035 insgesamt 80 000 Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege benötigt werden. Gegenüber 2021 sind das 5 000 Beschäftigte mehr. Aber bereits jetzt ist in unseren Pflegeeinrichtungen mehr qualifiziertes Personal erforderlich, da seit Juli 2023 eine geänderte Personalbemessung in der Pflege gilt. Demnach müssen stationäre Pflegeeinrichtungen individuell feststellen, wie viel Personal sie mit welcher Qualifikation benötigen. Der sogenannte Case Mix aus Pflegefachkräften, Assistenzkräften mit zweijähriger bzw. einjähriger Ausbildung und Hilfskraftpersonal ergibt sich aus der Zahl aller Heimbewohner und dem jeweiligen Pflegegrad. Ziel dieser neuen Personalbemessung ist es, langfristig eine gute und professionelle Pflege zu sichern sowie eine optimale Verteilung der ohnehin knappen Personalressourcen im Pflegebereich zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies, dass Pflegefachkräfte die Aufgaben übernehmen, für die eine Fachkraft erforderlich ist, und weniger komplexe Tätigkeiten von den Assistenzkräften ausgeführt werden. Der Personalmehrbedarf bei Pflegeassistenzkräften wird im Zuge dessen auf 69 % geschätzt. Aus diesem Grund möchten wir mit unserem Antrag das Potenzial an qualifizierten Assistenzkräften deutlich heben. In Sachsen sind dies die Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer(innen). Dieser Abschluss kann in Sachsen grundsätzlich im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung erworben werden. Bei dieser werden fachpraktische Kenntnisse und soziale Kompetenzen vermittelt. Mit unserem Antrag beabsichtigen wir, eine größere Zielgruppe für diesen Beruf zu erschließen. So wollen wir den Beschäftigten, die langjährig, aber ohne qualifizierten Abschluss in Pflegeeinrichtungen arbeiten, die Möglichkeit bieten, durch Nachqualifizierungen oder in berufsbegleitender Teilzeitausbildung den Abschluss zu erlangen und damit auch das Gehalt einer qualifizierten Hilfskraft zu erhalten. Wir wollen Migrantinnen und Migranten für die Ausbildung zu Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer(innen) gewinnen. Über diese Ausbildung kann ein Beitrag zum Erlernen der deutschen Sprache und für die Integration in unsere Gesellschaft geschaffen werden. Genauso wollen wir Menschen in der Umschulung über die Bundesagentur für Arbeit erreichen und sie für dieses Berufsfeld mit pflegebedürftigen Menschen gewinnen. Auch für Jugendliche mit einem Realschulabschluss kann der Beruf, für Pflegebedürftige zu sorgen und für Menschen Verantwortung zu tragen, eine Berufung darstellen. Hier wollen wir mit einer einjährigen statt einer zweijährigen Ausbildung dem Realschulabschluss, und damit einer höheren Bildungs- und Sozialkompetenz, Rechnung tragen. Wir möchten mit diesem Antrag, mit den unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten – je nach Vorkenntnissen – und dem Personal-Monitoring eine verlässliche Struktur für den Pflegebereich schaffen, um unsere pflegebedürftigen Menschen in Sachsen auch in Zukunft gut versorgen zu können. Daher bitten wir um Zustimmung zum Antrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Frau Abg. Lang, bitte.
