Frank Richter
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, ich habe eine vergleichsweise kleinteilig erscheinende Frage. Ich hätte selbst nicht gedacht, dass das die Frage ist, mit der ich in den letzten Monaten am meisten konfrontiert wurde. Die Frage bezieht sich auf den „Christmas Garden“ in Dresden-Pillnitz. Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH hat den Auftrag, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fördern. Ich weiß, dass das nicht direkt in Ihrem Geschäftsbereich liegt. Aber es berührt die Kunst- und Kulturpflege und den Tourismus. Die Frage im engeren Sinn: Wie vereinbart sich diese Veranstaltung „Christmas Garden“ mit dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz? Für 2023 ist angekündigt worden, dass dieses Event am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag und am Totensonntag stattfinden soll. Darin liegen die Frage und das Problem.
